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Nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung darf allerdings Art. 8 LSV nicht unbesehen auf alle Fälle von Änderungen bestehender ortsfester Anlagen angewendet werden: Nach dem Willen des Gesetzgebers betrifft Art. 25 USG nicht nur die Errichtung neuer
1 sentenze12 visualizzazioniNach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung gelten diese allgemeinen Verfahrensgrundsätze des "fair trial" gemäss Art. 6 Ziff. 1 EMRK
1 sentenze12 visualizzazioniNach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung seien selbst Kleinbauzonen ausnahmsweise zulässig
1 sentenze9 visualizzazioniNach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung sind baurechtliche Vorentscheide grundsätzlich als Zwischenentscheide i.S.v. Art. 93 Abs. 1 BGG zu qualifizieren
1 sentenze10 visualizzazioniNach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung wird gestützt auf den auch für Private geltenden Grundsatz von Treu
1 sentenze10 visualizzazioniNach der Definition von Art. 27 Abs. 1 BR (welche derjenigen in § 61 Abs. 1 PBG/SZ entspricht) sind Nebenbauten eingeschossige
1 sentenzeNach der Doktrin gelten als verfassungsmässige Rechte justiziable Rechtsansprüche
1 sentenze9 visualizzazioniNach der ersten Alternative bezweckt der Freiheitsentzug die Befolgung einer gerichtlichen Anordnung. Er weist ein repressives Element auf
1 sentenze13 visualizzazioniNach der für die staatsrechtliche Beschwerde geltenden Rechtsprechung konnte der Entscheid einer unteren Instanz mitangefochten werden
1 sentenze10 visualizzazioniNach der Fusion der H.________-Bank
1 sentenze10 visualizzazioniNach der Gemeinde lassen sich Mobilfunkanlagen unter Art. 51 Abs. 2 lit. a des Reglements einordnen
1 sentenze8 visualizzazioniNach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichts gelten die obligationenrechtlichen Regeln der Vertragsauslegung grundsätzlich auch für Erbverträge. Massgebend ist der übereinstimmende wirkliche Wille der Parteien (Tatfrage). Bleibt eine tatsächliche Willensübereinstimmung unbewiesen
1 sentenze10 visualizzazioniNach der Praxis der Zürcher Gerichte muss es sich um formelle Mängel handeln
1 sentenze10 visualizzazioniNach der Praxis des Bundesgerichts gilt auch die Regelung der Kosten-
1 sentenze7 visualizzazioniNach der Praxis des Verwaltungsgerichts sei jedoch dem Begehren um eine öffentliche Verhandlung nicht zu entsprechen
1 sentenze9 visualizzazioniNach der Praxis im Kanton Zürich wird das Programm
1 sentenze9 visualizzazioniNach der Rechtsprechung
1 sentenze7 visualizzazioniNach der Rechtsprechung des Bundesgerichts sind Nachbarn von Bauprojekten zur Beschwerdeführung legitimiert
1 sentenze9 visualizzazioniNach der Rechtsprechung des Bundesgerichts zu Art. 29 Abs. 3 BV
1 sentenze10 visualizzazioniNach der Rechtsprechung des Bundesgerichts zum Bau-
1 sentenze8 visualizzazioniNach der Rechtsprechung erfordert Art. 74a Abs. 2 lit. b IRSG einen Konnex zwischen der strafbaren Handlung
1 sentenze10 visualizzazioniNach der Rechtsprechung fällt die Sicherungseinziehung eines Motorfahrzeugs
1 sentenze13 visualizzazioniNach der Rechtsprechung ist im Rahmen von Art. 50 Abs. 1 lit. b i.V.m. Art. 50 Abs. 2 AuG zwar jede Form ehelicher bzw. häuslicher Gewalt
1 sentenze9 visualizzazioniNach der Rechtsprechung kann eine - nicht besonders schwerwiegende - Verletzung des rechtlichen Gehörs ausnahmsweise als geheilt gelten
1 sentenze9 visualizzazioniNach der Rechtsprechung kann eine Verletzung des rechtlichen Gehörs als geheilt gelten
1 sentenze10 visualizzazioniNach der Rechtsprechung kommt dem Bundesamt bei der Frage
1 sentenze10 visualizzazioniNach der Rechtsprechung lässt sich bei mehrjährigen stabilen Konkubinatsverhältnissen
1 sentenze13 visualizzazioniNach der sogenannten Reneja-Praxis (BGE 110 Ib 201)
1 sentenze8 visualizzazioniNach der ständigen Praxis des Bundesgerichts liegt Willkür in der Rechtsanwendung vor
1 sentenze10 visualizzazioniNach der Systematik des BGG gelten Grundsatzentscheide
1 sentenze9 visualizzazioniNach der unbestrittenen Sachverhaltsdarstellung der Vorinstanz haben die Beschwerdegegner eine an das Grundstück der Beschwerdeführer angrenzende Tiefgaragenrampe mit einem aus den ursprünglichen Plänen nicht ersichtlichen durchgehenden Maueraufsatz von 25 cm Höhe versehen. Auf einer Länge von rund zehn Metern überragt die bereits erstellte Rampenwand die ursprünglich vorgesehene Höhe gar um 75 cm. Die Beschwerdeführer beantragen
1 sentenze13 visualizzazioniNach der unumstrittenen Auslegung des Obergerichts bildet die fürsorgerische Freiheitsentziehung Voraussetzung für die Zuständigkeit der Einzelrichterin betreffend fürsorgerische Freiheitsentziehung zur Beurteilung von Zwangsmassnahmen (§ 24 lit. a PatG in Verbindung mit § 27 Abs. 4 PatG). Das Obergericht hat das Vorliegen einer fürsorgerischen Freiheitsentziehung ausdrücklich verneint. Soweit der Beschwerdeführer Gegenteiliges überhaupt rechtsgenüglich behauptet (Art. 42 Abs. 2 BGG)
1 sentenze8 visualizzazioniNach diesen Ausführungen
1 sentenze7 visualizzazioniNach diesen Regelungen ist mit der Vorinstanz davon auszugehen
1 sentenze9 visualizzazioniNach dieser Bestimmung prüft der Vorsitzende des Verwaltungsgerichts die eingehenden Beschwerden
1 sentenze10 visualizzazioniNach Durchführung des Schriftenwechsels vereinbarten die Parteien am 5. Oktober 2003
1 sentenze10 visualizzazioniNach Durchführung eines UVP-Verfahrens reichte die Firma X.________ am 14. Februar 2006 ein Baugesuch "Standortoptimierung Parzelle Nr. 537"
1 sentenze10 visualizzazioniNach Durchführung eines Vernehmlassungsverfahrens verweigerte die Kantonale Baukommission mit Verfügung vom 9. Januar 2009 die nachgesuchte Baubewilligung für den Umbau des Restaurants zu Wohnzwecken. Auf die Wiederherstellung des Erdgeschosses in den am 19. April 2000 bewilligten Zustand wurde verzichtet. Hingegen wurde Y.________ aufgefordert
1 sentenze16 visualizzazioniNachehelicher Härtefall
1 sentenze11 visualizzazioniNach eigener Darstellung der Beschwerdeführerinnen hat die Beschwerdeführerin 2 die Rechtsnachfolge der Beschwerdeführerin 1 angetreten. Damit ist Letztere zur Beschwerdeführung nicht mehr legitimiert. Die übrigen Sachurteilsvoraussetzungen von Art. 78 ff. BGG geben zu keinen Vorbemerkungen Anlass
1 sentenze6 visualizzazioniNach einer ergebnislos verlaufenen Aussöhnungsverhandlung reichten die Beschwerdeführer am 8. Februar 2008 beim Richteramt Solothurn-Lebern Klage ein. Sie beantragten
1 sentenze7 visualizzazioniNach einer irrtümlich ohne Berücksichtigung des Beschwerdeverfahrens erfolgten Genehmigung der Sonderbauvorschriften beschloss der Regierungsrat am 8. Juni 2010
1 sentenze9 visualizzazioniNach einer langjährigen Rechtsprechung vermag die Konkurrentenstellung allein noch keine Legitimation zur Beschwerdeführung gegen Bestimmungen zu begründen
1 sentenze12 visualizzazioniNach Einsicht:
1 sentenze9 visualizzazioniNacherbeinsetzung
1 sentenze8 visualizzazioniNachfolgend ist anhand der einzelnen Rügen zu prüfen
1 sentenze9 visualizzazioniNachfolgend ist zu erörtern
1 sentenze9 visualizzazioniNachforschungen vorzunehmen
1 sentenze12 visualizzazioniNach Gewährung des rechtlichen Gehörs verweigerte die Sicherheitsdirektion (Migrationsamt) des Kantons Zürich mit Verfügung vom 14. August 2008 die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung von A X.________. Der dagegen beim Regierungsrat des Kantons Zürich von A X.________ eingereichte Rekurs blieb ohne Erfolg. A X.________ sowie ihr Sohn B X.________ beschwerten sich gegen den Regierungsratsbeschluss beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich. Dieses verneinte die Legitimation des Sohnes
1 sentenze11 visualizzazioniNach Gewährung des rechtlichen Gehörs widerrief das Migrationsamt des Kantons Zürich mit Verfügung vom 12. April 2010 die Niederlassungsbewilligung von A.X.________
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