Juges
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Die Verfassungsbeschwerde ist im Verhältnis zur Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten subsidiär (Art. 113 BGG). Da hier die Letztere zur Verfügung steht
1 arrêts7 consultationsDie Verhältnismässigkeit der umstrittenen Massnahmen kann auch mit Blick auf das Strafrecht nicht in Frage gestellt werden. Das Konkordat sieht
1 arrêts9 consultationsDie Verkehrssteuerung soll somit schwergewichtig mit technischen Mitteln erreicht werden
1 arrêts8 consultationsDie Verlegung der Kosten
1 arrêts10 consultationsDie Verletzung der Kontinuität der Anteils-
1 arrêts13 consultationsDie Verletzung einer Nebenpflicht der Restrukturierungsvereinbarung durch Abwerbung von Mitarbeitern als solche kann in Erwägung gezogen werden
1 arrêts10 consultationsDie Verletzung verfassungsmässiger Rechte wird nicht in einer den gesetzlichen Anforderungen genügenden Weise dargetan. Soweit die Beschwerdeführer Art. 8 EMRK erwähnen
1 arrêts12 consultationsDie Verletzung von Grundrechten (einschliesslich die willkürliche Anwendung von kantonalem Recht) prüft es nur insoweit
1 arrêts9 consultationsDie Verordnung vom 30. März 1976 des Regierungsrates des Kantons St. Gallen über die Prüfung
1 arrêts8 consultationsDie Verordnung wurde am 21. Dezember 2007 publiziert; sie trat am 1. Januar 2008 in Kraft
1 arrêts5 consultationsDie Versicherungseinrichtung des Flugpersonals der Swissair ist Eigentümerin der Grundstücke Kat.-Nrn. 802
1 arrêts8 consultationsDie Vertragsparteien vereinbarten zudem
1 arrêts14 consultationsDie Vertrauenshaftung setzt nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung voraus
1 arrêts10 consultationsDie Vertretungsbeistandschaft bei Interessenkollision gemäss Art. 392 Ziff. 2 ZGB
1 arrêts11 consultationsDie Verwaltungskommission des Bundesgerichts als Aufsichtsbehörde hat das Bundesverwaltungsgericht durch Präsidialverfügung vom 12. Januar 2010 aufgefordert
1 arrêts13 consultationsDie Verwaltungskommission des Bundesverwaltungsgericht hat der Aufsichtsbehörde mit Begleitbrief vom 21. Dezember 2010 das vom Gesamtgericht am 9. Dezember 2010 verabschiedete Aufsichtsreglement fristgerecht eingereicht. Das Reglement regelt die Archivierungsgrundsätze
1 arrêts5 consultationsDie Verwaltungskommission des Bundesverwaltungsgerichts hat diesen Vorschlag der Aufsichtsdelegation unterbreitet. In der Folge hat sich der Generalsekretär des Bundesverwaltungsgerichts am 3. November 2015 mit dem Anzeiger 1 getroffen
1 arrêts8 consultationsDie Verwirklichung des Universalitätsprinzips im Internationalen Konkursrecht
1 arrêts7 consultationsDie Videoüberwachung in öffentlich zugänglichen Räumen - insbesondere zur Verhütung
1 arrêts11 consultationsDie vier genannten Beschwerdeführer erheben gemeinsam Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten beim Bundesgericht mit dem Antrag
1 arrêts9 consultationsDie vier genannten Personen erhoben Berufung
1 arrêts13 consultationsDie Vizepräsidentin : Der Generalsekretär:
1 arrêts2 consultationsDie vom Bundesgericht zugesprochene Parteientschädigung von Fr. 4'000.-- entschädigte jedoch lediglich den Aufwand des bundesgerichtlichen
1 arrêts11 consultationsDie vom Kantonsrat des Kantons Schwyz erlassene Verordnung vom 19. Oktober 2005 über die Volksschule (VSV) sieht dazu in § 8 Abs. 3 Folgendes vor:
1 arrêts6 consultationsDie vom Karlihof nach Malans führende Malanserstrasse quert beim Dorfeingang von Malans das Trassee der Rhätischen Bahn (RhB). Aufgrund des ausgewiesenen Bedürfnisses
1 arrêts10 consultationsDie von A.________ in eigenem Namen
1 arrêts10 consultationsDie von den Beschwerdeführern angeführten Einzonungen anderer Parzellen abseits des Siedlungsgebiets seien mit dem vorliegenden Fall nicht vergleichbar. Überwiegend handle es sich um Gewerbe-Industriezonen
1 arrêts8 consultationsDie von den Beschwerdeführern angerufene Bestimmung des kommunalen Baureglements verlangt
1 arrêts10 consultationsDie von den Beschwerdeführern angesprochenen Aspekte dieser Verfassungsnorm gehen im Übrigen nicht über die prozessualen Garantien hinaus
1 arrêts9 consultationsDie von den Beschwerdeführern aufgeworfene Frage ist vorab zu klären
1 arrêts11 consultationsDie von den Beschwerdeführern ausserhalb der Bauzone ohne die erforderlichen Bewilligungen vorgenommenen Bauarbeiten
1 arrêts14 consultationsDie von den Beschwerdeführern beanstandeten Passagen zur Reliefanpassung beziehen sich auf den Grundsatz der Wegleitung Elektrizitätsübertragung
1 arrêts10 consultationsDie von den Beschwerdeführern behauptete Gebäudehöhe von 18.5 m sei nicht plausibel
1 arrêts6 consultationsDie von den Beschwerdeführern behauptete Gleichheit liegt indessen nicht vor. In den aufgeführten Fällen liegt die Schule im Ausland
1 arrêts9 consultationsDie von den Beschwerdeführern erhobenen Rügen der Verletzung der Meinungs-
1 arrêts8 consultationsDie von den Beschwerdeführern erhobene Stimmrechtsbeschwerde ist im Grundsatz zulässig. Die Beschwerdeführer sind nach Art. 89 Abs. 3 BGG zur Beschwerde legitimiert. Die Beschwerde ist gemäss Art. 100 Abs. 1 BGG rechtzeitig erhoben. Der Antrag um Aufhebung des angefochtenen Entscheides
1 arrêts10 consultationsDie von den Beschwerdeführern erst vor Bundesgericht aufgeworfene Frage
1 arrêts9 consultationsDie von den Beschwerdeführern in diesem Zusammenhang aufgeworfenen Fragen der Beweiswürdigung
1 arrêts10 consultationsDie von den Beschwerdeführern vorgeschlagenen Erschliessungsvarianten wurden im UVB untersucht; sie werden von den Behörden wie auch von der Beschwerdegegnerin abgelehnt
1 arrêts11 consultationsDie von den Beschwerdeführern zitierte Erwägung des Gemeinderats betrifft den Einsprachepunkt "Verminderung der Lebensqualität". Der Gemeinderat führte aus
1 arrêts10 consultationsDie von den Beschwerdeführern zitierte Übersicht sei ein isoliertes Berechnungsbeispiel
1 arrêts10 consultationsDie von den eidgenössischen Behörden als Amtshilfeverfahren behandelte Streitsache sei als internationales Rechtshilfeverfahren in Strafsachen mit den USA zu qualifizieren. Amtshilfe sei begrifflich zu definieren als Informationsaustausch zwischen zwei Verwaltungsbehörden. Im vorliegenden Fall seien für die hängige Fiskaluntersuchung in den USA nicht die amerikanischen Steuerbehörden (in einem Verwaltungsverfahren) zuständig
1 arrêts9 consultationsDie von den eidgenössischen Behörden als Amtshilfeverfahren behandelte Streitsache sei als internationales Rechtshilfeverfahren in Strafsachen mit den USA zu qualifizieren. Daher müsse das amerikanische Ersuchen aufgrund der verfahrensrechtlichen
1 arrêts8 consultationsDie von den Eltern
1 arrêts9 consultationsDie von den Firmen X.________
1 arrêts8 consultationsDie von den Gesuchstellern dagegen erhobene Beschwerde wies das Bundesverwaltungsgericht (Abteilung V) am 19. März 2012 ab
1 arrêts8 consultationsDie von der A.________ AG
1 arrêts11 consultationsDie von der A.________ Inc
1 arrêts8 consultationsDie von der U.________ AG erteilte Auskunft erfolgte auf richterliche Anordnung hin. Es handelt sich dabei nicht um ein Parteigutachten
1 arrêts8 consultationsDie von der Vorinstanz genannten Berufspflichten lassen demnach Anwaltskörperschaften ebenfalls nicht von vornherein als unzulässig erscheinen. Der angefochtene Entscheid erweist sich damit als bundesrechtswidrig
1 arrêts11 consultations