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Juges

26,476 juges

D.14 (damit verbundener Kostenentscheid) des Dispositivs der Verfügung der FINMA vom 29. März 2010 bestätigt. Die Sache ist in diesen Punkten an die FINMA zu neuem Entscheid zurückzuweisen (vgl. Art. 107 Abs. 2 Satz 2 BGG). Im Übrigen erweist sich die Beschwerde als unbegründet
1 arrêts8 consultations
D1-D4)
1 arrêts9 consultations
D2 (für beide): auf 2'000 m²
1 arrêts8 consultations
D2). Neu ist ein Autounterstand für 28 Gebrauchtfahrzeuge zwischen der Halle für Postautos
1 arrêts9 consultations
D2) sei zu verzichten
1 arrêts10 consultations
D2 sowie B seien auszuschliessen
1 arrêts8 consultations
D3 ist vorgesehen
1 arrêts10 consultations
D3 maximale Höhenkoten ausgeschieden. Eine Auseinandersetzung mit dieser Unklarheit habe bei der Erteilung der Baubewilligung für den Pavillon durch die Gemeinde nicht stattgefunden
1 arrêts11 consultations
D3 wurden zudem maximale Höhenkoten vermerkt. In D3 beträgt die maximale Gebäudehöhe 5.50 m
1 arrêts6 consultations
D4 bzw. eine Reduktion der Bruttogeschossfläche der Baubereiche. Dies würde einen weitgehenden Verzicht auf die Weiterentwicklung des Hotels Suvretta House bedeuten
1 arrêts15 consultations
D4 nicht sinnvoll überbaut werden können
1 arrêts7 consultations
D4 seien zu Recht bewilligt worden: Der Augenschein habe bestätigt
1 arrêts11 consultations
D4) sowie ca. 1'000 m² Lärchen-Arvenwald
1 arrêts10 consultations
D.________ 50 Aktien. Dieser verkaufte im Juni 1989 seine Aktien zu gleichen Teilen an die X.________ AG
1 arrêts5 consultations
D.a
1 arrêts8 consultations
Da Aktiengesellschaften ihre Firma grundsätzlich frei wählen können
1 arrêts11 consultations
Da alle übrigen Sachurteilsvoraussetzungen erfüllt sind
1 arrêts9 consultations
Da auf die Beschwerde des Beschwerdeführers 1 aber ohnehin einzutreten ist
1 arrêts7 consultations
Dabei fällt auf
1 arrêts8 consultations
Dabei übersehen die Beschwerdeführer
1 arrêts10 consultations
Dabei übersehen die Beschwerdeführer jedoch
1 arrêts13 consultations
Dabei übersehen die Beschwerdeführer zum einen offensichtlich
1 arrêts10 consultations
Dabei verkennen die Beschwerdeführer
1 arrêts9 consultations
Dabei verkennen sie offensichtlich
1 arrêts10 consultations
Dachausrichtung
1 arrêts6 consultations
Dächer
1 arrêts7 consultations
Dachflächenfenster geplant
1 arrêts7 consultations
Dachflächenfenstern
1 arrêts9 consultations
Dachform
1 arrêts9 consultations
Dachform oder Farbe das Orts-
1 arrêts11 consultations
Dachgeschosse unterschiedlicher Zahl dazu kämen. Dies gelte auch für die Gemeinde Aeugst am Albis
1 arrêts10 consultations
Dachneigung
1 arrêts9 consultations
Dachneigungen
1 arrêts6 consultations
Dachwasser versickern zu lassen. Zu den Gewächshausflächen kämen mehrere 10'000 m² bepflanzte Freiflächen
1 arrêts6 consultations
Da das Bundesgericht an den von der Vorinstanz festgestellten Sachverhalt gebunden ist
1 arrêts15 consultations
Da das Bundesgericht den Beschwerdeführern die unentgeltliche Rechtspflege für das bundesgerichtliche Verfahren - wie bereits ausgeführt - mit Verfügung vom 31. Januar 2011 bewilligt hat
1 arrêts12 consultations
Da das Verfahren vor Bundesverwaltungsgericht für die Beschwerdeführer kostenlos war
1 arrêts9 consultations
Da der angefochtene Entscheid eine falsche Rechtsmittelbelehrung enthält
1 arrêts9 consultations
Da der Beschwerdegegner nicht Aktionär war
1 arrêts6 consultations
Da der Sachverhalt aus den eingereichten Dokumenten über die neue Organisationsstruktur (Statuten
1 arrêts10 consultations
Da der Streitgegenstand nicht den amtlichen Wirkungsbereich der Beschwerdegegnerin betrifft
1 arrêts12 consultations
Da die Angezeigten nicht Mitglieder der obersten kantonalen Vollziehungs-
1 arrêts14 consultations
D.a Die Beklagten beantragen dem Bundesgericht
1 arrêts11 consultations
Da die Beschwerde aussichtslos war
1 arrêts7 consultations
Da die Beschwerdeführer dazu pauschal auf ihre Rügen zum Themenkreis "Kosten Führung" verweisen
1 arrêts10 consultations
Da die Beschwerdeführer in der Sache voll obsiegt haben
1 arrêts13 consultations
Da die Beschwerdeführerinnen diese Feststellungen nicht widerlegt haben
1 arrêts12 consultations
Da die Beschwerdeführerinnen ihren Sitz in Deutschland haben
1 arrêts10 consultations
Da die Beschwerdeführerinnen in Deutschland domiziliert sind
1 arrêts11 consultations
Da die Beschwerdeführerinnen in erheblichem Umfang unnötige
1 arrêts12 consultations