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Bei diesem Ausgang des Verfahrens werden die Beschwerdeführer kostenpflichtig (Art. 66 Abs. 1 BGG). Da keine Vernehmlassungen eingeholt wurden

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16. Jan. 12

Personenrecht

5A 634/2011/II. zivilrechtliche Abteilung/Personenrecht·DE·17 min·1
Teilweise Abweisung