Juges
401 juges
Juge fédéral Bovey
164 arrêtsJuges fédéraux Abrecht
138 arrêtsBundesrichter U. Meyer
126 arrêtsBundesrichterin Koch
110 arrêtsBundesrichterin Moser-Szeless
107 arrêtsBundesrichterin Aubry Girardin
107 arrêtsBundesrichterin Müller
98 arrêtsBundesrichterin Viscione
98 arrêtsBundesrichter Ursprung
95 arrêtsBundesrichter Muschietti
91 arrêtsJuge fédéral Hurni
89 arrêtsBundesrichter von Felten
86 arrêtsBundesrichter Féraud
75 arrêtsBundesrichterin Kiss
75 arrêtsBundesrichter Seiler
74 arrêtsBundesrichter Borella
72 arrêtsBundesrichterin van de Graaf
70 arrêtsBundesrichter Haag
65 arrêtsBundesrichter Kernen
65 arrêtsBundesrichterin Hofmann
64 arrêtsBundesrichter Kölz
64 arrêtsBundesrichter Maillard
63 arrêtsBundesrichterin Wohlhauser
60 arrêtsBundesrichterin Frésard
60 arrêtsles Juges Corboz
58 arrêtsBundesrichter Merkli
58 arrêtsBundesrichter Donzallaz
57 arrêtsBundesrichterin Leuzinger
52 arrêtsBundesrichter Hartmann
52 arrêtsBundesrichter Guidon
51 arrêtsBundesrichter Lustenberger
51 arrêtsBundesrichter Schneider
50 arrêtsBundesrichter Glassey
49 arrêtsGiudici federali Hohl
49 arrêtsBundesrichter Bollinger
46 arrêtsBundesrichter Favre
46 arrêtsles Juges Klett
45 arrêtsBundesrichter Beusch
45 arrêtsBundesrichter Parrino
44 arrêtsBundesrichterin De Rossa
43 arrêtsBundesrichter Ferrari
42 arrêtsBundesrichter Kneubühler
42 arrêtsBundesrichterin Ryter
41 arrêtsBundesrichter Métral
40 arrêtsles Juges Kolly
40 arrêtsBundesrichter Zünd
39 arrêtsBundesrichterinnen Heine
38 arrêtsBundesrichter Chaix
37 arrêtsBundesrichter Stadelmann
37 arrêtsBundesrichter Raselli
36 arrêtsBundesrichter Wiprächtiger
36 arrêtsBundesrichter Herrmann
35 arrêtsBundesrichterinnen Scherrer Reber
35 arrêtsBundesrichter Eusebio
34 arrêtsBundesrichterin Josi
34 arrêtsBundesrichterin Hänni
32 arrêtsBundesrichter Merz
32 arrêtsBundesrichterin Escher
31 arrêtsBundesrichter Rüedi
31 arrêtsBundesrichterin Marazzi
30 arrêtsBundesrichterinnen Rottenberg Liatowitsch
30 arrêtsBundesrichterin Widmer
29 arrêtsBundesrichterin Kradolfer
29 arrêtsBundesrichter Karlen
27 arrêtsBundesrichter Reeb
27 arrêtsBundesrichter Denys
26 arrêtsJuge fédérale May Canellas
25 arrêtsBundesrichter Fonjallaz
24 arrêtsBundesrichter Hungerbühler
24 arrêtsBundesrichter Wurzburger
24 arrêtsBundesrichterin Schön
22 arrêtsBundesrichter Aemisegger
21 arrêtsBundesrichter Aeschlimann
20 arrêtsBundesrichter Meyer
20 arrêtsBundesrichterin Niquille
19 arrêtsBundesrichter Mathys
19 arrêtsBundesrichter Pfiffner Rauber
18 arrêtsBundesrichter von Werdt
18 arrêtsBundesrichterin Yersin
14 arrêtsBundesrichterin Jacquemoud-Rossari
11 arrêtsBundesrichterin L. Meyer
10 arrêtsBundesrichter Mecca
7 arrêtsM. le Juge U. Meyer
7 arrêtsBundesrichterin Nordmann
6 arrêtsBundesrichterin Lötscher
6 arrêtsBundesrichterin Buerki Moreni
5 arrêtsles Juges Boinay
4 arrêtsBundesrichter Locher
4 arrêtsM. le Juge Féraud
4 arrêtsM. le Juge Müller
4 arrêtsBundesrichter Bischoff
4 arrêtsBundesrichterin Marti-Schreier
4 arrêtsGegenstand
4 arrêtsles Juges de la Cour
4 arrêtsBundesrichter Weber
3 arrêtsBeschwerdeführer
3 arrêtsErwägungen:
3 arrêtsDieses Urteil wird den Parteien
3 arrêtsBundesrichter Berger
3 arrêtsLausanne
3 arrêtsDemnach erkennt das Bundesgericht:
3 arrêtsBundesrichter Segura
3 arrêtsSachverhalt:
3 arrêtsBundesrichterin Ersatzrichter Maeschi
3 arrêtsJuges fédéraux Bechaalany
3 arrêtsM. le Juge Raselli
3 arrêtsErsatzrichter Locher
2 arrêtsA.________
2 arrêtsBeschwerdegegnerin
2 arrêtsBundesrichterin Petrik
2 arrêtsNach dem Gesagten ist die Beschwerde teilweise gutzuheissen
2 arrêtsUmwelt
2 arrêtsIm Namen der I. öffentlich-rechtlichen Abteilung
2 arrêtsFéraud Gerber
2 arrêtsFoglia
2 arrêtsBei diesem Ausgang des Verfahrens rechtfertigt es sich
2 arrêtsFirma X.________
2 arrêtsBrunner
2 arrêtsDie Beschwerde wird teilweise gutgeheissen
2 arrêtsDr. Mike Gessner
2 arrêtsKantons Thurgau
2 arrêtsPromenade
2 arrêtsPostfach
2 arrêtsDie Firma X.________ (im Folgenden: Beschwerdegegnerin)
2 arrêtsBeschwerde gegen den Entscheid vom 14. Mai 2008
2 arrêtsUmwelt des
2 arrêtsDepartement für Bau
2 arrêtsMartenet
2 arrêtsRamelli
2 arrêtsDeponieareal Paradies"
1 arrêtsKonsorten an das Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau. Dieses wies die Beschwerde am 14. Mai 2008 ab
1 arrêtsDeponieareal Paradies" sei in der vorliegenden Form nicht zu beschliessen bzw. nicht zu genehmigen; eventualiter sei die Angelegenheit zu erneutem Entscheid im Sinne der Erwägungen an das Verwaltungsgericht
1 arrêtsDeponieareal Paradies" steht grundsätzlich die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten offen (Art. 82 ff. BGG). Die Beschwerdeführer wohnen in geringer Entfernung zum Deponieareal an der Ziegeleistrasse
1 arrêtsDas Verwaltungsgericht war jedoch der Auffassung
1 arrêtsDer Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 29 Abs. 2 BV) umfasst insbesondere das Recht
1 arrêtsEine Verletzung des rechtlichen Gehörs bei der Feststellung des Sachverhalts führt jedoch nur dann zur Aufhebung
1 arrêtsVerkehrsberuhigung unzureichend seien
1 arrêtsMateriell rügen die Beschwerdeführer in erster Linie die unzureichende strassenmässige Erschliessung des Materialabbau-
1 arrêtsRadfahrern usw. bei ca. 30'000 LKW-Bewegungen jährlich zu gewährleisten. Aus raumplanerischer Sicht sei es nicht haltbar
1 arrêtsFahrwegrecht. Weiter dient die Ziegeleistrasse der Erschliessung der Wohnzone; sie ist Sammelstrasse der Zufahrtswege "Weiherweg"
1 arrêtsVerbreiterung von Flurstrassen über eine Länge von ca. 1.8 km hervorrufen
1 arrêtsAllerdings sind die Planungsgrundsätze lediglich Entscheidungskriterien
1 arrêtsPlanungsgrundsätze
1 arrêtsBern 1980
1 arrêtsRPG-Kommentar N 9 zu Art. 3). Beruht die Planung auf einer umfassenden
1 arrêtsDeponiezone ausgeschieden. Die Inertstoffdeponie Paradies ist Bestandteil des Deponiekonzepts
1 arrêtsArt. 25a RPG). Deshalb seien sämtliche Fragen
1 arrêtsQualifikation oder finanzielle Leistungsfähigkeit des Betreibers
1 arrêtsBetriebsbegehungen keine Hinweise auf eine nicht vorschriftsgemässe Abfallbewirtschaftung zeigen. Die Betriebsbewilligung sei nur deshalb auf fünf Jahre befristet
1 arrêtsRichtwerte eingehalten werden
1 arrêtsBetrieb von Abfallanlagen seien grosse Investitionen erforderlich. Damit diese sinnvoll amortisiert werden könnten
1 arrêtsDritte
1 arrêtsDie Firma X.________ möchte das Volumen der Deponie mittels einer Geländeüberhöhung vergrössern. Hierzu wurde eine Machbarkeitsstudie erstellt; dem Amt für Raumplanung
1 arrêtsNach Durchführung eines UVP-Verfahrens reichte die Firma X.________ am 14. Februar 2006 ein Baugesuch "Standortoptimierung Parzelle Nr. 537"
1 arrêtsUmweltverträglichkeitsbericht bei der Politischen Gemeinde Schlatt (im Folgenden: Gemeinde) ein. Danach soll ein Deponiehügel von maximal 10 m aufgeschüttet werden (bei gleichbleibendem Perimeterverlauf); dadurch könnten zusätzlich ca. 380'000 m³ Inertstoffmaterial
1 arrêtsGegen den Einspracheentscheid der Gemeinde erhoben die Einsprecher Rekurs an das Departement für Bau-
1 arrêtsAm 3. September 2007 erteilte das Forstamt die Bewilligung zur Rodung von 4'900 m² Wald für die vorübergehende Lagerung von Abraummaterial. Am 6. September 2007 genehmigte das Departement den Gestaltungsplan "Materialabbau-
1 arrêtsGegen den Rekursentscheid des Departements gelangten A.________
1 arrêtsDagegen haben A.________
1 arrêtsDen Beteiligten wurde Gelegenheit gegeben
1 arrêtsAuch bei Erweiterung der Deponie ist diese auf einen Zeithorizont von ca. 15 Jahren (bis 2026) ausgelegt. Grundsätzlich widerspricht es dem Grundsatz der haushälterischen Bodennutzung (Art. 1 Abs. 1 RPG)
1 arrêtsLuftimmissionen für die Anwohner zumutbar sind
1 arrêtsRealisierung müsse dagegen erst im Baubewilligungsverfahren erfolgen. In diesem Verfahren werde deshalb zu prüfen sein
1 arrêtsArt. 22 Rz. 83). In Ausnahmefällen
1 arrêtsVerdichtung oder Erneuerung sowie der angemessenen Ausstattung mit Anlagen zur Erschliessung (§ 18 PBG/TG); zum Inhalt des Gestaltungsplans gehört
1 arrêtsErrichtung von Trottoirs)
1 arrêtsvon geringerer Bedeutung erscheint als der erneuerte Teil; für die Abgrenzung sind vor allem ökologische Kriterien
1 arrêtsGewerbelärm gemäss Anh. 6 LSV überall eingehalten werden
1 arrêtsDie Lärmberechnung für Strassenverkehr im UVB stützt sich auf den UVB 2001
1 arrêtsSchliesslich ist streitig
1 arrêtsHöhe der Überschüttung) bereits im Gestaltungsplanverfahren verbindlich festgelegt werde
1 arrêtsHeimatschutz (NHG; SR 451) obliegt die Beurteilung
1 arrêtsNorden
1 arrêtsNaturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN). Zwar liegt die Deponie damit gerade noch ausserhalb des BLN-Objekts; es ist jedoch unstreitig
1 arrêtsEs wird überdies prüfen müssen
1 arrêtsWird der Immissionsgrenzwert für Strassenverkehrslärm im Wohnquartier an der Ziegeleistrasse eingehalten
1 arrêtsNach Art. 54 Abs. 1 BGG ergeht der Entscheid des Bundesgerichts in einer Amtssprache
1 arrêtsS. 131 ff.). Dabei prüft das Bundesgericht die Zuständigkeitsrüge in rechtlicher Hinsicht frei
1 arrêtsInt. A.L.R. 2005
1 arrêtsS. 188; Anton Heini
1 arrêtsArt. 68 Abs. 2 BGG)
1 arrêtsDie von den Beschwerdeführern vorgeschlagenen Erschliessungsvarianten wurden im UVB untersucht; sie werden von den Behörden wie auch von der Beschwerdegegnerin abgelehnt
1 arrêtsDie Variante Osterschliessung läge zwar ausserhalb des BLN-Gebiets
1 arrêtsDie bestehenden Werke (Ziegelei
1 arrêtsDeponieareal Paradies" aufgrund der Erschliessung über die Ziegeleistrasse abgelehnt
1 arrêtsUnter Würdigung aller Umstände erscheint daher die weitere Erschliessung über die Ziegeleistrasse raumplanerisch vertretbar
1 arrêtsBaugesetzes vom 16. August 1995 (PBG/TG) letztlich die Gemeinde für die sachgerechte Erschliessung zuständig. Diese befasse sich bereits mit einer Planung für den sachgerechten Ausbau der Ziegelstrasse. Dabei werde es unumgänglich sein
1 arrêtsRPG-Kommentar
1 arrêtsIm vorliegenden Fall wurde für die Deponieerweiterung ein Gestaltungsplanverfahren durchgeführt. Der Gestaltungsplan dient der architektonisch guten
1 arrêtsDie Einsprachen der Anwohner richteten sich in erster Linie gegen die Erschliessung der (erweiterten) Deponie über die Ziegeleistrasse. Neben der Grundsatzfrage
1 arrêtsAnwohnern zu garantieren
1 arrêtsDiese Anliegen weisen einen engen Konnex mit den im UVP-Verfahren zu prüfenden Massnahmen zur vorsorglichen Emissionsbegrenzung auf. Die Sicherheit der Erschliessungsstrasse ist überdies ein öffentliches Interesse
1 arrêtsvon dieser Einschätzung der Bundesfachstelle für Umweltschutz abzuweichen. Nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung darf sich der Umweltverträglichkeitsbericht auf das für den Entscheid Wesentliche beschränken
1 arrêtsLuftreinhaltung weder in den Sonderbauvorschriften noch im Genehmigungsentscheid angeordnet worden sind. Das Departement ging in seinem Rekursentscheid (S. 11 lit. d) davon aus
1 arrêtsAnzahl Fahrten) nicht überschritten werden dürfen
1 arrêtsDieses Anliegen erscheint berechtigt
1 arrêtsGewerbelärm (Anh. 6 LSV) werde zumindest an einem Ort an der Ziegeleistrasse überschritten
1 arrêtsArt. 7 Abs. 1 lit. b LSV dürfen ortsfeste Anlagen nur errichtet werden
1 arrêtsErweiterungen
1 arrêtsAusgestaltung
1 arrêtsSchnitten möglich. Die ENHK gelangte aufgrund der provisorischen Unterlagen
1 arrêtsSchnitten für möglich. Insofern hätte die ENHK im Gestaltungsplanverfahren nochmals angehört werden müssen. Bereits in diesem Verfahren wird in grundsätzlicher Weise über die Endgestaltung des Deponiehügels entschieden (vgl. Gestaltungsplan Nr. SO 816/M-06 mit Auffüllkoten
1 arrêtsPlanungsbericht S. 23). Im Baubewilligungsverfahren können diese Vorgaben des Gestaltungsplans nicht mehr in Frage gestellt werden
1 arrêtsDeponieareal Paradies" wird aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Beurteilung im Sinne der Erwägungen an das Verwaltungsgericht zurückgewiesen. Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen
1 arrêtsDie Firma X.________ hat die Beschwerdeführer für das bundesgerichtliche Verfahren mit Fr. 2'000.-- zu entschädigen
1 arrêtsVivendi S.A
1 arrêtsMariella Orelli
1 arrêtsDr. Maurice Courvoisier
1 arrêtsNoradèle Radjai
1 arrêtsPolen
1 arrêtsSwitzerland."
1 arrêtsB.b Mit Schreiben vom 5. September 2007 hat die Beschwerdegegnerin 6 das Schiedsgericht darüber informiert
1 arrêtsDamit sei das Verfahren nach Ansicht der Beschwerdegegnerin 6 ihr gegenüber unabhängig davon zu beenden
1 arrêtsMit Beschwerde in Zivilsachen vom 15. September 2008 beantragen die Beschwerdeführerinnen dem Bundesgericht
1 arrêtsIn diesem Zusammenhang haben die Beschwerdeführer geltend gemacht
1 arrêtsWeiter machen die Beschwerdeführer geltend
1 arrêtsNach Ansicht des BAFU liegt aus Sicht des Lärmschutzes auch keine übergewichtige Erweiterung vor
1 arrêtsDer Umbau oder die Erweiterung einer Altanlage löst dagegen grundsätzlich eine Sanierungspflicht aus (Art. 18 Abs. 1 USG). Wird die Anlage wesentlich geändert
1 arrêtsAbteilung Natur-
1 arrêtsWie das BAFU in seiner Vernehmlassung zutreffend festhält
1 arrêtsNeigungswinkeln
1 arrêtsDie Gerichtskosten von Fr. 3'900.-- werden zu einem Drittel den Beschwerdeführern (Fr. 1'300.--)
1 arrêtsBeschwerde gegen den Interim Award vom 21. Juli 2008 des ICC Schiedsgerichts mit Sitz in Genf
1 arrêtsNach den Darstellungen der Beschwerdeführerinnen 1-5 haben diese mit den Beschwerdegegnerinnen 1-9
1 arrêtsFrench or Polish citizen. The language of the arbitral proceedings shall be English. The place of arbitration shall be Geneva
1 arrêtsB.a Mit Schiedsklage vom 13. April 2006 leiteten die Beschwerdeführerinnen ein Schiedsverfahren vor dem Internationalen Schiedsgerichtshof der Internationalen Handelskammer (ICC) ein. In ihren jeweiligen Klageantworten bestritten die Beschwerdegegnerinnen im Wesentlichen die Zuständigkeit des Schiedsgerichts. Der ICC Schiedsgerichtshof hat daraufhin in seiner Sitzung vom 18. August 2006 aufgrund einer prima facie Zuständigkeit gemäss Art. 6 Abs. 2 der ICC Schiedsgerichtsordnung den Fortgang des Verfahrens angeordnet
1 arrêtsSanierungsgesetzes (Prawo upad?o?ciowe i naprawcze; im Folgenden: pKSG) bewirke das Konkurserkenntnis das Erlöschen aller von der Konkursitin abgeschlossenen Schiedsvereinbarungen sowie die Beendigung aller laufenden Schiedsverfahren
1 arrêtsB.c Vor diesem Hintergrund hat das Schiedsgericht das Verfahren zunächst auf die Klärung der prozessualen Stellung der Beschwerdegegnerin 6 beschränkt. Mit Zwischenentscheid (Interim Award) vom 21. Juli 2008 hat es in der Folge gestützt auf Art. 142 pKSG das Verfahren ihr gegenüber eingestellt. Es hielt fest
1 arrêtsDie Beschwerdegegnerinnen 1 bis 5
1 arrêtsBBl 1983 I 263 ff
1 arrêtsInternationale
1 arrêtsDas Internationale Privatrecht der Schweiz
1 arrêtsRz. 328; POUDRET/BESSON
1 arrêtsRz. 271). Die besondere Kollisionsnorm von Art. 178 Abs. 2 IPRG spielt in dieser Hinsicht mithin keine Rolle
1 arrêtsRz. 428; Berger/Kellerhals
1 arrêtsRz. 511; Poudret/Besson
1 arrêtsArbitrage international
1 arrêtsSchiedsgericht
1 arrêtsRechtsdurchsetzung
1 arrêtsS. 3 ff.; François Perret
1 arrêtsASA Bull. 25 [2007]
1 arrêtsInsolvency and International Arbitration
1 arrêtsArbitrage
1 arrêtsS. 667 f.; Pierre Lalive/Paolo Michele Patocchi
1 arrêtsQuaderni giuridici italo-svizzeri
1 arrêtsS. 321 ff.; betreffend nicht schiedsfähige präjudizielle Vorfragen vgl. zudem Schnyder/Liatowitsch
1 arrêtsZivilverfahrensrecht
1 arrêtsAus diesen Gründen ist die Beschwerde abzuweisen
1 arrêtsDie Gerichtskosten von Fr. 50'000.-- werden den Beschwerdeführerinnen (unter solidarischer Haftbarkeit
1 arrêtsKlett Hurni
1 arrêtsS. 459 Ziff. 2101.22). Es gilt daher der allgemeine prozessuale Grundsatz
1 arrêtsRz. 326
1 arrêtsS. 714; BERGER/KELLERHALS
1 arrêtsDroit comparé de l'arbitrage international
1 arrêtsDie Beschwerdegegnerin ist als Aktiengesellschaft polnischen Rechts verfasst (Spó?ka akcyjna). Die Beurteilung der Rechts-
1 arrêtsN. 78 zu Art. 178 IPRG; Peter Schlosser
1 arrêtsRz. 290; Kaufmann-Kohler/Rigozzi
1 arrêtsRz. 271; weiter auch Martin Bernet
1 arrêtsKonkurs einer Partei
1 arrêtsFestschrift für Franz Kellerhals
1 arrêtsFaillite
1 arrêtsS. 36 ff.; Kaufmann-Kohler/Lévy
1 arrêtsS. 267; Laurent Lévy
1 arrêtsASA Bull. 4/1998
1 arrêtsL'arbitrato
1 arrêtsMailand 1990
1 arrêtsInternationales Privat-
1 arrêtsN. 17 ff. zu Art. 187 IPRG)
1 arrêtsDie Beschwerdeführerinnen haben die Beschwerdegegnerinnen 1 bis 5
1 arrêtsIm Namen der I. zivilrechtlichen Abteilung
1 arrêtsM. le Juge Frésard
1 arrêtsPontarolo
1 arrêtsBasler Kommentar
1 arrêtsM. Donzallaz
1 arrêtsBundesrichterin Schär
1 arrêtsM. le Juge Wiprächtiger
1 arrêtsBrahier Franchetti
1 arrêtsBundesrichter Meyer U.
1 arrêtsDie Y.________ AG gewinnen in der Grube "Paradies" Bänderton für die Herstellung von Backsteinen. 1993/1994 erfolgte eine Erweiterungsplanung für den Materialabbau verbunden mit einer Waldrodung
1 arrêtsBerthoud
1 arrêtsAm 2. November 2001 wurde der Y.________ AG die Errichtung einer Inertstoffdeponie in der Tongrube Paradies bewilligt. Der Betrieb der Deponie wurde der Firma X.________ übertragen. Dieser wurde am 25. Juni 2002 die Betriebsbewilligung erteilt
1 arrêtsAm 30. März 2007 erteilte das Amt für Umwelt der Firma X.________ die Bewilligung zur Entgegennahme von "anderen kontrollpflichtigen Abfällen
1 arrêtsAm 26. Juni 2007 verlängerte das Amt für Umwelt die Betriebsbewilligung der Firma X.________ sowie die Bewilligung zur Entgegennahme von anderen kontrollpflichtigen Abfällen
1 arrêtsGiudici federali U. Meyer presidente
1 arrêtsGegen diesen Entscheid erhob die Interessengemeinschaft "Sichere Ziegeleistrasse"
1 arrêtsAm 27. November 2007 trat das Departement auf den Rekurs nicht ein
1 arrêtsBundesrichter Schneider Präsident
1 arrêtsDie dagegen erhobene Beschwerde wies das Thurgauer Verwaltungsgericht am 14. Mai 2008 ab
1 arrêtsBorella e
1 arrêtsBrioschi-Gianella
1 arrêtsles Juges J. Geiser
1 arrêtsGleichentags wies das Verwaltungsgericht eine weitere Beschwerde von A.________
1 arrêtsKonsorten ab
1 arrêtsDeponieareal Paradies" richtet. Dieser sieht eine Erweiterung der Deponie durch eine Aufschüttung der Tongrube bis zu 10 m über dem ursprünglichen Terrain vor
1 arrêtsGegen den verwaltungsgerichtlichen Entscheid i.S. Betriebsbewilligung haben A.________
1 arrêtsDas Bundesamt für Umwelt (BAFU) ist der Auffassung
1 arrêtsLuftreinhaltung schon in den vorgelagerten Verfahren (Sondernutzungsplan
1 arrêtsBaubewilligung
1 arrêtsErrichtungsbewilligung) angeordnet worden seien; wenn ja
1 arrêtsDie Parteien
1 arrêtsM. le Juge Favre
1 arrêtsX.________
1 arrêtsSteuerverwaltung des Kantons Bern
1 arrêtsDirekte Bundessteuer pro 1999/2000
1 arrêtsF.________
1 arrêtsAmt für Umwelt des Kantons Thurgau
1 arrêtsBahnhofstrasse 55
1 arrêtsBetriebsbewilligung Inertstoffdeponie Paradies
1 arrêtsAm 13. Oktober 2008 wies das Bundesgericht das Gesuch der Beschwerdeführer um Gewährung der aufschiebenden Wirkung ab
1 arrêtsDie Beschwerdeführer
1 arrêtsvon kantonalem
1 arrêtsDer von den Beschwerdeführern erhobenen Rüge der willkürlichen Anwendung von kantonalem Recht käme daher nur dann selbständige Bedeutung zu
1 arrêtsBBl 2001 S. 4236). Die Voraussetzungen von Art. 89 Abs. 1 lit. b
1 arrêtsAnforderungen an den Nachweis der Zulassung
1 arrêtsDokumentation sowie nötigenfalls weitere Auflagen
1 arrêtsEnergiedirektion des Kantons Appenzell-Innerrhoden vom 1. Oktober 1999
1 arrêtsGemeindehaus
1 arrêtsGestaltungsplan Materialabbau-
1 arrêtsDas Bundesamt für Umwelt (BAFU) vertritt in seiner Vernehmlassung die Auffassung
1 arrêtsLandschaftsschutz ist das BAFU der Ansicht
1 arrêtsGegen den kantonal letztinstanzlichen Entscheid des Verwaltungsgerichts über den Gestaltungsplan "Materialabbau-
1 arrêtsDie Beschwerdeführer rügen zunächst die Verletzung des rechtlichen Gehörs (Art. 29 BV i.V.m. §§ 12
1 arrêtsBreite der Ziegeleistrasse für das Gestaltungsplanverfahren nicht erheblich
1 arrêtsvon Beweismitteln Kenntnis zu nehmen
1 arrêtsUVP geübt
1 arrêtsEine Aufhebung des angefochtenen Entscheids
1 arrêtsDeponieareals. Schon heute genüge die Ziegeleistrasse den gesetzlichen Erschliessungsanforderungen nicht: Sie weise eine Breite von nur 5.10 m auf
1 arrêtsAbbau-
1 arrêtsDie Osterschliessung über einen neu zu erstellenden Abzweiger von der Kantonsstrasse her. Diese Erschliessungsroute wäre kürzer (200 bis 300 m)
1 arrêtsNach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung darf allerdings Art. 8 LSV nicht unbesehen auf alle Fälle von Änderungen bestehender ortsfester Anlagen angewendet werden: Nach dem Willen des Gesetzgebers betrifft Art. 25 USG nicht nur die Errichtung neuer
1 arrêtsArt. 8
1 arrêtsGemäss Art. 9 lit. a LSV darf der Betrieb der erweiterten Deponie nicht dazu führen
1 arrêtsNachdem die Lärmbelastung der Anwohner durch Strassenverkehr auch für die raumplanerische Zulässigkeit der Erschliessung über die Ziegeleistrasse bedeutsam ist (vgl. oben E. 3.1)
1 arrêtsEinsicht in die genauen Ausführungspläne verlangt; solche lägen jedoch noch nicht vor
1 arrêtsDiese Auffassung teilt auch das BAFU in seiner Vernehmlassung
1 arrêtsDie streitige Deponieerweiterung setzt eine Rodungsbewilligung voraus; schon aus diesem Grund handelt es sich um eine Bundesaufgabe (vgl. Art. 2 Abs. 1 lit. b NHG). Der Planungsperimeter grenzt im Osten
1 arrêtsWesten unmittelbar an das Objekt Nr. 1411 "Untersee-Hochrhein" des Bundesinventars der Landschaften
1 arrêtsLandschaftsschutz
1 arrêtsLuftemissionen ganz oder teilweise im Gestaltungsplan angeordnet werden müssen
1 arrêtsBeschwerdeführerinnen
1 arrêtsDr. Martin Aebi
1 arrêtsVincent Tattini
1 arrêtsBeschwerdegegnerinnen
1 arrêtsInternationales Schiedsgericht; Zuständigkeit
1 arrêtsDie Beschwerdeführerinnen rügen
1 arrêtsLehre der höchstrichterlichen Judikatur (Urteil 4P.137/2002 vom 4. Juli 2003 E. 7.2.1)
1 arrêtsDas Recht der internationalen privaten Schiedsgerichtsbarkeit
1 arrêtsInsolvency in Arbitration [Swiss Law]
1 arrêtsS. 26 f.; Brown-Berset/Lévy
1 arrêtsDie Beschwerde wird abgewiesen
1 arrêtsGemäss § 44 Ziff. 1 des Thurgauer Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Februar 1981 (VRG/TG) ist zum Rekurs berechtigt
1 arrêtsZu dem von Amtes wegen anzuwendenden Bundesrecht gehört auch Art. 111 Abs. 1 BGG. Danach muss sich eine Person
1 arrêtsIm Folgenden ist die Rekursberechtigung der Beschwerdeführer daher am Massstab von Art. 89 Abs. 1 BGG zu prüfen
1 arrêtsDie Technische Verordnung über Abfälle vom 10. Dezember 1990 (TVA; SR 814.600) unterscheidet zwischen der Errichtungs-
1 arrêtsUnterhaltsarbeiten
1 arrêtsARGVP 1999 S. 36)
1 arrêtsIm vorliegenden Fall ergibt sich Folgendes:
1 arrêtsBedingungen für den Betrieb Rechnung getragen werden könnte
1 arrêtsvon diesem umgesetzt werden können. So verlangt Ziff. 1.9 der Errichtungsbewilligung für die Inertstoffdeponie Paradies ausdrücklich
1 arrêtsBaugesuch: Das parallele Verfahren betrifft die Frage der Erweiterung der Deponie durch zusätzliche Ablagerungen über die frühere Terrainhöhe hinaus. Im vorliegenden Fall ist dagegen streitig
1 arrêtsLuftimmissionen des Deponiebetriebs verlangen. Im Übrigen ist die Beschwerde abzuweisen
1 arrêtsLuftimmissionen abgelehnt wurde. Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen
1 arrêtsDie Gerichtskosten von Fr. 2'000.-- werden den Beschwerdeführern
1 arrêtsDie Y.________ AG gewinnen in der Grube "Paradies" Bänderton für die Herstellung von Backsteinen. 1993/1994 erfolgte eine Erweiterungsplanung für den Materialabbau verbunden mit einer Waldrodung (Gestaltungsplan Abbauerweiterung Weierhau vom 15. November 1993; Generelle Rodungsbewilligung Abbauerweiterungsgebiet Weierhau vom 4. Oktober 1994)
1 arrêtsIm Hinblick auf den Natur-
1 arrêtsAm 13. Oktober 2008 wies das Bundesgericht das Gesuch um Gewährung der aufschiebenden Wirkung ab
1 arrêtsDeponieareals durch ein reines Wohngebiet zu führen. Alternativen zur gegenwärtigen Erschliessung seien nicht abgeklärt worden
1 arrêtsDie Norderschliessung
1 arrêtsIm UVB (S. 19) werden die Realisierungschancen beider Alternativen aus privat- wie aus bewilligungsrechtlicher Sicht als sehr gering eingestuft; in wirtschaftlicher Hinsicht wäre mit einem Aufwand von mehreren Millionen Franken zu rechnen
1 arrêtsZielvorgaben
1 arrêtsDas Bundesgesetz über die Raumplanung
1 arrêtsS. 85; TSCHANNEN
1 arrêtsAblagerungsgebiet festgelegt; im kommunalen Nutzungsplan ist hierfür eine Materialabbau-
1 arrêtsS. 19). Es besteht unstreitig eine grosse Nachfrage nach Deponievolumen; sodann ist die Deponie Paradies aufgrund ihres Bahnanschlusses besonders günstig gelegen. Insofern besteht ein öffentliches Interesse an der Erweiterung dieser Deponie
1 arrêtsTatsächlich erscheint zumindest die Variante Norderschliessung aus Sicht des Landschaftsschutzes problematisch: Die Deponie grenzt unmittelbar an das BLN-Objekt Nr. 1411 Untersee-Hochrhein (vgl. dazu unten E. 6). Der Ausbau der bestehenden Feldwege
1 arrêtsKantonsstrassenunterführung die Wirtschaftlichkeit der Deponieerweiterung in Frage stellen
1 arrêtsInertstoffdeponie) sind rechtskräftig bewilligt. Würde der Gestaltungsplan "Materialabbau-
1 arrêtsDeponiebetrieb auf der Grundlage der bestehenden Bewilligungen unverändert fortgeführt werden
1 arrêtsVerbreiterung
1 arrêtsLärmimmissionen zu verringern
1 arrêtsDie Beschwerdeführer rügen weiter
1 arrêtsProblematisch erscheint allerdings
1 arrêtsAllerdings fehlen in diesen abfallrechtlichen Bewilligungen die Auflagen
1 arrêtsBedingungen zum Schutz der Umwelt (Art. 27 Abs. 3 TVA)
1 arrêtsInsofern werden die grundsätzlichen umweltschutzrechtlichen Fragen bereits im Verfahren der Errichtungsbewilligung
1 arrêtsFraglich ist allerdings
1 arrêtsDie Beschwerdelegitimation könne daher nicht von einem Vergleich des Zustands mit
1 arrêtsKönnte die Betriebsbewilligung alle fünf Jahre grundsätzlich in Frage gestellt werden
1 arrêtsAuflagen. Dies wird nur in Ausnahmefällen dazu führen
1 arrêtsDiese Frage betrifft die Anlage als solche
1 arrêtsDie Auffassung der kantonalen Behörden
1 arrêtsBedingungen zu diesem Punkt in die Betriebsbewilligung gehören. Das Amt für Umwelt hat denn auch in den Ziff. 18 ff. der Betriebsbewilligung vom 26. Juni 2007 zusätzliche Auflagen zum vorsorglichen Immissionsschutz erlassen. Ob diese ausreichen oder nicht
1 arrêtsDie Sache wird zur Neuverlegung der Kosten des vorangegangenen Verfahrens an das Verwaltungsgericht zurückgewiesen
1 arrêtsEs werden keine Parteientschädigungen zugesprochen
1 arrêtsPolitische Gemeinde Schlatt
1 arrêtsDeponieareal Paradies
1 arrêtsSeit dem Jahr 2002 wird auf dem Grubengelände eine Inertstoffdeponie betrieben
1 arrêtsHeimatschutzkommission (ENHK) wurde eine Voranfrage betreffend die Landschaftsverträglichkeit des Projekts (BLN-Gebiet Bodensee-Hochrhein) unterbreitet
1 arrêtsDeponieareal Paradies" mit Sonderbauvorschriften
1 arrêtsGegen dieses Erweiterungsvorhaben erhoben A.________
1 arrêtsUmwelt des Kantons Thurgau. Dieses wies den Rekurs am 29. August 2007 ab
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