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Bei diesem Ausgang des Verfahrens tragen die Beschwerdeführer die Kosten des bundesgerichtlichen Verfahrens unter solidarischer Haftung (Art. 66 Abs. 1

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22. Juni 11

Öffentliche Finanzen & Abgaberecht

2C 203/2011/II. öffentlich-rechtliche Abteilung/Öffentliche Finanzen & Abgaberecht/Zurich·DE·9 min·1
Teilweise Abweisung