Juges
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D.14 (damit verbundener Kostenentscheid) des Dispositivs der Verfügung der FINMA vom 29. März 2010 bestätigt. Die Sache ist in diesen Punkten an die FINMA zu neuem Entscheid zurückzuweisen (vgl. Art. 107 Abs. 2 Satz 2 BGG). Im Übrigen erweist sich die Beschwerde als unbegründet
1 arrêts8 consultationsD1-D4)
1 arrêts9 consultationsD2 (für beide): auf 2'000 m²
1 arrêts8 consultationsD2). Neu ist ein Autounterstand für 28 Gebrauchtfahrzeuge zwischen der Halle für Postautos
1 arrêts9 consultationsD2) sei zu verzichten
1 arrêts10 consultationsD2 sowie B seien auszuschliessen
1 arrêts8 consultationsD3 ist vorgesehen
1 arrêts10 consultationsD3 maximale Höhenkoten ausgeschieden. Eine Auseinandersetzung mit dieser Unklarheit habe bei der Erteilung der Baubewilligung für den Pavillon durch die Gemeinde nicht stattgefunden
1 arrêts11 consultationsD3 wurden zudem maximale Höhenkoten vermerkt. In D3 beträgt die maximale Gebäudehöhe 5.50 m
1 arrêts6 consultationsD4 bzw. eine Reduktion der Bruttogeschossfläche der Baubereiche. Dies würde einen weitgehenden Verzicht auf die Weiterentwicklung des Hotels Suvretta House bedeuten
1 arrêts15 consultationsD4 nicht sinnvoll überbaut werden können
1 arrêts7 consultationsD4 seien zu Recht bewilligt worden: Der Augenschein habe bestätigt
1 arrêts11 consultationsD4) sowie ca. 1'000 m² Lärchen-Arvenwald
1 arrêts10 consultationsD.________ 50 Aktien. Dieser verkaufte im Juni 1989 seine Aktien zu gleichen Teilen an die X.________ AG
1 arrêts5 consultationsD.a
1 arrêts8 consultationsDa Aktiengesellschaften ihre Firma grundsätzlich frei wählen können
1 arrêts11 consultationsDa alle übrigen Sachurteilsvoraussetzungen erfüllt sind
1 arrêts9 consultationsDa auf die Beschwerde des Beschwerdeführers 1 aber ohnehin einzutreten ist
1 arrêts7 consultationsDabei fällt auf
1 arrêts8 consultationsDabei übersehen die Beschwerdeführer
1 arrêts10 consultationsDabei übersehen die Beschwerdeführer jedoch
1 arrêts13 consultationsDabei übersehen die Beschwerdeführer zum einen offensichtlich
1 arrêts10 consultationsDabei verkennen die Beschwerdeführer
1 arrêts9 consultationsDabei verkennen sie offensichtlich
1 arrêts10 consultationsDachausrichtung
1 arrêts6 consultationsDächer
1 arrêts7 consultationsDachflächenfenster geplant
1 arrêts7 consultationsDachflächenfenstern
1 arrêts9 consultationsDachform
1 arrêts9 consultationsDachform oder Farbe das Orts-
1 arrêts11 consultationsDachgeschosse unterschiedlicher Zahl dazu kämen. Dies gelte auch für die Gemeinde Aeugst am Albis
1 arrêts10 consultationsDachneigung
1 arrêts9 consultationsDachneigungen
1 arrêts6 consultationsDachwasser versickern zu lassen. Zu den Gewächshausflächen kämen mehrere 10'000 m² bepflanzte Freiflächen
1 arrêts6 consultationsDa das Bundesgericht an den von der Vorinstanz festgestellten Sachverhalt gebunden ist
1 arrêts15 consultationsDa das Bundesgericht den Beschwerdeführern die unentgeltliche Rechtspflege für das bundesgerichtliche Verfahren - wie bereits ausgeführt - mit Verfügung vom 31. Januar 2011 bewilligt hat
1 arrêts12 consultationsDa das Verfahren vor Bundesverwaltungsgericht für die Beschwerdeführer kostenlos war
1 arrêts9 consultationsDa der angefochtene Entscheid eine falsche Rechtsmittelbelehrung enthält
1 arrêts9 consultationsDa der Beschwerdegegner nicht Aktionär war
1 arrêts6 consultationsDa der Sachverhalt aus den eingereichten Dokumenten über die neue Organisationsstruktur (Statuten
1 arrêts10 consultationsDa der Streitgegenstand nicht den amtlichen Wirkungsbereich der Beschwerdegegnerin betrifft
1 arrêts12 consultationsDa die Angezeigten nicht Mitglieder der obersten kantonalen Vollziehungs-
1 arrêts14 consultationsD.a Die Beklagten beantragen dem Bundesgericht
1 arrêts11 consultationsDa die Beschwerde aussichtslos war
1 arrêts7 consultationsDa die Beschwerdeführer dazu pauschal auf ihre Rügen zum Themenkreis "Kosten Führung" verweisen
1 arrêts10 consultationsDa die Beschwerdeführer in der Sache voll obsiegt haben
1 arrêts13 consultationsDa die Beschwerdeführerinnen diese Feststellungen nicht widerlegt haben
1 arrêts12 consultationsDa die Beschwerdeführerinnen ihren Sitz in Deutschland haben
1 arrêts10 consultationsDa die Beschwerdeführerinnen in Deutschland domiziliert sind
1 arrêts11 consultationsDa die Beschwerdeführerinnen in erheblichem Umfang unnötige
1 arrêts12 consultations