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Richter

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Eigentumsrechte
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Eigentumsverhältnisse bei der Beurteilung
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Eigentumswohnungen
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Eigentumswohnungen zu verwirklichen. Am 3. Dezember 2009 erliess der Stadtrat Wil den Gestaltungsplan "Neualtwil II". Dieser lag vom 13. Januar 2010 bis zum 11. Februar 2010 öffentlich auf
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Eigerstrasse 73
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Ein aufsichtsrechtlich relevantes Koordinationsproblem liegt gemäss der bundesgerichtlichen Rechtsprechung vor
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Ein Ausschlussgrund nach Art. 83 BGG besteht nicht
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Einbau Dachflächenfenster für Baute ausserhalb der Bauzone (bereits erstellt)
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Ein Baugesuch vom 16. Januar 2006 wurde vom Gemeinderat Rorschacherberg am 5. September 2006 bewilligt. Das u.a. von X.________ angerufene Baudepartement kam in einer ersten Beurteilung zum Ergebnis
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Einblicken in private Höfe
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Einbürgerungen
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Eindämmungen
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Eindeutigkeit in diesem Sinne genügt die vorliegend abgegebene Erklärung. Der Beschwerdegegner hat in seiner Klage um Erstreckung des festzustellenden Pachtvertrags ersucht
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Eindolung eine ökologische Verbesserung für das Gewässer. Allerdings setze dies voraus
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Eine analoge Regelung für technische Eingriffe in geschützte Arten enthalten die Art. 20 NHG
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Eine andere Frage ist
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Eine Anlehnung an den Wohnsitzbegriff gemäss Art. 22 IPRG drängt sich nicht auf
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Eine Aufhebung des angefochtenen Entscheids
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Eine Ausnahme von dieser Regelung über den Fristenlauf
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Eine Beschwerde der Steuerpflichtigen wies das Verwaltungsgericht des Kantons Aargau mit Entscheid vom 4. Mai 2011 ab
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Eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten hiess das Bundesgericht mit Urteil vom 16. Januar 2012 teilweise gut
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Eine Beurteilung der Legitimation anhand zahlenmässiger Kriterien fällt nur dort in Betracht
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Eine Delegation des Verwaltungsgerichts führte am 11. Mai 2010 eine Augenscheins-
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Eine den Anforderungen von Art. 42 Abs. 2 bzw. Art. 106 Abs. 2 BGG genügende Begründung ist hier insoweit nicht zu erkennen
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Eine diesen Anforderungen (Art. 42 Abs. 2 bzw. Art. 106 Abs. 2 BGG) genügende Begründung liegt hier nur teilweise vor
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Eine Einschränkung der Willkürrüge betrifft Tatsachenfeststellungen. Es kann einzig offensichtliche Aktenwidrigkeit vorgebracht werden; diese ist nicht mit willkürlicher Beweiswürdigung gleichzusetzen. Offensichtlich aktenwidrige tatsächliche Feststellungen im Sinne von Art. 393 lit
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Eine Einsprache gegen diese Veranlagung blieb ohne Erfolg. Das von den Steuerpflichtigen daraufhin angerufene Steuerrekursgericht des Kantons Aargau hiess mit Urteil vom 10. November 2010 den Rekurs gut
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Eine entsprechende auf die speziellen Verhältnisse der Mobilfunktechnik zugeschnittene Bejahung der Standortgebundenheit ist jedoch an die folgenden
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Eine erste Schlussverfügung vom 16. Dezember 2009 widerrief die ausführende Behörde mit Verfügung vom 13. Januar 2010. Mit Schlussverfügung vom 10. März 2010 bewilligte die kantonale Staatsanwaltschaft die rechtshilfeweise Herausgabe diverser Dokumente
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Eine gegen Art. 8 BV verstossende Ungleichbehandlung liege schliesslich im Vergleich zum Teilzonenplan Letzau I vor: Dort würden neu 8'000 m² für einen gewerblichen Pferdebetrieb eingezont
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Eine gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts eingereichte Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten hiess das Bundesgericht mit Urteil 1C_50/2011 vom 11. August 2011 gut. Es bejahte darin eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör der Beschwerdeführer in Bezug auf ein nicht in den Akten enthaltenes Protokoll einer Besprechung vom 26. August 2009 zwischen der Stadt Chur
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Eine gegen den Entscheid der Baurekurskommission eingelegte Beschwerde wies das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich mit Entscheid vom 3. November 2010 ab
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Eine gegen den Entscheid der Schätzungskommission erhobene Beschwerde wies das Verwaltungsgericht des Kantons Aargau mit Urteil vom 13. April 2011 ab
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Eine gegen diese Beschlüsse erhobene Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten hiess das Bundesgericht mit Urteil vom 1. Oktober 2009 teilweise gut
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Eine gegen diesen Entscheid eingereichte Verwaltungsbeschwerde wies der Staatsrat des Kantons Wallis am 10. Februar 2010 ab. Die dagegen erhobene Verwaltungsgerichtsbeschwerde wurde vom Kantonsgericht mit Urteil vom 18. Juni 2010 abgewiesen
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Eine gegen diese Verfügung gerichtete Beschwerde wies das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich mit Urteil vom 17. August 2010 ab
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Eine gegen die Veranlagungsverfügungen gerichtete Einsprache der Steuerpflichtigen wurde am 10. August 2006 (nur) teilweise gutgeheissen
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Eine gewisse Besorgnis der Voreingenommenheit
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Eine juristische Person hat Anspruch auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer
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Eine materielle Enteignung liegt danach insbesondere vor
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Einem prozessarmen Angeschuldigten
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Eine Nachzählung auf Grund eines knappen Gesamtresultats müsste zwangsläufig in allen Kantonen erfolgen
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Einen gegen diese Verfügung erhobenen Rekurs der Kläger 1
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Einen Monat später
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Einen von A.________
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Einen von X.________
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Eine objektive Klagenhäufung fällt bei den vom Beschwerdeführer 1 mit zwei verschiedenen Klagen geltend gemachten Ansprüchen bereits aus diesem Grund ausser Betracht. Es braucht daher nicht vertieft zu werden
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Eine Person ist dann bestimmt
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Eine qualifizierte Rügepflicht gilt hinsichtlich der Verletzung von Grundrechten
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Eine qualifizierte Rügepflicht gilt hinsichtlich der Verletzung von Grundrechten sowie von kantonalem
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