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Bei diesem Ausgang trägt der Beschwerdeführer 1 die Kosten des bundesgerichtlichen Verfahrens mit einer reduzierten Gebühr (Art. 66 Abs. 1 BGG)

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25. März 11

Ökologisches Gleichgewicht

1C 550/2010/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Ökologisches Gleichgewicht/BaselStadt·DE·11 min·1
Teilweise Abweisung