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Bei diesem Ausgang des Verfahrens tragen die Beschwerdeführerinnen die Gerichtskosten (vgl. Art. 66 Abs. 1

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11. Juli 12

Strafprozess

1B 279/2012/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Strafprozess·DE·5 min·1
Nichteintreten