Skip to content

Bei diesem Ausgang des Verfahrens tragen die Beschwerdeführer die Gerichtskosten (vgl. Art. 66 Abs. 1

1 Entscheide·0 Präsident·9 Aufrufe
11. Juli 12

Strafprozess

1B 273/2012/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Strafprozess·DE·4 min·13
Nichteintreten