Giudici
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D.14 (damit verbundener Kostenentscheid) des Dispositivs der Verfügung der FINMA vom 29. März 2010 bestätigt. Die Sache ist in diesen Punkten an die FINMA zu neuem Entscheid zurückzuweisen (vgl. Art. 107 Abs. 2 Satz 2 BGG). Im Übrigen erweist sich die Beschwerde als unbegründet
1 sentenze8 visualizzazioniD1-D4)
1 sentenze9 visualizzazioniD2 (für beide): auf 2'000 m²
1 sentenze8 visualizzazioniD2). Neu ist ein Autounterstand für 28 Gebrauchtfahrzeuge zwischen der Halle für Postautos
1 sentenze9 visualizzazioniD2) sei zu verzichten
1 sentenze10 visualizzazioniD2 sowie B seien auszuschliessen
1 sentenze8 visualizzazioniD3 ist vorgesehen
1 sentenze10 visualizzazioniD3 maximale Höhenkoten ausgeschieden. Eine Auseinandersetzung mit dieser Unklarheit habe bei der Erteilung der Baubewilligung für den Pavillon durch die Gemeinde nicht stattgefunden
1 sentenze11 visualizzazioniD3 wurden zudem maximale Höhenkoten vermerkt. In D3 beträgt die maximale Gebäudehöhe 5.50 m
1 sentenze6 visualizzazioniD4 bzw. eine Reduktion der Bruttogeschossfläche der Baubereiche. Dies würde einen weitgehenden Verzicht auf die Weiterentwicklung des Hotels Suvretta House bedeuten
1 sentenze15 visualizzazioniD4 nicht sinnvoll überbaut werden können
1 sentenze7 visualizzazioniD4 seien zu Recht bewilligt worden: Der Augenschein habe bestätigt
1 sentenze11 visualizzazioniD4) sowie ca. 1'000 m² Lärchen-Arvenwald
1 sentenze10 visualizzazioniD.________ 50 Aktien. Dieser verkaufte im Juni 1989 seine Aktien zu gleichen Teilen an die X.________ AG
1 sentenze5 visualizzazioniD.a
1 sentenze8 visualizzazioniDa Aktiengesellschaften ihre Firma grundsätzlich frei wählen können
1 sentenze11 visualizzazioniDa alle übrigen Sachurteilsvoraussetzungen erfüllt sind
1 sentenze9 visualizzazioniDa auf die Beschwerde des Beschwerdeführers 1 aber ohnehin einzutreten ist
1 sentenze7 visualizzazioniDabei fällt auf
1 sentenze8 visualizzazioniDabei übersehen die Beschwerdeführer
1 sentenze10 visualizzazioniDabei übersehen die Beschwerdeführer jedoch
1 sentenze13 visualizzazioniDabei übersehen die Beschwerdeführer zum einen offensichtlich
1 sentenze10 visualizzazioniDabei verkennen die Beschwerdeführer
1 sentenze9 visualizzazioniDabei verkennen sie offensichtlich
1 sentenze10 visualizzazioniDachausrichtung
1 sentenze6 visualizzazioniDächer
1 sentenze7 visualizzazioniDachflächenfenster geplant
1 sentenze7 visualizzazioniDachflächenfenstern
1 sentenze9 visualizzazioniDachform
1 sentenze9 visualizzazioniDachform oder Farbe das Orts-
1 sentenze11 visualizzazioniDachgeschosse unterschiedlicher Zahl dazu kämen. Dies gelte auch für die Gemeinde Aeugst am Albis
1 sentenze10 visualizzazioniDachneigung
1 sentenze9 visualizzazioniDachneigungen
1 sentenze6 visualizzazioniDachwasser versickern zu lassen. Zu den Gewächshausflächen kämen mehrere 10'000 m² bepflanzte Freiflächen
1 sentenze6 visualizzazioniDa das Bundesgericht an den von der Vorinstanz festgestellten Sachverhalt gebunden ist
1 sentenze15 visualizzazioniDa das Bundesgericht den Beschwerdeführern die unentgeltliche Rechtspflege für das bundesgerichtliche Verfahren - wie bereits ausgeführt - mit Verfügung vom 31. Januar 2011 bewilligt hat
1 sentenze12 visualizzazioniDa das Verfahren vor Bundesverwaltungsgericht für die Beschwerdeführer kostenlos war
1 sentenze9 visualizzazioniDa der angefochtene Entscheid eine falsche Rechtsmittelbelehrung enthält
1 sentenze9 visualizzazioniDa der Beschwerdegegner nicht Aktionär war
1 sentenze6 visualizzazioniDa der Sachverhalt aus den eingereichten Dokumenten über die neue Organisationsstruktur (Statuten
1 sentenze10 visualizzazioniDa der Streitgegenstand nicht den amtlichen Wirkungsbereich der Beschwerdegegnerin betrifft
1 sentenze12 visualizzazioniDa die Angezeigten nicht Mitglieder der obersten kantonalen Vollziehungs-
1 sentenze14 visualizzazioniD.a Die Beklagten beantragen dem Bundesgericht
1 sentenze11 visualizzazioniDa die Beschwerde aussichtslos war
1 sentenze7 visualizzazioniDa die Beschwerdeführer dazu pauschal auf ihre Rügen zum Themenkreis "Kosten Führung" verweisen
1 sentenze10 visualizzazioniDa die Beschwerdeführer in der Sache voll obsiegt haben
1 sentenze13 visualizzazioniDa die Beschwerdeführerinnen diese Feststellungen nicht widerlegt haben
1 sentenze12 visualizzazioniDa die Beschwerdeführerinnen ihren Sitz in Deutschland haben
1 sentenze10 visualizzazioniDa die Beschwerdeführerinnen in Deutschland domiziliert sind
1 sentenze11 visualizzazioniDa die Beschwerdeführerinnen in erheblichem Umfang unnötige
1 sentenze12 visualizzazioni