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Eindeutigkeit in diesem Sinne genügt die vorliegend abgegebene Erklärung. Der Beschwerdegegner hat in seiner Klage um Erstreckung des festzustellenden Pachtvertrags ersucht

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25. Jan. 13

Sachenrecht

5A 669/2012/II. zivilrechtliche Abteilung/Sachenrecht/BaselLandschaft·DE·15 min·1
Teilweise Abweisung