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Die Verfassungsbeschwerde ist im Verhältnis zur Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten subsidiär (Art. 113 BGG). Da hier die Letztere zur Verfügung steht
1 sentenze7 visualizzazioniDie Verhältnismässigkeit der umstrittenen Massnahmen kann auch mit Blick auf das Strafrecht nicht in Frage gestellt werden. Das Konkordat sieht
1 sentenze9 visualizzazioniDie Verkehrssteuerung soll somit schwergewichtig mit technischen Mitteln erreicht werden
1 sentenze8 visualizzazioniDie Verlegung der Kosten
1 sentenze10 visualizzazioniDie Verletzung der Kontinuität der Anteils-
1 sentenze13 visualizzazioniDie Verletzung einer Nebenpflicht der Restrukturierungsvereinbarung durch Abwerbung von Mitarbeitern als solche kann in Erwägung gezogen werden
1 sentenze10 visualizzazioniDie Verletzung verfassungsmässiger Rechte wird nicht in einer den gesetzlichen Anforderungen genügenden Weise dargetan. Soweit die Beschwerdeführer Art. 8 EMRK erwähnen
1 sentenze12 visualizzazioniDie Verletzung von Grundrechten (einschliesslich die willkürliche Anwendung von kantonalem Recht) prüft es nur insoweit
1 sentenze9 visualizzazioniDie Verordnung vom 30. März 1976 des Regierungsrates des Kantons St. Gallen über die Prüfung
1 sentenze8 visualizzazioniDie Verordnung wurde am 21. Dezember 2007 publiziert; sie trat am 1. Januar 2008 in Kraft
1 sentenze5 visualizzazioniDie Versicherungseinrichtung des Flugpersonals der Swissair ist Eigentümerin der Grundstücke Kat.-Nrn. 802
1 sentenze8 visualizzazioniDie Vertragsparteien vereinbarten zudem
1 sentenze14 visualizzazioniDie Vertrauenshaftung setzt nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung voraus
1 sentenze10 visualizzazioniDie Vertretungsbeistandschaft bei Interessenkollision gemäss Art. 392 Ziff. 2 ZGB
1 sentenze11 visualizzazioniDie Verwaltungskommission des Bundesgerichts als Aufsichtsbehörde hat das Bundesverwaltungsgericht durch Präsidialverfügung vom 12. Januar 2010 aufgefordert
1 sentenze13 visualizzazioniDie Verwaltungskommission des Bundesverwaltungsgericht hat der Aufsichtsbehörde mit Begleitbrief vom 21. Dezember 2010 das vom Gesamtgericht am 9. Dezember 2010 verabschiedete Aufsichtsreglement fristgerecht eingereicht. Das Reglement regelt die Archivierungsgrundsätze
1 sentenze5 visualizzazioniDie Verwaltungskommission des Bundesverwaltungsgerichts hat diesen Vorschlag der Aufsichtsdelegation unterbreitet. In der Folge hat sich der Generalsekretär des Bundesverwaltungsgerichts am 3. November 2015 mit dem Anzeiger 1 getroffen
1 sentenze8 visualizzazioniDie Verwirklichung des Universalitätsprinzips im Internationalen Konkursrecht
1 sentenze7 visualizzazioniDie Videoüberwachung in öffentlich zugänglichen Räumen - insbesondere zur Verhütung
1 sentenze11 visualizzazioniDie vier genannten Beschwerdeführer erheben gemeinsam Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten beim Bundesgericht mit dem Antrag
1 sentenze9 visualizzazioniDie vier genannten Personen erhoben Berufung
1 sentenze13 visualizzazioniDie Vizepräsidentin : Der Generalsekretär:
1 sentenze2 visualizzazioniDie vom Bundesgericht zugesprochene Parteientschädigung von Fr. 4'000.-- entschädigte jedoch lediglich den Aufwand des bundesgerichtlichen
1 sentenze11 visualizzazioniDie vom Kantonsrat des Kantons Schwyz erlassene Verordnung vom 19. Oktober 2005 über die Volksschule (VSV) sieht dazu in § 8 Abs. 3 Folgendes vor:
1 sentenze6 visualizzazioniDie vom Karlihof nach Malans führende Malanserstrasse quert beim Dorfeingang von Malans das Trassee der Rhätischen Bahn (RhB). Aufgrund des ausgewiesenen Bedürfnisses
1 sentenze10 visualizzazioniDie von A.________ in eigenem Namen
1 sentenze10 visualizzazioniDie von den Beschwerdeführern angeführten Einzonungen anderer Parzellen abseits des Siedlungsgebiets seien mit dem vorliegenden Fall nicht vergleichbar. Überwiegend handle es sich um Gewerbe-Industriezonen
1 sentenze8 visualizzazioniDie von den Beschwerdeführern angerufene Bestimmung des kommunalen Baureglements verlangt
1 sentenze10 visualizzazioniDie von den Beschwerdeführern angesprochenen Aspekte dieser Verfassungsnorm gehen im Übrigen nicht über die prozessualen Garantien hinaus
1 sentenze9 visualizzazioniDie von den Beschwerdeführern aufgeworfene Frage ist vorab zu klären
1 sentenze11 visualizzazioniDie von den Beschwerdeführern ausserhalb der Bauzone ohne die erforderlichen Bewilligungen vorgenommenen Bauarbeiten
1 sentenze14 visualizzazioniDie von den Beschwerdeführern beanstandeten Passagen zur Reliefanpassung beziehen sich auf den Grundsatz der Wegleitung Elektrizitätsübertragung
1 sentenze10 visualizzazioniDie von den Beschwerdeführern behauptete Gebäudehöhe von 18.5 m sei nicht plausibel
1 sentenze6 visualizzazioniDie von den Beschwerdeführern behauptete Gleichheit liegt indessen nicht vor. In den aufgeführten Fällen liegt die Schule im Ausland
1 sentenze9 visualizzazioniDie von den Beschwerdeführern erhobenen Rügen der Verletzung der Meinungs-
1 sentenze8 visualizzazioniDie von den Beschwerdeführern erhobene Stimmrechtsbeschwerde ist im Grundsatz zulässig. Die Beschwerdeführer sind nach Art. 89 Abs. 3 BGG zur Beschwerde legitimiert. Die Beschwerde ist gemäss Art. 100 Abs. 1 BGG rechtzeitig erhoben. Der Antrag um Aufhebung des angefochtenen Entscheides
1 sentenze10 visualizzazioniDie von den Beschwerdeführern erst vor Bundesgericht aufgeworfene Frage
1 sentenze9 visualizzazioniDie von den Beschwerdeführern in diesem Zusammenhang aufgeworfenen Fragen der Beweiswürdigung
1 sentenze10 visualizzazioniDie von den Beschwerdeführern vorgeschlagenen Erschliessungsvarianten wurden im UVB untersucht; sie werden von den Behörden wie auch von der Beschwerdegegnerin abgelehnt
1 sentenze11 visualizzazioniDie von den Beschwerdeführern zitierte Erwägung des Gemeinderats betrifft den Einsprachepunkt "Verminderung der Lebensqualität". Der Gemeinderat führte aus
1 sentenze10 visualizzazioniDie von den Beschwerdeführern zitierte Übersicht sei ein isoliertes Berechnungsbeispiel
1 sentenze10 visualizzazioniDie von den eidgenössischen Behörden als Amtshilfeverfahren behandelte Streitsache sei als internationales Rechtshilfeverfahren in Strafsachen mit den USA zu qualifizieren. Amtshilfe sei begrifflich zu definieren als Informationsaustausch zwischen zwei Verwaltungsbehörden. Im vorliegenden Fall seien für die hängige Fiskaluntersuchung in den USA nicht die amerikanischen Steuerbehörden (in einem Verwaltungsverfahren) zuständig
1 sentenze9 visualizzazioniDie von den eidgenössischen Behörden als Amtshilfeverfahren behandelte Streitsache sei als internationales Rechtshilfeverfahren in Strafsachen mit den USA zu qualifizieren. Daher müsse das amerikanische Ersuchen aufgrund der verfahrensrechtlichen
1 sentenze8 visualizzazioniDie von den Eltern
1 sentenze9 visualizzazioniDie von den Firmen X.________
1 sentenze8 visualizzazioniDie von den Gesuchstellern dagegen erhobene Beschwerde wies das Bundesverwaltungsgericht (Abteilung V) am 19. März 2012 ab
1 sentenze8 visualizzazioniDie von der A.________ AG
1 sentenze11 visualizzazioniDie von der A.________ Inc
1 sentenze8 visualizzazioniDie von der U.________ AG erteilte Auskunft erfolgte auf richterliche Anordnung hin. Es handelt sich dabei nicht um ein Parteigutachten
1 sentenze8 visualizzazioniDie von der Vorinstanz genannten Berufspflichten lassen demnach Anwaltskörperschaften ebenfalls nicht von vornherein als unzulässig erscheinen. Der angefochtene Entscheid erweist sich damit als bundesrechtswidrig
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