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Eine erste Schlussverfügung vom 16. Dezember 2009 widerrief die ausführende Behörde mit Verfügung vom 13. Januar 2010. Mit Schlussverfügung vom 10. März 2010 bewilligte die kantonale Staatsanwaltschaft die rechtshilfeweise Herausgabe diverser Dokumente

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23. Mai 11

Rechtshilfe und Auslieferung

1C 122/2011/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Rechtshilfe und Auslieferung·DE·10 min·12
Gutheissung