Richter
26,476 richter
Bei diesem Ausgang des Verfahrens ist es gerechtfertigt
1 Entscheide16 AufrufeBei diesem Ausgang des Verfahrens sind die bundesgerichtlichen Kosten den Beschwerdeführern aufzuerlegen (Art. 66 Abs. 1 BGG). Diese haben die Beschwerdegegnerin für das bundesgerichtliche Verfahren zu entschädigen (Art. 68 Abs. 1 BGG)
1 Entscheide8 AufrufeBei diesem Ausgang des Verfahrens sind die Gerichtskosten den Beschwerdeführerinnen aufzuerlegen (Art. 66 Abs. 1 BGG). Eine Parteientschädigung ist nicht zuzusprechen (Art. 68 Abs. 1-3 BGG)
1 Entscheide7 AufrufeBei diesem Ausgang des Verfahrens sind die Gerichtskosten den Parteien je zur Hälfte aufzuerlegen
1 Entscheide11 AufrufeBei diesem Ausgang des Verfahrens sind die Gerichtskosten den unterliegenden Beschwerdeführerinnen aufzuerlegen (Art. 65/66 BGG). Parteientschädigungen sind nicht geschuldet (Art. 68 Abs. 3 BGG)
1 EntscheideBei diesem Ausgang des Verfahrens sind die Kosten des bundesgerichtlichen Verfahrens den Beschwerdeführern unter Solidarhaft aufzuerlegen (Art. 65 f. BGG). Eine Parteientschädigung ist nicht auszurichten (Art. 68 BGG)
1 Entscheide7 AufrufeBei diesem Ausgang des Verfahrens sind die Kosten des bundesgerichtlichen Verfahrens den unterliegenden Beschwerdegegnern aufzuerlegen (Art. 66 Abs. 1 BGG). Diese haben den Beschwerdeführern eine angemessene Parteientschädigung auszurichten (Art. 68 Abs. 1
1 Entscheide13 AufrufeBei diesem Ausgang des Verfahrens sind keine Kosten zu erheben (Art. 66 Abs. 1
1 Entscheide11 AufrufeBei diesem Ausgang des Verfahrens sind keine Kosten zu erheben (Art. 66 Abs. 4 BGG). Der Kanton Basel-Landschaft hat die Beschwerdeführer für das bundesgerichtliche Verfahren zu entschädigen (Art. 68 Abs. 2 BGG)
1 Entscheide7 AufrufeBei diesem Ausgang des Verfahrens sind keine Kosten zu erheben (Art. 66 Abs. 4 BGG). Die Beschwerdeführer haben Anspruch auf eine Parteientschädigung; diese geht zulasten der Stadt Bülach (Art. 68 Abs. 2 BGG)
1 Entscheide7 AufrufeBei diesem Ausgang des Verfahrens sind keine Kosten zu erheben (Art. 66 Abs. 4 BGG). Die privaten Beschwerdeführer sind nicht anwaltlich
1 Entscheide11 AufrufeBei diesem Ausgang des Verfahrens sind keine Kosten zu erheben (Art. 66 Abs. 4 BGG). Hingegen hat der unterliegende Kanton Thurgau den Beschwerdeführern für das bundesgerichtliche Verfahren eine angemessene Parteientschädigung zu bezahlen (Art. 68 Abs. 1
1 Entscheide7 AufrufeBei diesem Ausgang des Verfahrens tragen die Beschwerdeführer 2-4 die Kosten (Art. 66 Abs. 1 Satz 1 BGG)
1 Entscheide10 AufrufeBei diesem Ausgang des Verfahrens tragen die Beschwerdeführer die Gerichtskosten unter solidarischer Haftbarkeit (Art. 66 Abs. 1
1 Entscheide10 AufrufeBei diesem Ausgang des Verfahrens tragen die Beschwerdeführer die Gerichtskosten (vgl. Art. 66 Abs. 1
1 Entscheide8 AufrufeBei diesem Ausgang des Verfahrens tragen die Beschwerdeführer die Kosten des bundesgerichtlichen Verfahrens unter solidarischer Haftung (Art. 66 Abs. 1
1 Entscheide7 AufrufeBei diesem Ausgang des Verfahrens tragen die Beschwerdeführerinnen
1 Entscheide10 AufrufeBei diesem Ausgang des Verfahrens tragen die Beschwerdeführerinnen die Gerichtskosten (vgl. Art. 66 Abs. 1
1 Entscheide9 AufrufeBei diesem Ausgang des Verfahrens tragen die Beschwerdeführerinnen grundsätzlich die Kosten (Art. 66 Abs. 1 BGG). Sie konnten allerdings auf die nicht erkennbar unrichtige Rechtsmittelbelehrung vertrauen (Art. 49 BGG). Zudem erweist sich ihr Rechtsstandpunkt in der Sache nach dem vorne Gesagten als grundsätzlich berechtigt. Es sind daher keine Kosten zu erheben. Die nicht anwaltlich vertretene Beschwerdegegnerin hat keinen Anspruch auf Parteientschädigung
1 Entscheide8 AufrufeBei diesem Ausgang des Verfahrens tragen die Beschwerdeführer zu gleichen Teilen
1 Entscheide8 AufrufeBei diesem Ausgang des Verfahrens unterliegen die Beschwerdeführer überwiegend. Sie tragen daher die Gerichtskosten zu sieben Achteln; ein Achtel entfällt auf die Beschwerdegegnerin (Art. 66 BGG). Diese hat Anspruch auf eine leicht gekürzte Parteientschädigung (Art. 68 BGG). Die Gemeinde St. Moritz obsiegt in ihrem amtlichen Wirkungskreis
1 Entscheide5 AufrufeBei diesem Ausgang des Verfahrens unterliegt der Beschwerdegegner. Er hat für die Gerichtskosten aufzukommen
1 Entscheide8 AufrufeBei diesem Ausgang des Verfahrens unterliegt die private Beschwerdegegnerin. Diese wird daher kosten-
1 Entscheide10 AufrufeBei diesem Ausgang des Verfahrens werden die Beschwerdeführerinnen grundsätzlich kostenpflichtig (Art. 65 f.). Ihrem Gesuch um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege
1 Entscheide10 AufrufeBei diesem Ausgang des Verfahrens werden die Beschwerdeführerinnen in solidarischer Haftbarkeit kostenpflichtig (Art. 66 Abs. 1
1 Entscheide8 AufrufeBei diesem Ausgang des Verfahrens werden die Beschwerdeführerinnen kostenpflichtig (Art. 66 Abs. 1 BGG)
1 Entscheide8 AufrufeBei diesem Ausgang des Verfahrens werden die Beschwerdeführer kostenpflichtig (Art. 66 Abs. 1 BGG)
1 Entscheide11 AufrufeBei diesem Ausgang des Verfahrens werden die Beschwerdeführer kostenpflichtig (Art. 66 Abs. 1 BGG). Da keine Vernehmlassungen eingeholt wurden
1 Entscheide9 AufrufeBei diesem Ausgang des Verfahrens werden die Beschwerdeführer kostenpflichtig. Da indessen ihre Beschwerdeführung der Rechtsmittelbelehrung des angefochtenen Entscheids entspricht
1 Entscheide8 AufrufeBei diesem Ausgang des Verfahrens werden die unterliegenden Beschwerdegegner kostenpflichtig (vgl. Art. 66 Abs. 1 BGG). Die Beschwerdegegner haben die Beschwerdeführer für das bundesgerichtliche Verfahren angemessen zu entschädigen (vgl. Art. 68 Abs. 1
1 Entscheide7 AufrufeBei diesem Ausgang des Verfahrens wird das Gesuch der Beschwerdeführer um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege für das bundesgerichtliche Verfahren gegenstandslos. Gerichtskosten sind keine zu erheben (Art. 66 Abs. 4 BGG)
1 Entscheide10 AufrufeBei diesem Ausgang des Verfahrens wird die private Beschwerdegegnerin kosten-
1 Entscheide8 AufrufeBei diesem Ausgang sind den Beschwerdeführern die Kosten des Verfahrens vor Bundesgericht aufzuerlegen (Art. 66 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 65 BGG). Sie tragen die Gerichtskosten zu gleichen Teilen
1 Entscheide10 AufrufeBei diesem Ausgang sind die bundesgerichtlichen Kosten den Beschwerdeführern aufzuerlegen (Art. 66 Abs. 1 BGG)
1 Entscheide14 AufrufeBei diesem Ausgang sind die Gerichtskosten den Beschwerdeführern aufzuerlegen (Art. 66 Abs. 1 BGG). Die Stadt Aarau hat keinen Anspruch auf eine Parteientschädigung (Art. 68 Abs. 3 BGG)
1 Entscheide7 AufrufeBei diesem Ausgang sind die Gerichtskosten den unterliegenden Beschwerdeführern aufzuerlegen
1 Entscheide9 AufrufeBei diesem Ausgang sind die Kosten des bundesgerichtlichen Verfahrens den Beschwerdeführern anteilsmässig - im Umfang ihres Unterliegens - aufzuerlegen
1 Entscheide10 AufrufeBei diesem Ausgang sind die Kosten des bundesgerichtlichen Verfahrens den Beschwerdeführern aufzuerlegen
1 Entscheide12 AufrufeBei diesem Ausgang sind keine Gerichtskosten zu erheben (Art. 66 Abs. 1 BGG). Das Bundesverwaltungsgericht hat den Beschwerdeführerinnen für das Verfahren vor Bundesgericht eine Parteientschädigung zu bezahlen (Art. 68 Abs. 1
1 Entscheide6 AufrufeBei diesem Ausgang trägt der Beschwerdeführer 1 die Kosten des bundesgerichtlichen Verfahrens mit einer reduzierten Gebühr (Art. 66 Abs. 1 BGG)
1 Entscheide9 AufrufeBei diesem Ergebnis ist die Beschwerde gutzuheissen
1 Entscheide10 AufrufeBei diesem Ergebnis ist nicht zu prüfen
1 Entscheide8 AufrufeBei diesem Ergebnis kann offen bleiben
1 Entscheide11 AufrufeBei diesem Ergebnis kann offenbleiben
1 Entscheide11 AufrufeBei diesem Ergebnis unterliegen die Beschwerdeführer
1 Entscheide11 AufrufeBei diesem Ergebnis verlieren die Beschwerdeführer ihre Eintragungsfähigkeit im kantonalen Anwaltsregister nicht bereits dadurch
1 Entscheide11 AufrufeBei diesem Ergebnis werden die Beschwerdeführer unter solidarischer Haftung kostenpflichtig (Art. 66 Abs. 1
1 Entscheide13 AufrufeBei diesem Verfahrensausgang
1 Entscheide10 AufrufeBei diesem Verfahrensausgang haben die Beschwerdeführer in reduziertem Umfang an die Kosten des Verfahrens beizutragen (Art. 66 Abs. 1 BGG). Die Gemeinden
1 Entscheide9 AufrufeBei diesem Verfahrensausgang sind die bundesgerichtlichen Kosten den Beschwerdeführern zu gleichen Teilen
1 Entscheide14 Aufrufe