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Juges

26,476 juges

Nach dem Gesagten ist die Beschwerde abzuweisen. Bei diesem Ausgang des Verfahrens unterliegen die Beschwerdeführer. Sie haben für die Gerichtskosten unter solidarischer Haftbarkeit aufzukommen (Art. 66 Abs. 1 Satz 1
1 arrêts8 consultations
Nach dem Gesagten ist die Beschwerde abzuweisen. Was die Kostenverlegung im bundesgerichtlichen Verfahren angeht
1 arrêts7 consultations
Nach dem Gesagten ist die Beschwerde als unbegründet abzuweisen
1 arrêts10 consultations
Nach dem Gesagten ist die Beschwerde bezüglich der Beschwerdeführerin 2
1 arrêts8 consultations
Nach dem Gesagten ist die Beschwerde gutzuheissen. Der Beschwerdegegner unterliegt; er hat die Gerichtskosten zu tragen (Art. 66 Abs. 1 BGG)
1 arrêts9 consultations
Nach dem Gesagten ist die Beschwerde im Sinne der vorstehenden Erwägungen gutzuheissen
1 arrêts11 consultations
Nach dem Gesagten ist die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten abzuweisen
1 arrêts10 consultations
Nach dem Gesagten ist die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten teilweise gutzuheissen
1 arrêts9 consultations
Nach dem Gesagten ist die Beschwerde sowohl hinsichtlich der Staatssteuer wie auch hinsichtlich der direkten Bundessteuer unbegründet
1 arrêts9 consultations
Nach dem Gesagten ist die Beschwerde teilweise gutzuheissen. Der angefochtene Entscheid ist aufzuheben
1 arrêts7 consultations
Nach dem Gesagten ist die Beschwerde teilweise gutzuheissen. Die Dispositiv-Ziffern 2
1 arrêts11 consultations
Nach dem Gesagten ist die Beschwerde teilweise - hinsichtlich der Prüfung der Teilverkabelung im Bereich der Überdeckung Rüteli - gutzuheissen
1 arrêts11 consultations
Nach dem Gesagten ist die Beschwerde unbegründet
1 arrêts10 consultations
Nach dem Gesagten ist die Beschwerde vollumfänglich abzuweisen
1 arrêts14 consultations
Nach dem Gesagten ist die Schaffung einer Kleinbauzone nur zulässig
1 arrêts8 consultations
Nach dem Gesagten kann auf die Beschwerde insgesamt nicht eingetreten werden. Ausgangsgemäss tragen die Beschwerdeführer die Kosten des bundesgerichtlichen Verfahrens unter solidarischer Haftung (Art. 66 Abs. 1
1 arrêts5 consultations
Nach dem Gesagten sind beide Beschwerden abzuweisen. Bei der Kostenverteilung ist zu berücksichtigen
1 arrêts10 consultations
Nach dem Gesagten sind die Beschwerden abzuweisen
1 arrêts9 consultations
Nach dem Gesagten sind die Beschwerden als unbegründet abzuweisen
1 arrêts11 consultations
Nach dem Gesagten sind die Sachurteilsvoraussetzungen von Art. 84 BGG nicht erfüllt
1 arrêts9 consultations
Nach dem Gesagten steht die streitige Regelung (morgendlicher Schulbusbetrieb
1 arrêts9 consultations
Nach dem Gesagten stellt der angefochtene Entscheid - unabhängig von seiner Qualifikation nach kantonalem Recht - einen Zwischenentscheid im Sinne von Art. 92 f. BGG dar. Grundsatzentscheide
1 arrêts11 consultations
Nach dem Gesagten unterliegen die Beschwerdeführerinnen; sie werden kostenpflichtig (Art. 66 Abs. 1 BGG)
1 arrêts6 consultations
Nach dem Gesagten verletzt die vorgenommene Standortevaluation Art. 24 RPG. Die Beschwerde der Beschwerdeführer 1-10
1 arrêts9 consultations
Nach dem Gesagten vermögen die Beschwerdeführer nicht darzutun
1 arrêts10 consultations
Nach dem Gesagten wurde ein nicht wieder gutzumachender Nachteil rechtlicher Natur nicht dargelegt
1 arrêts7 consultations
Nach dem Grundsatz der Einheit des Verfahrens sind Zwischenentscheide mit dem in der Hauptsache zulässigen Rechtsmittel anzufechten (BGE 134 V 138 E. 3 S. 144). Der angefochtene Zwischenentscheid ist im Beschwerdeverfahren vor der oberen Aufsichtsbehörde in Schuldbetreibungs-
1 arrêts12 consultations
Nachdem im Projekt die Perimeterfläche durch eine Redimensionierung der überdachten Autounterstände von 5'000 m2 auf 4'000 m2 reduziert worden war
1 arrêts8 consultations
Nach dem in Art. 30 Abs. 3 BV gewährleisteten Öffentlichkeitsgrundsatz sind Gerichtsverhandlung
1 arrêts8 consultations
Nachdem sich herausgestellt hat
1 arrêts13 consultations
Nach dem Tatbestand des Landfriedensbruchs gemäss Art. 260 StGB wird bestraft
1 arrêts12 consultations
Nach dem Tode meiner Frau F.________ muss die Erbschaft unter unsere Kinder B.________ C.________ A.________
1 arrêts13 consultations
Nach dem Tode vom Bruder A.________ muss das Kapital vom Gasthaus G.________ in drei Teile verteilt werden an B.________
1 arrêts10 consultations
Nach dem Wortlaut des Sitzabkommens "geniesst die Bank Befreiung von jeglicher Gerichtsbarkeit" (Art. 4 Abs. 1 lit. a Ingress)
1 arrêts8 consultations
Nach dem Wortlaut von Art. 8 Abs. 1 lit. d BGFA können die Anwälte
1 arrêts12 consultations
Nachdem X.________ am 20. April 2007 ergänzende Unterlagen zum Nachweis der Betriebsnotwendigkeit eingereicht hatte
1 arrêts10 consultations
Nach den Ausführungen im angefochtenen Entscheid (E. 4.3) stellt die Google Schweiz GmbH der Google Inc. ihre Fahrzeuge zur Verfügung
1 arrêts11 consultations
Nach den bundesverfassungsrechtlichen Vorgaben hat der private Einzelunterricht ausreichend zu sein. Die Ausbildung muss für den Einzelnen angemessen
1 arrêts9 consultations
Nach den Darstellungen der Beschwerdeführerinnen 1-5 haben diese mit den Beschwerdegegnerinnen 1-9
1 arrêts11 consultations
Nach den Feststellungen des Verwaltungsgerichts befinden sich in der Nähe der geplanten Bauten zwei unter Denkmalschutz stehende Gebäude. Die kantonale Denkmalpflege hatte eine angemessene Erhöhung des Abstands zwischen den geplanten Bauten
1 arrêts9 consultations
Nach den Feststellungen des Verwaltungsgerichts ergibt sich
1 arrêts10 consultations
Nach den Partnerschaftsverträgen dürfen der Partnerschaftsabrechnung geschäftsmässig begründete Gestehungskosten belastet werden
1 arrêts8 consultations
Nach den unbestrittenen Feststellungen der Vorinstanz liegt das Grundstück der Beschwerdeführer rund 680 Meter vom Planungsgebiet Torfeld Süd entfernt. Es besteht keine direkte Sichtverbindung
1 arrêts12 consultations
Nach den vorinstanzlichen Feststellungen fehlte es auch an einer anderweitigen Darlegung
1 arrêts9 consultations
Nach den vorinstanzlichen Feststellungen kam der Experte im Bericht 3 (Gutachten vom 20. Dezember 2011) zum Schluss
1 arrêts6 consultations
Nach den vorinstanzlichen Feststellungen verfolgt die Beschwerdeführerin keinen konfessionellen Zweck
1 arrêts9 consultations
Nach den weiteren Feststellungen der Vorinstanz ging jedoch aus den Akten auch nach Vorliegen des Ergänzungsberichts des Experten vom 20. Dezember 2011 nicht hervor
1 arrêts9 consultations
Nach der bundesgerichtlichen Praxis genügt der Aushang von Baugesuchen am Anschlagbrett der Gemeinde auch in grösseren Gemeinden
1 arrêts9 consultations
Nach der bundesgerichtlichen Praxis ist es Sache der Beschwerdeführer aufzuzeigen
1 arrêts7 consultations
Nach der bundesgerichtlichen Praxis liegt Willkür vor
1 arrêts11 consultations