Giudici
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Die Testamentseröffnung fand am 30. Januar 2004 statt. Gesetzliche Erben sind K.________
1 sentenze9 visualizzazioniDietlikon
1 sentenze9 visualizzazioniDie Türkin X.________ (geb. 1972) ist seit dem 28. Oktober 2005 mit einem in der Schweiz niedergelassenen portugiesischen Staatsangehörigen verheiratet. Sie verfügte gestützt hierauf über eine bis zum 27. Oktober 2010 befristete Aufenthaltsbewilligung EG/EFTA. Am 28. April 2007 zog X.________ ihre aus einer früheren Ehe stammende Tochter Y.________ (geb. 1996) in die Schweiz nach. Am 12. Juli 2011 lehnte das Migrationsamt des Kantons Zürich es ab
1 sentenze7 visualizzazioniDie Übergangsfrist gemäss Art. 130 Abs. 3 BGG für den Erlass der entsprechenden Ausführungsbestimmungen ist am 1. Januar 2009 abgelaufen. Der angefochtene Entscheid wurde am 14. Januar 2009
1 sentenze10 visualizzazioniDie übrigen Rechtsmittelvoraussetzungen sind erfüllt. Auf die Beschwerde ist deshalb einzutreten
1 sentenze9 visualizzazioniDie übrigen Rügen gegen den angefochtenen Entscheid sind appellatorischer Natur: Die Beschwerdeführer üben allgemeine Kritik am Entscheid des Verwaltungsgerichts
1 sentenze10 visualizzazioniDie übrigen Vorbringen der Beschwerdeführer vermögen ebenfalls nicht zu überzeugen: Soweit sie beanstanden
1 sentenze12 visualizzazioniDie Umschreibung des Willkürtatbestandes in Art. 393 lit
1 sentenze8 visualizzazioniDie umstrittene Bestimmung von § 72 Abs. 2 PB/ZG unter dem Titel Bestandesgarantie hat folgenden Wortlaut:
1 sentenzeDie Unabhängigkeit
1 sentenze9 visualizzazioniDie Unabhängigkeit von Gerichtssachverständigen
1 sentenze8 visualizzazioniDie unentgeltliche Rechtspflege nach der aargauischen Zivilprozessordnung vom 18. Dezember 1994
1 sentenze6 visualizzazioniDie United Cash Back AG
1 sentenze11 visualizzazioniDie Unterlegenen erhoben daraufhin am 26. Januar 2009 beim Verwaltungsgericht Beschwerde. Auf entsprechenden Hinweis hin
1 sentenze8 visualizzazioniDie unterlegenen Rekurrenten gelangten mit Beschwerde an das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich
1 sentenze10 visualizzazioniDie unterliegenden Beschwerdeführerinnen tragen die Kosten des Verfahrens (Art. 66 Abs. 1 BGG)
1 sentenze8 visualizzazioniDie unterliegenden Beschwerdeführer sind antragsgemäss von der Bezahlung der Gerichtskosten zu befreien
1 sentenze11 visualizzazioniDie unterliegenden Beschwerdeführer stellen ein Gesuch um Erteilung der unentgeltlichen Rechtspflege
1 sentenze11 visualizzazioniDie unterliegenden Beschwerdeführer werden bei diesem Verfahrensausgang solidarisch kostenpflichtig (Art. 66 Abs. 1
1 sentenze9 visualizzazioniDie Unternehmenssteuerreform II ist verfassungskonform
1 sentenze10 visualizzazioniDie Unterscheidung zwischen architektonischen Qualitäten einerseits
1 sentenze11 visualizzazioniDie unterschiedliche Behandlung der Parzellen im Bereich des (noch nicht rechtskräftigen) Teilzonenplans Letzau I beruhe auf sachlichen Gründen
1 sentenze10 visualizzazioniDie unterschiedliche Handhabung von Strassen-
1 sentenze10 visualizzazioniDie Untersuchungsrichterin 1 des Untersuchungsrichteramtes IV Berner Oberland führte im Zusammenhang mit einem Riverraftingunfall
1 sentenze10 visualizzazioniDie Variante Osterschliessung läge zwar ausserhalb des BLN-Gebiets
1 sentenze13 visualizzazioniDie Veranlagungsbehörde Solothurn schätzte die Ehegatten X.a.________
1 sentenze11 visualizzazioniDie Veräusserung des Streitobjekts während des Prozesses im schweizerischen Zivilprozessrecht
1 sentenze11 visualizzazioniDie Verbreiterung des Trottoirs erweist sich aber auch hinsichtlich der privaten Interessen als verhältnismässig. Diesbezüglich bringen die Beschwerdeführerinnen die gleichen Argumente vor wie gegen die Abriegelung der Strassen mittels Bepflanzung (Ziff. 9.1.7 S. 24). Es kann daher auf die entsprechenden Erwägungen verwiesen werden (oben E. 3.3)
1 sentenze8 visualizzazioniDie Verbuchung von Aufwand in der Finanzbuchhaltung des Entschädigungspflichtigen
1 sentenze11 visualizzazioniDie verdeckte Gewinnausschüttung aus Sicht des Aktienrechts
1 sentenze9 visualizzazioniDie Verfahren 1B_68/2012
1 sentenzeDie Verfahren 2C_1248/2012
1 sentenzeDie Verfahren 2C_207/2009
1 sentenzeDie Verfahren 2C_21/2008
1 sentenzeDie Verfahren 2C_594/2012
1 sentenzeDie Verfahren 2C_664/2012
1 sentenzeDie Verfahren 2C_693/2011
1 sentenzeDie Verfahren 2C_84/2011
1 sentenzeDie Verfahren 2C_878/2012
1 sentenzeDie Verfahren 2C_961/2010
1 sentenzeDie Verfahren 4A_675/2012
1 sentenzeDie Verfahren 4A_70/2008
1 sentenzeDie Verfahren 5A_275/2011
1 sentenzeDie Verfahren 5A_572/2010
1 sentenzeDie Verfahren 5A_602/2012
1 sentenzeDie Verfahren 5C_2/2009
1 sentenzeDie Verfahrensfehler in erster Instanz wiegen zwar nicht leicht. Sie sind aber auch nicht so schwerwiegend
1 sentenze8 visualizzazioniDie verfahrensrechtlichen Bestimmungen des Opferhilfegesetzes
1 sentenze9 visualizzazioniDie Verfahrensunterlagen bestätigen die Ausführungen der Vorinstanz. In ihrer Vernehmlassung im Verfahren vor der Baurekurskommission wies die Bausektion klar darauf hin
1 sentenze10 visualizzazioniDie Verfassungsbeschwerde in der Schweiz
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