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Eine diesen Anforderungen (Art. 42 Abs. 2 bzw. Art. 106 Abs. 2 BGG) genügende Begründung liegt hier nur teilweise vor

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20. Dez. 12

Öffentliche Finanzen & Abgaberecht

2C 843/2012/II. öffentlich-rechtliche Abteilung/Öffentliche Finanzen & Abgaberecht/Aargau·DE·10 min·1
Teilweise Abweisung