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D.14 (damit verbundener Kostenentscheid) des Dispositivs der Verfügung der FINMA vom 29. März 2010 bestätigt. Die Sache ist in diesen Punkten an die FINMA zu neuem Entscheid zurückzuweisen (vgl. Art. 107 Abs. 2 Satz 2 BGG). Im Übrigen erweist sich die Beschwerde als unbegründet
1 rulings8 viewsD1-D4)
1 rulings9 viewsD2 (für beide): auf 2'000 m²
1 rulings8 viewsD2). Neu ist ein Autounterstand für 28 Gebrauchtfahrzeuge zwischen der Halle für Postautos
1 rulings9 viewsD2) sei zu verzichten
1 rulings10 viewsD2 sowie B seien auszuschliessen
1 rulings8 viewsD3 ist vorgesehen
1 rulings10 viewsD3 maximale Höhenkoten ausgeschieden. Eine Auseinandersetzung mit dieser Unklarheit habe bei der Erteilung der Baubewilligung für den Pavillon durch die Gemeinde nicht stattgefunden
1 rulings11 viewsD3 wurden zudem maximale Höhenkoten vermerkt. In D3 beträgt die maximale Gebäudehöhe 5.50 m
1 rulings6 viewsD4 bzw. eine Reduktion der Bruttogeschossfläche der Baubereiche. Dies würde einen weitgehenden Verzicht auf die Weiterentwicklung des Hotels Suvretta House bedeuten
1 rulings15 viewsD4 nicht sinnvoll überbaut werden können
1 rulings7 viewsD4 seien zu Recht bewilligt worden: Der Augenschein habe bestätigt
1 rulings11 viewsD4) sowie ca. 1'000 m² Lärchen-Arvenwald
1 rulings10 viewsD.________ 50 Aktien. Dieser verkaufte im Juni 1989 seine Aktien zu gleichen Teilen an die X.________ AG
1 rulings5 viewsD.a
1 rulings8 viewsDa Aktiengesellschaften ihre Firma grundsätzlich frei wählen können
1 rulings11 viewsDa alle übrigen Sachurteilsvoraussetzungen erfüllt sind
1 rulings9 viewsDa auf die Beschwerde des Beschwerdeführers 1 aber ohnehin einzutreten ist
1 rulings7 viewsDabei fällt auf
1 rulings8 viewsDabei übersehen die Beschwerdeführer
1 rulings10 viewsDabei übersehen die Beschwerdeführer jedoch
1 rulings13 viewsDabei übersehen die Beschwerdeführer zum einen offensichtlich
1 rulings10 viewsDabei verkennen die Beschwerdeführer
1 rulings9 viewsDabei verkennen sie offensichtlich
1 rulings10 viewsDachausrichtung
1 rulings6 viewsDächer
1 rulings7 viewsDachflächenfenster geplant
1 rulings7 viewsDachflächenfenstern
1 rulings9 viewsDachform
1 rulings9 viewsDachform oder Farbe das Orts-
1 rulings11 viewsDachgeschosse unterschiedlicher Zahl dazu kämen. Dies gelte auch für die Gemeinde Aeugst am Albis
1 rulings10 viewsDachneigung
1 rulings9 viewsDachneigungen
1 rulings6 viewsDachwasser versickern zu lassen. Zu den Gewächshausflächen kämen mehrere 10'000 m² bepflanzte Freiflächen
1 rulings6 viewsDa das Bundesgericht an den von der Vorinstanz festgestellten Sachverhalt gebunden ist
1 rulings15 viewsDa das Bundesgericht den Beschwerdeführern die unentgeltliche Rechtspflege für das bundesgerichtliche Verfahren - wie bereits ausgeführt - mit Verfügung vom 31. Januar 2011 bewilligt hat
1 rulings12 viewsDa das Verfahren vor Bundesverwaltungsgericht für die Beschwerdeführer kostenlos war
1 rulings9 viewsDa der angefochtene Entscheid eine falsche Rechtsmittelbelehrung enthält
1 rulings9 viewsDa der Beschwerdegegner nicht Aktionär war
1 rulings6 viewsDa der Sachverhalt aus den eingereichten Dokumenten über die neue Organisationsstruktur (Statuten
1 rulings10 viewsDa der Streitgegenstand nicht den amtlichen Wirkungsbereich der Beschwerdegegnerin betrifft
1 rulings12 viewsDa die Angezeigten nicht Mitglieder der obersten kantonalen Vollziehungs-
1 rulings14 viewsD.a Die Beklagten beantragen dem Bundesgericht
1 rulings11 viewsDa die Beschwerde aussichtslos war
1 rulings7 viewsDa die Beschwerdeführer dazu pauschal auf ihre Rügen zum Themenkreis "Kosten Führung" verweisen
1 rulings10 viewsDa die Beschwerdeführer in der Sache voll obsiegt haben
1 rulings13 viewsDa die Beschwerdeführerinnen diese Feststellungen nicht widerlegt haben
1 rulings12 viewsDa die Beschwerdeführerinnen ihren Sitz in Deutschland haben
1 rulings10 viewsDa die Beschwerdeführerinnen in Deutschland domiziliert sind
1 rulings11 viewsDa die Beschwerdeführerinnen in erheblichem Umfang unnötige
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