Juges
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Eigentumsrechte
1 arrêts8 consultationsEigentumsverhältnisse bei der Beurteilung
1 arrêts10 consultationsEigentumswohnungen
1 arrêts8 consultationsEigentumswohnungen zu verwirklichen. Am 3. Dezember 2009 erliess der Stadtrat Wil den Gestaltungsplan "Neualtwil II". Dieser lag vom 13. Januar 2010 bis zum 11. Februar 2010 öffentlich auf
1 arrêts8 consultationsEigerstrasse 73
1 arrêts9 consultationsEin aufsichtsrechtlich relevantes Koordinationsproblem liegt gemäss der bundesgerichtlichen Rechtsprechung vor
1 arrêts11 consultationsEin Ausschlussgrund nach Art. 83 BGG besteht nicht
1 arrêts10 consultationsEinbau Dachflächenfenster für Baute ausserhalb der Bauzone (bereits erstellt)
1 arrêts11 consultationsEin Baugesuch vom 16. Januar 2006 wurde vom Gemeinderat Rorschacherberg am 5. September 2006 bewilligt. Das u.a. von X.________ angerufene Baudepartement kam in einer ersten Beurteilung zum Ergebnis
1 arrêts8 consultationsEinblicken in private Höfe
1 arrêts9 consultationsEinbürgerungen
1 arrêts10 consultationsEindämmungen
1 arrêts11 consultationsEindeutigkeit in diesem Sinne genügt die vorliegend abgegebene Erklärung. Der Beschwerdegegner hat in seiner Klage um Erstreckung des festzustellenden Pachtvertrags ersucht
1 arrêts10 consultationsEindolung eine ökologische Verbesserung für das Gewässer. Allerdings setze dies voraus
1 arrêts11 consultationsEine analoge Regelung für technische Eingriffe in geschützte Arten enthalten die Art. 20 NHG
1 arrêts9 consultationsEine andere Frage ist
1 arrêts17 consultationsEine Anlehnung an den Wohnsitzbegriff gemäss Art. 22 IPRG drängt sich nicht auf
1 arrêts11 consultationsEine Aufhebung des angefochtenen Entscheids
1 arrêts13 consultationsEine Ausnahme von dieser Regelung über den Fristenlauf
1 arrêts11 consultationsEine Beschwerde der Steuerpflichtigen wies das Verwaltungsgericht des Kantons Aargau mit Entscheid vom 4. Mai 2011 ab
1 arrêts11 consultationsEine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten hiess das Bundesgericht mit Urteil vom 16. Januar 2012 teilweise gut
1 arrêts10 consultationsEine Beurteilung der Legitimation anhand zahlenmässiger Kriterien fällt nur dort in Betracht
1 arrêts11 consultationsEine Delegation des Verwaltungsgerichts führte am 11. Mai 2010 eine Augenscheins-
1 arrêts8 consultationsEine den Anforderungen von Art. 42 Abs. 2 bzw. Art. 106 Abs. 2 BGG genügende Begründung ist hier insoweit nicht zu erkennen
1 arrêts12 consultationsEine diesen Anforderungen (Art. 42 Abs. 2 bzw. Art. 106 Abs. 2 BGG) genügende Begründung liegt hier nur teilweise vor
1 arrêts7 consultationsEine Einschränkung der Willkürrüge betrifft Tatsachenfeststellungen. Es kann einzig offensichtliche Aktenwidrigkeit vorgebracht werden; diese ist nicht mit willkürlicher Beweiswürdigung gleichzusetzen. Offensichtlich aktenwidrige tatsächliche Feststellungen im Sinne von Art. 393 lit
1 arrêts5 consultationsEine Einsprache gegen diese Veranlagung blieb ohne Erfolg. Das von den Steuerpflichtigen daraufhin angerufene Steuerrekursgericht des Kantons Aargau hiess mit Urteil vom 10. November 2010 den Rekurs gut
1 arrêts8 consultationsEine entsprechende auf die speziellen Verhältnisse der Mobilfunktechnik zugeschnittene Bejahung der Standortgebundenheit ist jedoch an die folgenden
1 arrêts8 consultationsEine erste Schlussverfügung vom 16. Dezember 2009 widerrief die ausführende Behörde mit Verfügung vom 13. Januar 2010. Mit Schlussverfügung vom 10. März 2010 bewilligte die kantonale Staatsanwaltschaft die rechtshilfeweise Herausgabe diverser Dokumente
1 arrêts8 consultationsEine gegen Art. 8 BV verstossende Ungleichbehandlung liege schliesslich im Vergleich zum Teilzonenplan Letzau I vor: Dort würden neu 8'000 m² für einen gewerblichen Pferdebetrieb eingezont
1 arrêts9 consultationsEine gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts eingereichte Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten hiess das Bundesgericht mit Urteil 1C_50/2011 vom 11. August 2011 gut. Es bejahte darin eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör der Beschwerdeführer in Bezug auf ein nicht in den Akten enthaltenes Protokoll einer Besprechung vom 26. August 2009 zwischen der Stadt Chur
1 arrêtsEine gegen den Entscheid der Baurekurskommission eingelegte Beschwerde wies das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich mit Entscheid vom 3. November 2010 ab
1 arrêts9 consultationsEine gegen den Entscheid der Schätzungskommission erhobene Beschwerde wies das Verwaltungsgericht des Kantons Aargau mit Urteil vom 13. April 2011 ab
1 arrêts9 consultationsEine gegen diese Beschlüsse erhobene Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten hiess das Bundesgericht mit Urteil vom 1. Oktober 2009 teilweise gut
1 arrêts8 consultationsEine gegen diesen Entscheid eingereichte Verwaltungsbeschwerde wies der Staatsrat des Kantons Wallis am 10. Februar 2010 ab. Die dagegen erhobene Verwaltungsgerichtsbeschwerde wurde vom Kantonsgericht mit Urteil vom 18. Juni 2010 abgewiesen
1 arrêts12 consultationsEine gegen diese Verfügung gerichtete Beschwerde wies das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich mit Urteil vom 17. August 2010 ab
1 arrêts6 consultationsEine gegen die Veranlagungsverfügungen gerichtete Einsprache der Steuerpflichtigen wurde am 10. August 2006 (nur) teilweise gutgeheissen
1 arrêts8 consultationsEine gewisse Besorgnis der Voreingenommenheit
1 arrêts9 consultationsEine juristische Person hat Anspruch auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer
1 arrêts8 consultationsEine materielle Enteignung liegt danach insbesondere vor
1 arrêts11 consultationsEinem prozessarmen Angeschuldigten
1 arrêts12 consultationsEine Nachzählung auf Grund eines knappen Gesamtresultats müsste zwangsläufig in allen Kantonen erfolgen
1 arrêts11 consultationsEinen gegen diese Verfügung erhobenen Rekurs der Kläger 1
1 arrêts7 consultationsEinen Monat später
1 arrêts8 consultationsEinen von A.________
1 arrêts11 consultationsEinen von X.________
1 arrêts8 consultationsEine objektive Klagenhäufung fällt bei den vom Beschwerdeführer 1 mit zwei verschiedenen Klagen geltend gemachten Ansprüchen bereits aus diesem Grund ausser Betracht. Es braucht daher nicht vertieft zu werden
1 arrêts11 consultationsEine Person ist dann bestimmt
1 arrêts8 consultationsEine qualifizierte Rügepflicht gilt hinsichtlich der Verletzung von Grundrechten
1 arrêts8 consultationsEine qualifizierte Rügepflicht gilt hinsichtlich der Verletzung von Grundrechten sowie von kantonalem
1 arrêts12 consultations