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Nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung darf allerdings Art. 8 LSV nicht unbesehen auf alle Fälle von Änderungen bestehender ortsfester Anlagen angewendet werden: Nach dem Willen des Gesetzgebers betrifft Art. 25 USG nicht nur die Errichtung neuer
1 arrêts12 consultationsNach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung gelten diese allgemeinen Verfahrensgrundsätze des "fair trial" gemäss Art. 6 Ziff. 1 EMRK
1 arrêts12 consultationsNach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung seien selbst Kleinbauzonen ausnahmsweise zulässig
1 arrêts9 consultationsNach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung sind baurechtliche Vorentscheide grundsätzlich als Zwischenentscheide i.S.v. Art. 93 Abs. 1 BGG zu qualifizieren
1 arrêts10 consultationsNach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung wird gestützt auf den auch für Private geltenden Grundsatz von Treu
1 arrêts10 consultationsNach der Definition von Art. 27 Abs. 1 BR (welche derjenigen in § 61 Abs. 1 PBG/SZ entspricht) sind Nebenbauten eingeschossige
1 arrêtsNach der Doktrin gelten als verfassungsmässige Rechte justiziable Rechtsansprüche
1 arrêts9 consultationsNach der ersten Alternative bezweckt der Freiheitsentzug die Befolgung einer gerichtlichen Anordnung. Er weist ein repressives Element auf
1 arrêts13 consultationsNach der für die staatsrechtliche Beschwerde geltenden Rechtsprechung konnte der Entscheid einer unteren Instanz mitangefochten werden
1 arrêts10 consultationsNach der Fusion der H.________-Bank
1 arrêts10 consultationsNach der Gemeinde lassen sich Mobilfunkanlagen unter Art. 51 Abs. 2 lit. a des Reglements einordnen
1 arrêts8 consultationsNach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichts gelten die obligationenrechtlichen Regeln der Vertragsauslegung grundsätzlich auch für Erbverträge. Massgebend ist der übereinstimmende wirkliche Wille der Parteien (Tatfrage). Bleibt eine tatsächliche Willensübereinstimmung unbewiesen
1 arrêts10 consultationsNach der Praxis der Zürcher Gerichte muss es sich um formelle Mängel handeln
1 arrêts10 consultationsNach der Praxis des Bundesgerichts gilt auch die Regelung der Kosten-
1 arrêts7 consultationsNach der Praxis des Verwaltungsgerichts sei jedoch dem Begehren um eine öffentliche Verhandlung nicht zu entsprechen
1 arrêts9 consultationsNach der Praxis im Kanton Zürich wird das Programm
1 arrêts9 consultationsNach der Rechtsprechung
1 arrêts7 consultationsNach der Rechtsprechung des Bundesgerichts sind Nachbarn von Bauprojekten zur Beschwerdeführung legitimiert
1 arrêts9 consultationsNach der Rechtsprechung des Bundesgerichts zu Art. 29 Abs. 3 BV
1 arrêts10 consultationsNach der Rechtsprechung des Bundesgerichts zum Bau-
1 arrêts8 consultationsNach der Rechtsprechung erfordert Art. 74a Abs. 2 lit. b IRSG einen Konnex zwischen der strafbaren Handlung
1 arrêts10 consultationsNach der Rechtsprechung fällt die Sicherungseinziehung eines Motorfahrzeugs
1 arrêts13 consultationsNach der Rechtsprechung ist im Rahmen von Art. 50 Abs. 1 lit. b i.V.m. Art. 50 Abs. 2 AuG zwar jede Form ehelicher bzw. häuslicher Gewalt
1 arrêts9 consultationsNach der Rechtsprechung kann eine - nicht besonders schwerwiegende - Verletzung des rechtlichen Gehörs ausnahmsweise als geheilt gelten
1 arrêts9 consultationsNach der Rechtsprechung kann eine Verletzung des rechtlichen Gehörs als geheilt gelten
1 arrêts10 consultationsNach der Rechtsprechung kommt dem Bundesamt bei der Frage
1 arrêts10 consultationsNach der Rechtsprechung lässt sich bei mehrjährigen stabilen Konkubinatsverhältnissen
1 arrêts13 consultationsNach der sogenannten Reneja-Praxis (BGE 110 Ib 201)
1 arrêts8 consultationsNach der ständigen Praxis des Bundesgerichts liegt Willkür in der Rechtsanwendung vor
1 arrêts10 consultationsNach der Systematik des BGG gelten Grundsatzentscheide
1 arrêts9 consultationsNach der unbestrittenen Sachverhaltsdarstellung der Vorinstanz haben die Beschwerdegegner eine an das Grundstück der Beschwerdeführer angrenzende Tiefgaragenrampe mit einem aus den ursprünglichen Plänen nicht ersichtlichen durchgehenden Maueraufsatz von 25 cm Höhe versehen. Auf einer Länge von rund zehn Metern überragt die bereits erstellte Rampenwand die ursprünglich vorgesehene Höhe gar um 75 cm. Die Beschwerdeführer beantragen
1 arrêts13 consultationsNach der unumstrittenen Auslegung des Obergerichts bildet die fürsorgerische Freiheitsentziehung Voraussetzung für die Zuständigkeit der Einzelrichterin betreffend fürsorgerische Freiheitsentziehung zur Beurteilung von Zwangsmassnahmen (§ 24 lit. a PatG in Verbindung mit § 27 Abs. 4 PatG). Das Obergericht hat das Vorliegen einer fürsorgerischen Freiheitsentziehung ausdrücklich verneint. Soweit der Beschwerdeführer Gegenteiliges überhaupt rechtsgenüglich behauptet (Art. 42 Abs. 2 BGG)
1 arrêts8 consultationsNach diesen Ausführungen
1 arrêts7 consultationsNach diesen Regelungen ist mit der Vorinstanz davon auszugehen
1 arrêts9 consultationsNach dieser Bestimmung prüft der Vorsitzende des Verwaltungsgerichts die eingehenden Beschwerden
1 arrêts10 consultationsNach Durchführung des Schriftenwechsels vereinbarten die Parteien am 5. Oktober 2003
1 arrêts10 consultationsNach Durchführung eines UVP-Verfahrens reichte die Firma X.________ am 14. Februar 2006 ein Baugesuch "Standortoptimierung Parzelle Nr. 537"
1 arrêts10 consultationsNach Durchführung eines Vernehmlassungsverfahrens verweigerte die Kantonale Baukommission mit Verfügung vom 9. Januar 2009 die nachgesuchte Baubewilligung für den Umbau des Restaurants zu Wohnzwecken. Auf die Wiederherstellung des Erdgeschosses in den am 19. April 2000 bewilligten Zustand wurde verzichtet. Hingegen wurde Y.________ aufgefordert
1 arrêts16 consultationsNachehelicher Härtefall
1 arrêts11 consultationsNach eigener Darstellung der Beschwerdeführerinnen hat die Beschwerdeführerin 2 die Rechtsnachfolge der Beschwerdeführerin 1 angetreten. Damit ist Letztere zur Beschwerdeführung nicht mehr legitimiert. Die übrigen Sachurteilsvoraussetzungen von Art. 78 ff. BGG geben zu keinen Vorbemerkungen Anlass
1 arrêts6 consultationsNach einer ergebnislos verlaufenen Aussöhnungsverhandlung reichten die Beschwerdeführer am 8. Februar 2008 beim Richteramt Solothurn-Lebern Klage ein. Sie beantragten
1 arrêts7 consultationsNach einer irrtümlich ohne Berücksichtigung des Beschwerdeverfahrens erfolgten Genehmigung der Sonderbauvorschriften beschloss der Regierungsrat am 8. Juni 2010
1 arrêts9 consultationsNach einer langjährigen Rechtsprechung vermag die Konkurrentenstellung allein noch keine Legitimation zur Beschwerdeführung gegen Bestimmungen zu begründen
1 arrêts12 consultationsNach Einsicht:
1 arrêts9 consultationsNacherbeinsetzung
1 arrêts8 consultationsNachfolgend ist anhand der einzelnen Rügen zu prüfen
1 arrêts9 consultationsNachfolgend ist zu erörtern
1 arrêts9 consultationsNachforschungen vorzunehmen
1 arrêts12 consultationsNach Gewährung des rechtlichen Gehörs verweigerte die Sicherheitsdirektion (Migrationsamt) des Kantons Zürich mit Verfügung vom 14. August 2008 die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung von A X.________. Der dagegen beim Regierungsrat des Kantons Zürich von A X.________ eingereichte Rekurs blieb ohne Erfolg. A X.________ sowie ihr Sohn B X.________ beschwerten sich gegen den Regierungsratsbeschluss beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich. Dieses verneinte die Legitimation des Sohnes
1 arrêts11 consultationsNach Gewährung des rechtlichen Gehörs widerrief das Migrationsamt des Kantons Zürich mit Verfügung vom 12. April 2010 die Niederlassungsbewilligung von A.X.________
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