Giudici
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Eigentumsrechte
1 sentenze8 visualizzazioniEigentumsverhältnisse bei der Beurteilung
1 sentenze10 visualizzazioniEigentumswohnungen
1 sentenze8 visualizzazioniEigentumswohnungen zu verwirklichen. Am 3. Dezember 2009 erliess der Stadtrat Wil den Gestaltungsplan "Neualtwil II". Dieser lag vom 13. Januar 2010 bis zum 11. Februar 2010 öffentlich auf
1 sentenze8 visualizzazioniEigerstrasse 73
1 sentenze9 visualizzazioniEin aufsichtsrechtlich relevantes Koordinationsproblem liegt gemäss der bundesgerichtlichen Rechtsprechung vor
1 sentenze11 visualizzazioniEin Ausschlussgrund nach Art. 83 BGG besteht nicht
1 sentenze10 visualizzazioniEinbau Dachflächenfenster für Baute ausserhalb der Bauzone (bereits erstellt)
1 sentenze11 visualizzazioniEin Baugesuch vom 16. Januar 2006 wurde vom Gemeinderat Rorschacherberg am 5. September 2006 bewilligt. Das u.a. von X.________ angerufene Baudepartement kam in einer ersten Beurteilung zum Ergebnis
1 sentenze8 visualizzazioniEinblicken in private Höfe
1 sentenze9 visualizzazioniEinbürgerungen
1 sentenze10 visualizzazioniEindämmungen
1 sentenze11 visualizzazioniEindeutigkeit in diesem Sinne genügt die vorliegend abgegebene Erklärung. Der Beschwerdegegner hat in seiner Klage um Erstreckung des festzustellenden Pachtvertrags ersucht
1 sentenze10 visualizzazioniEindolung eine ökologische Verbesserung für das Gewässer. Allerdings setze dies voraus
1 sentenze11 visualizzazioniEine analoge Regelung für technische Eingriffe in geschützte Arten enthalten die Art. 20 NHG
1 sentenze9 visualizzazioniEine andere Frage ist
1 sentenze17 visualizzazioniEine Anlehnung an den Wohnsitzbegriff gemäss Art. 22 IPRG drängt sich nicht auf
1 sentenze11 visualizzazioniEine Aufhebung des angefochtenen Entscheids
1 sentenze13 visualizzazioniEine Ausnahme von dieser Regelung über den Fristenlauf
1 sentenze11 visualizzazioniEine Beschwerde der Steuerpflichtigen wies das Verwaltungsgericht des Kantons Aargau mit Entscheid vom 4. Mai 2011 ab
1 sentenze11 visualizzazioniEine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten hiess das Bundesgericht mit Urteil vom 16. Januar 2012 teilweise gut
1 sentenze10 visualizzazioniEine Beurteilung der Legitimation anhand zahlenmässiger Kriterien fällt nur dort in Betracht
1 sentenze11 visualizzazioniEine Delegation des Verwaltungsgerichts führte am 11. Mai 2010 eine Augenscheins-
1 sentenze8 visualizzazioniEine den Anforderungen von Art. 42 Abs. 2 bzw. Art. 106 Abs. 2 BGG genügende Begründung ist hier insoweit nicht zu erkennen
1 sentenze12 visualizzazioniEine diesen Anforderungen (Art. 42 Abs. 2 bzw. Art. 106 Abs. 2 BGG) genügende Begründung liegt hier nur teilweise vor
1 sentenze7 visualizzazioniEine Einschränkung der Willkürrüge betrifft Tatsachenfeststellungen. Es kann einzig offensichtliche Aktenwidrigkeit vorgebracht werden; diese ist nicht mit willkürlicher Beweiswürdigung gleichzusetzen. Offensichtlich aktenwidrige tatsächliche Feststellungen im Sinne von Art. 393 lit
1 sentenze5 visualizzazioniEine Einsprache gegen diese Veranlagung blieb ohne Erfolg. Das von den Steuerpflichtigen daraufhin angerufene Steuerrekursgericht des Kantons Aargau hiess mit Urteil vom 10. November 2010 den Rekurs gut
1 sentenze8 visualizzazioniEine entsprechende auf die speziellen Verhältnisse der Mobilfunktechnik zugeschnittene Bejahung der Standortgebundenheit ist jedoch an die folgenden
1 sentenze8 visualizzazioniEine erste Schlussverfügung vom 16. Dezember 2009 widerrief die ausführende Behörde mit Verfügung vom 13. Januar 2010. Mit Schlussverfügung vom 10. März 2010 bewilligte die kantonale Staatsanwaltschaft die rechtshilfeweise Herausgabe diverser Dokumente
1 sentenze8 visualizzazioniEine gegen Art. 8 BV verstossende Ungleichbehandlung liege schliesslich im Vergleich zum Teilzonenplan Letzau I vor: Dort würden neu 8'000 m² für einen gewerblichen Pferdebetrieb eingezont
1 sentenze9 visualizzazioniEine gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts eingereichte Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten hiess das Bundesgericht mit Urteil 1C_50/2011 vom 11. August 2011 gut. Es bejahte darin eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör der Beschwerdeführer in Bezug auf ein nicht in den Akten enthaltenes Protokoll einer Besprechung vom 26. August 2009 zwischen der Stadt Chur
1 sentenzeEine gegen den Entscheid der Baurekurskommission eingelegte Beschwerde wies das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich mit Entscheid vom 3. November 2010 ab
1 sentenze9 visualizzazioniEine gegen den Entscheid der Schätzungskommission erhobene Beschwerde wies das Verwaltungsgericht des Kantons Aargau mit Urteil vom 13. April 2011 ab
1 sentenze9 visualizzazioniEine gegen diese Beschlüsse erhobene Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten hiess das Bundesgericht mit Urteil vom 1. Oktober 2009 teilweise gut
1 sentenze8 visualizzazioniEine gegen diesen Entscheid eingereichte Verwaltungsbeschwerde wies der Staatsrat des Kantons Wallis am 10. Februar 2010 ab. Die dagegen erhobene Verwaltungsgerichtsbeschwerde wurde vom Kantonsgericht mit Urteil vom 18. Juni 2010 abgewiesen
1 sentenze12 visualizzazioniEine gegen diese Verfügung gerichtete Beschwerde wies das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich mit Urteil vom 17. August 2010 ab
1 sentenze6 visualizzazioniEine gegen die Veranlagungsverfügungen gerichtete Einsprache der Steuerpflichtigen wurde am 10. August 2006 (nur) teilweise gutgeheissen
1 sentenze8 visualizzazioniEine gewisse Besorgnis der Voreingenommenheit
1 sentenze9 visualizzazioniEine juristische Person hat Anspruch auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer
1 sentenze8 visualizzazioniEine materielle Enteignung liegt danach insbesondere vor
1 sentenze11 visualizzazioniEinem prozessarmen Angeschuldigten
1 sentenze12 visualizzazioniEine Nachzählung auf Grund eines knappen Gesamtresultats müsste zwangsläufig in allen Kantonen erfolgen
1 sentenze11 visualizzazioniEinen gegen diese Verfügung erhobenen Rekurs der Kläger 1
1 sentenze7 visualizzazioniEinen Monat später
1 sentenze8 visualizzazioniEinen von A.________
1 sentenze11 visualizzazioniEinen von X.________
1 sentenze8 visualizzazioniEine objektive Klagenhäufung fällt bei den vom Beschwerdeführer 1 mit zwei verschiedenen Klagen geltend gemachten Ansprüchen bereits aus diesem Grund ausser Betracht. Es braucht daher nicht vertieft zu werden
1 sentenze11 visualizzazioniEine Person ist dann bestimmt
1 sentenze8 visualizzazioniEine qualifizierte Rügepflicht gilt hinsichtlich der Verletzung von Grundrechten
1 sentenze8 visualizzazioniEine qualifizierte Rügepflicht gilt hinsichtlich der Verletzung von Grundrechten sowie von kantonalem
1 sentenze12 visualizzazioni