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Juges

401 juges

Juge fédéral Bovey
164 arrêts
Juges fédéraux Abrecht
138 arrêts
Bundesrichter U. Meyer
126 arrêts
Bundesrichterin Koch
110 arrêts
Bundesrichterin Moser-Szeless
107 arrêts
Bundesrichterin Aubry Girardin
107 arrêts
Bundesrichterin Müller
98 arrêts
Bundesrichterin Viscione
98 arrêts
Bundesrichter Ursprung
95 arrêts
Bundesrichter Muschietti
91 arrêts
Juge fédéral Hurni
89 arrêts
Bundesrichter von Felten
86 arrêts
Bundesrichter Féraud
75 arrêts
Bundesrichterin Kiss
75 arrêts
Bundesrichter Seiler
74 arrêts
Bundesrichter Borella
72 arrêts
Bundesrichterin van de Graaf
70 arrêts
Bundesrichter Haag
65 arrêts
Bundesrichter Kernen
65 arrêts
Bundesrichterin Hofmann
64 arrêts
Bundesrichter Kölz
64 arrêts
Bundesrichter Maillard
63 arrêts
Bundesrichterin Wohlhauser
60 arrêts
Bundesrichterin Frésard
60 arrêts
les Juges Corboz
58 arrêts
Bundesrichter Merkli
58 arrêts
Bundesrichter Donzallaz
57 arrêts
Bundesrichterin Leuzinger
52 arrêts
Bundesrichter Hartmann
52 arrêts
Bundesrichter Guidon
51 arrêts
Bundesrichter Lustenberger
51 arrêts
Bundesrichter Schneider
50 arrêts
Bundesrichter Glassey
49 arrêts
Giudici federali Hohl
49 arrêts
Bundesrichter Bollinger
46 arrêts
Bundesrichter Favre
46 arrêts
les Juges Klett
45 arrêts
Bundesrichter Beusch
45 arrêts
Bundesrichter Parrino
44 arrêts
Bundesrichterin De Rossa
43 arrêts
Bundesrichter Ferrari
42 arrêts
Bundesrichter Kneubühler
42 arrêts
Bundesrichterin Ryter
41 arrêts
Bundesrichter Métral
40 arrêts
les Juges Kolly
40 arrêts
Bundesrichter Zünd
39 arrêts
Bundesrichterinnen Heine
38 arrêts
Bundesrichter Chaix
37 arrêts
Bundesrichter Stadelmann
37 arrêts
Bundesrichter Raselli
36 arrêts
Bundesrichter Wiprächtiger
36 arrêts
Bundesrichter Herrmann
35 arrêts
Bundesrichterinnen Scherrer Reber
35 arrêts
Bundesrichter Eusebio
34 arrêts
Bundesrichterin Josi
34 arrêts
Bundesrichterin Hänni
32 arrêts
Bundesrichter Merz
32 arrêts
Bundesrichterin Escher
31 arrêts
Bundesrichter Rüedi
31 arrêts
Bundesrichterin Marazzi
30 arrêts
Bundesrichterinnen Rottenberg Liatowitsch
30 arrêts
Bundesrichterin Widmer
29 arrêts
Bundesrichterin Kradolfer
29 arrêts
Bundesrichter Karlen
27 arrêts
Bundesrichter Reeb
27 arrêts
Bundesrichter Denys
26 arrêts
Juge fédérale May Canellas
25 arrêts
Bundesrichter Fonjallaz
24 arrêts
Bundesrichter Hungerbühler
24 arrêts
Bundesrichter Wurzburger
24 arrêts
Bundesrichterin Schön
22 arrêts
Bundesrichter Aemisegger
21 arrêts
Bundesrichter Aeschlimann
20 arrêts
Bundesrichter Meyer
20 arrêts
Bundesrichterin Niquille
19 arrêts
Bundesrichter Mathys
19 arrêts
Bundesrichter Pfiffner Rauber
18 arrêts
Bundesrichter von Werdt
18 arrêts
Bundesrichterin Yersin
14 arrêts
Bundesrichterin Jacquemoud-Rossari
11 arrêts
Bundesrichterin L. Meyer
10 arrêts
Bundesrichter Mecca
7 arrêts
M. le Juge U. Meyer
7 arrêts
Bundesrichterin Nordmann
6 arrêts
Bundesrichterin Lötscher
6 arrêts
Bundesrichterin Buerki Moreni
5 arrêts
les Juges Boinay
4 arrêts
Bundesrichter Locher
4 arrêts
M. le Juge Féraud
4 arrêts
M. le Juge Müller
4 arrêts
Bundesrichter Bischoff
4 arrêts
Bundesrichterin Marti-Schreier
4 arrêts
Gegenstand
4 arrêts
les Juges de la Cour
4 arrêts
Bundesrichter Weber
3 arrêts
Beschwerdeführer
3 arrêts
Erwägungen:
3 arrêts
Dieses Urteil wird den Parteien
3 arrêts
Bundesrichter Berger
3 arrêts
Lausanne
3 arrêts
Demnach erkennt das Bundesgericht:
3 arrêts
Bundesrichter Segura
3 arrêts
Sachverhalt:
3 arrêts
Bundesrichterin Ersatzrichter Maeschi
3 arrêts
Juges fédéraux Bechaalany
3 arrêts
M. le Juge Raselli
3 arrêts
Ersatzrichter Locher
2 arrêts
A.________
2 arrêts
Beschwerdegegnerin
2 arrêts
Bundesrichterin Petrik
2 arrêts
Nach dem Gesagten ist die Beschwerde teilweise gutzuheissen
2 arrêts
Umwelt
2 arrêts
Im Namen der I. öffentlich-rechtlichen Abteilung
2 arrêts
Féraud Gerber
2 arrêts
Foglia
2 arrêts
Bei diesem Ausgang des Verfahrens rechtfertigt es sich
2 arrêts
Firma X.________
2 arrêts
Brunner
2 arrêts
Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen
2 arrêts
Dr. Mike Gessner
2 arrêts
Kantons Thurgau
2 arrêts
Promenade
2 arrêts
Postfach
2 arrêts
Die Firma X.________ (im Folgenden: Beschwerdegegnerin)
2 arrêts
Beschwerde gegen den Entscheid vom 14. Mai 2008
2 arrêts
Umwelt des
2 arrêts
Departement für Bau
2 arrêts
Martenet
2 arrêts
Ramelli
2 arrêts
Deponieareal Paradies"
1 arrêts
Konsorten an das Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau. Dieses wies die Beschwerde am 14. Mai 2008 ab
1 arrêts
Deponieareal Paradies" sei in der vorliegenden Form nicht zu beschliessen bzw. nicht zu genehmigen; eventualiter sei die Angelegenheit zu erneutem Entscheid im Sinne der Erwägungen an das Verwaltungsgericht
1 arrêts
Deponieareal Paradies" steht grundsätzlich die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten offen (Art. 82 ff. BGG). Die Beschwerdeführer wohnen in geringer Entfernung zum Deponieareal an der Ziegeleistrasse
1 arrêts
Das Verwaltungsgericht war jedoch der Auffassung
1 arrêts
Der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 29 Abs. 2 BV) umfasst insbesondere das Recht
1 arrêts
Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs bei der Feststellung des Sachverhalts führt jedoch nur dann zur Aufhebung
1 arrêts
Verkehrsberuhigung unzureichend seien
1 arrêts
Materiell rügen die Beschwerdeführer in erster Linie die unzureichende strassenmässige Erschliessung des Materialabbau-
1 arrêts
Radfahrern usw. bei ca. 30'000 LKW-Bewegungen jährlich zu gewährleisten. Aus raumplanerischer Sicht sei es nicht haltbar
1 arrêts
Fahrwegrecht. Weiter dient die Ziegeleistrasse der Erschliessung der Wohnzone; sie ist Sammelstrasse der Zufahrtswege "Weiherweg"
1 arrêts
Verbreiterung von Flurstrassen über eine Länge von ca. 1.8 km hervorrufen
1 arrêts
Allerdings sind die Planungsgrundsätze lediglich Entscheidungskriterien
1 arrêts
Planungsgrundsätze
1 arrêts
Bern 1980
1 arrêts
RPG-Kommentar N 9 zu Art. 3). Beruht die Planung auf einer umfassenden
1 arrêts
Deponiezone ausgeschieden. Die Inertstoffdeponie Paradies ist Bestandteil des Deponiekonzepts
1 arrêts
Art. 25a RPG). Deshalb seien sämtliche Fragen
1 arrêts
Qualifikation oder finanzielle Leistungsfähigkeit des Betreibers
1 arrêts
Betriebsbegehungen keine Hinweise auf eine nicht vorschriftsgemässe Abfallbewirtschaftung zeigen. Die Betriebsbewilligung sei nur deshalb auf fünf Jahre befristet
1 arrêts
Richtwerte eingehalten werden
1 arrêts
Betrieb von Abfallanlagen seien grosse Investitionen erforderlich. Damit diese sinnvoll amortisiert werden könnten
1 arrêts
Dritte
1 arrêts
Die Firma X.________ möchte das Volumen der Deponie mittels einer Geländeüberhöhung vergrössern. Hierzu wurde eine Machbarkeitsstudie erstellt; dem Amt für Raumplanung
1 arrêts
Nach Durchführung eines UVP-Verfahrens reichte die Firma X.________ am 14. Februar 2006 ein Baugesuch "Standortoptimierung Parzelle Nr. 537"
1 arrêts
Umweltverträglichkeitsbericht bei der Politischen Gemeinde Schlatt (im Folgenden: Gemeinde) ein. Danach soll ein Deponiehügel von maximal 10 m aufgeschüttet werden (bei gleichbleibendem Perimeterverlauf); dadurch könnten zusätzlich ca. 380'000 m³ Inertstoffmaterial
1 arrêts
Gegen den Einspracheentscheid der Gemeinde erhoben die Einsprecher Rekurs an das Departement für Bau-
1 arrêts
Am 3. September 2007 erteilte das Forstamt die Bewilligung zur Rodung von 4'900 m² Wald für die vorübergehende Lagerung von Abraummaterial. Am 6. September 2007 genehmigte das Departement den Gestaltungsplan "Materialabbau-
1 arrêts
Gegen den Rekursentscheid des Departements gelangten A.________
1 arrêts
Dagegen haben A.________
1 arrêts
Den Beteiligten wurde Gelegenheit gegeben
1 arrêts
Auch bei Erweiterung der Deponie ist diese auf einen Zeithorizont von ca. 15 Jahren (bis 2026) ausgelegt. Grundsätzlich widerspricht es dem Grundsatz der haushälterischen Bodennutzung (Art. 1 Abs. 1 RPG)
1 arrêts
Luftimmissionen für die Anwohner zumutbar sind
1 arrêts
Realisierung müsse dagegen erst im Baubewilligungsverfahren erfolgen. In diesem Verfahren werde deshalb zu prüfen sein
1 arrêts
Art. 22 Rz. 83). In Ausnahmefällen
1 arrêts
Verdichtung oder Erneuerung sowie der angemessenen Ausstattung mit Anlagen zur Erschliessung (§ 18 PBG/TG); zum Inhalt des Gestaltungsplans gehört
1 arrêts
Errichtung von Trottoirs)
1 arrêts
von geringerer Bedeutung erscheint als der erneuerte Teil; für die Abgrenzung sind vor allem ökologische Kriterien
1 arrêts
Gewerbelärm gemäss Anh. 6 LSV überall eingehalten werden
1 arrêts
Die Lärmberechnung für Strassenverkehr im UVB stützt sich auf den UVB 2001
1 arrêts
Schliesslich ist streitig
1 arrêts
Höhe der Überschüttung) bereits im Gestaltungsplanverfahren verbindlich festgelegt werde
1 arrêts
Heimatschutz (NHG; SR 451) obliegt die Beurteilung
1 arrêts
Norden
1 arrêts
Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN). Zwar liegt die Deponie damit gerade noch ausserhalb des BLN-Objekts; es ist jedoch unstreitig
1 arrêts
Es wird überdies prüfen müssen
1 arrêts
Wird der Immissionsgrenzwert für Strassenverkehrslärm im Wohnquartier an der Ziegeleistrasse eingehalten
1 arrêts
Nach Art. 54 Abs. 1 BGG ergeht der Entscheid des Bundesgerichts in einer Amtssprache
1 arrêts
S. 131 ff.). Dabei prüft das Bundesgericht die Zuständigkeitsrüge in rechtlicher Hinsicht frei
1 arrêts
Int. A.L.R. 2005
1 arrêts
S. 188; Anton Heini
1 arrêts
Art. 68 Abs. 2 BGG)
1 arrêts
Die von den Beschwerdeführern vorgeschlagenen Erschliessungsvarianten wurden im UVB untersucht; sie werden von den Behörden wie auch von der Beschwerdegegnerin abgelehnt
1 arrêts
Die Variante Osterschliessung läge zwar ausserhalb des BLN-Gebiets
1 arrêts
Die bestehenden Werke (Ziegelei
1 arrêts
Deponieareal Paradies" aufgrund der Erschliessung über die Ziegeleistrasse abgelehnt
1 arrêts
Unter Würdigung aller Umstände erscheint daher die weitere Erschliessung über die Ziegeleistrasse raumplanerisch vertretbar
1 arrêts
Baugesetzes vom 16. August 1995 (PBG/TG) letztlich die Gemeinde für die sachgerechte Erschliessung zuständig. Diese befasse sich bereits mit einer Planung für den sachgerechten Ausbau der Ziegelstrasse. Dabei werde es unumgänglich sein
1 arrêts
RPG-Kommentar
1 arrêts
Im vorliegenden Fall wurde für die Deponieerweiterung ein Gestaltungsplanverfahren durchgeführt. Der Gestaltungsplan dient der architektonisch guten
1 arrêts
Die Einsprachen der Anwohner richteten sich in erster Linie gegen die Erschliessung der (erweiterten) Deponie über die Ziegeleistrasse. Neben der Grundsatzfrage
1 arrêts
Anwohnern zu garantieren
1 arrêts
Diese Anliegen weisen einen engen Konnex mit den im UVP-Verfahren zu prüfenden Massnahmen zur vorsorglichen Emissionsbegrenzung auf. Die Sicherheit der Erschliessungsstrasse ist überdies ein öffentliches Interesse
1 arrêts
von dieser Einschätzung der Bundesfachstelle für Umweltschutz abzuweichen. Nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung darf sich der Umweltverträglichkeitsbericht auf das für den Entscheid Wesentliche beschränken
1 arrêts
Luftreinhaltung weder in den Sonderbauvorschriften noch im Genehmigungsentscheid angeordnet worden sind. Das Departement ging in seinem Rekursentscheid (S. 11 lit. d) davon aus
1 arrêts
Anzahl Fahrten) nicht überschritten werden dürfen
1 arrêts
Dieses Anliegen erscheint berechtigt
1 arrêts
Gewerbelärm (Anh. 6 LSV) werde zumindest an einem Ort an der Ziegeleistrasse überschritten
1 arrêts
Art. 7 Abs. 1 lit. b LSV dürfen ortsfeste Anlagen nur errichtet werden
1 arrêts
Erweiterungen
1 arrêts
Ausgestaltung
1 arrêts
Schnitten möglich. Die ENHK gelangte aufgrund der provisorischen Unterlagen
1 arrêts
Schnitten für möglich. Insofern hätte die ENHK im Gestaltungsplanverfahren nochmals angehört werden müssen. Bereits in diesem Verfahren wird in grundsätzlicher Weise über die Endgestaltung des Deponiehügels entschieden (vgl. Gestaltungsplan Nr. SO 816/M-06 mit Auffüllkoten
1 arrêts
Planungsbericht S. 23). Im Baubewilligungsverfahren können diese Vorgaben des Gestaltungsplans nicht mehr in Frage gestellt werden
1 arrêts
Deponieareal Paradies" wird aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Beurteilung im Sinne der Erwägungen an das Verwaltungsgericht zurückgewiesen. Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen
1 arrêts
Die Firma X.________ hat die Beschwerdeführer für das bundesgerichtliche Verfahren mit Fr. 2'000.-- zu entschädigen
1 arrêts
Vivendi S.A
1 arrêts
Mariella Orelli
1 arrêts
Dr. Maurice Courvoisier
1 arrêts
Noradèle Radjai
1 arrêts
Polen
1 arrêts
Switzerland."
1 arrêts
B.b Mit Schreiben vom 5. September 2007 hat die Beschwerdegegnerin 6 das Schiedsgericht darüber informiert
1 arrêts
Damit sei das Verfahren nach Ansicht der Beschwerdegegnerin 6 ihr gegenüber unabhängig davon zu beenden
1 arrêts
Mit Beschwerde in Zivilsachen vom 15. September 2008 beantragen die Beschwerdeführerinnen dem Bundesgericht
1 arrêts
In diesem Zusammenhang haben die Beschwerdeführer geltend gemacht
1 arrêts
Weiter machen die Beschwerdeführer geltend
1 arrêts
Nach Ansicht des BAFU liegt aus Sicht des Lärmschutzes auch keine übergewichtige Erweiterung vor
1 arrêts
Der Umbau oder die Erweiterung einer Altanlage löst dagegen grundsätzlich eine Sanierungspflicht aus (Art. 18 Abs. 1 USG). Wird die Anlage wesentlich geändert
1 arrêts
Abteilung Natur-
1 arrêts
Wie das BAFU in seiner Vernehmlassung zutreffend festhält
1 arrêts
Neigungswinkeln
1 arrêts
Die Gerichtskosten von Fr. 3'900.-- werden zu einem Drittel den Beschwerdeführern (Fr. 1'300.--)
1 arrêts
Beschwerde gegen den Interim Award vom 21. Juli 2008 des ICC Schiedsgerichts mit Sitz in Genf
1 arrêts
Nach den Darstellungen der Beschwerdeführerinnen 1-5 haben diese mit den Beschwerdegegnerinnen 1-9
1 arrêts
French or Polish citizen. The language of the arbitral proceedings shall be English. The place of arbitration shall be Geneva
1 arrêts
B.a Mit Schiedsklage vom 13. April 2006 leiteten die Beschwerdeführerinnen ein Schiedsverfahren vor dem Internationalen Schiedsgerichtshof der Internationalen Handelskammer (ICC) ein. In ihren jeweiligen Klageantworten bestritten die Beschwerdegegnerinnen im Wesentlichen die Zuständigkeit des Schiedsgerichts. Der ICC Schiedsgerichtshof hat daraufhin in seiner Sitzung vom 18. August 2006 aufgrund einer prima facie Zuständigkeit gemäss Art. 6 Abs. 2 der ICC Schiedsgerichtsordnung den Fortgang des Verfahrens angeordnet
1 arrêts
Sanierungsgesetzes (Prawo upad?o?ciowe i naprawcze; im Folgenden: pKSG) bewirke das Konkurserkenntnis das Erlöschen aller von der Konkursitin abgeschlossenen Schiedsvereinbarungen sowie die Beendigung aller laufenden Schiedsverfahren
1 arrêts
B.c Vor diesem Hintergrund hat das Schiedsgericht das Verfahren zunächst auf die Klärung der prozessualen Stellung der Beschwerdegegnerin 6 beschränkt. Mit Zwischenentscheid (Interim Award) vom 21. Juli 2008 hat es in der Folge gestützt auf Art. 142 pKSG das Verfahren ihr gegenüber eingestellt. Es hielt fest
1 arrêts
Die Beschwerdegegnerinnen 1 bis 5
1 arrêts
BBl 1983 I 263 ff
1 arrêts
Internationale
1 arrêts
Das Internationale Privatrecht der Schweiz
1 arrêts
Rz. 328; POUDRET/BESSON
1 arrêts
Rz. 271). Die besondere Kollisionsnorm von Art. 178 Abs. 2 IPRG spielt in dieser Hinsicht mithin keine Rolle
1 arrêts
Rz. 428; Berger/Kellerhals
1 arrêts
Rz. 511; Poudret/Besson
1 arrêts
Arbitrage international
1 arrêts
Schiedsgericht
1 arrêts
Rechtsdurchsetzung
1 arrêts
S. 3 ff.; François Perret
1 arrêts
ASA Bull. 25 [2007]
1 arrêts
Insolvency and International Arbitration
1 arrêts
Arbitrage
1 arrêts
S. 667 f.; Pierre Lalive/Paolo Michele Patocchi
1 arrêts
Quaderni giuridici italo-svizzeri
1 arrêts
S. 321 ff.; betreffend nicht schiedsfähige präjudizielle Vorfragen vgl. zudem Schnyder/Liatowitsch
1 arrêts
Zivilverfahrensrecht
1 arrêts
Aus diesen Gründen ist die Beschwerde abzuweisen
1 arrêts
Die Gerichtskosten von Fr. 50'000.-- werden den Beschwerdeführerinnen (unter solidarischer Haftbarkeit
1 arrêts
Klett Hurni
1 arrêts
S. 459 Ziff. 2101.22). Es gilt daher der allgemeine prozessuale Grundsatz
1 arrêts
Rz. 326
1 arrêts
S. 714; BERGER/KELLERHALS
1 arrêts
Droit comparé de l'arbitrage international
1 arrêts
Die Beschwerdegegnerin ist als Aktiengesellschaft polnischen Rechts verfasst (Spó?ka akcyjna). Die Beurteilung der Rechts-
1 arrêts
N. 78 zu Art. 178 IPRG; Peter Schlosser
1 arrêts
Rz. 290; Kaufmann-Kohler/Rigozzi
1 arrêts
Rz. 271; weiter auch Martin Bernet
1 arrêts
Konkurs einer Partei
1 arrêts
Festschrift für Franz Kellerhals
1 arrêts
Faillite
1 arrêts
S. 36 ff.; Kaufmann-Kohler/Lévy
1 arrêts
S. 267; Laurent Lévy
1 arrêts
ASA Bull. 4/1998
1 arrêts
L'arbitrato
1 arrêts
Mailand 1990
1 arrêts
Internationales Privat-
1 arrêts
N. 17 ff. zu Art. 187 IPRG)
1 arrêts
Die Beschwerdeführerinnen haben die Beschwerdegegnerinnen 1 bis 5
1 arrêts
Im Namen der I. zivilrechtlichen Abteilung
1 arrêts
M. le Juge Frésard
1 arrêts
Pontarolo
1 arrêts
Basler Kommentar
1 arrêts
M. Donzallaz
1 arrêts
Bundesrichterin Schär
1 arrêts
M. le Juge Wiprächtiger
1 arrêts
Brahier Franchetti
1 arrêts
Bundesrichter Meyer U.
1 arrêts
Die Y.________ AG gewinnen in der Grube "Paradies" Bänderton für die Herstellung von Backsteinen. 1993/1994 erfolgte eine Erweiterungsplanung für den Materialabbau verbunden mit einer Waldrodung
1 arrêts
Berthoud
1 arrêts
Am 2. November 2001 wurde der Y.________ AG die Errichtung einer Inertstoffdeponie in der Tongrube Paradies bewilligt. Der Betrieb der Deponie wurde der Firma X.________ übertragen. Dieser wurde am 25. Juni 2002 die Betriebsbewilligung erteilt
1 arrêts
Am 30. März 2007 erteilte das Amt für Umwelt der Firma X.________ die Bewilligung zur Entgegennahme von "anderen kontrollpflichtigen Abfällen
1 arrêts
Am 26. Juni 2007 verlängerte das Amt für Umwelt die Betriebsbewilligung der Firma X.________ sowie die Bewilligung zur Entgegennahme von anderen kontrollpflichtigen Abfällen
1 arrêts
Giudici federali U. Meyer presidente
1 arrêts
Gegen diesen Entscheid erhob die Interessengemeinschaft "Sichere Ziegeleistrasse"
1 arrêts
Am 27. November 2007 trat das Departement auf den Rekurs nicht ein
1 arrêts
Bundesrichter Schneider Präsident
1 arrêts
Die dagegen erhobene Beschwerde wies das Thurgauer Verwaltungsgericht am 14. Mai 2008 ab
1 arrêts
Borella e
1 arrêts
Brioschi-Gianella
1 arrêts
les Juges J. Geiser
1 arrêts
Gleichentags wies das Verwaltungsgericht eine weitere Beschwerde von A.________
1 arrêts
Konsorten ab
1 arrêts
Deponieareal Paradies" richtet. Dieser sieht eine Erweiterung der Deponie durch eine Aufschüttung der Tongrube bis zu 10 m über dem ursprünglichen Terrain vor
1 arrêts
Gegen den verwaltungsgerichtlichen Entscheid i.S. Betriebsbewilligung haben A.________
1 arrêts
Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) ist der Auffassung
1 arrêts
Luftreinhaltung schon in den vorgelagerten Verfahren (Sondernutzungsplan
1 arrêts
Baubewilligung
1 arrêts
Errichtungsbewilligung) angeordnet worden seien; wenn ja
1 arrêts
Die Parteien
1 arrêts
M. le Juge Favre
1 arrêts
X.________
1 arrêts
Steuerverwaltung des Kantons Bern
1 arrêts
Direkte Bundessteuer pro 1999/2000
1 arrêts
F.________
1 arrêts
Amt für Umwelt des Kantons Thurgau
1 arrêts
Bahnhofstrasse 55
1 arrêts
Betriebsbewilligung Inertstoffdeponie Paradies
1 arrêts
Am 13. Oktober 2008 wies das Bundesgericht das Gesuch der Beschwerdeführer um Gewährung der aufschiebenden Wirkung ab
1 arrêts
Die Beschwerdeführer
1 arrêts
von kantonalem
1 arrêts
Der von den Beschwerdeführern erhobenen Rüge der willkürlichen Anwendung von kantonalem Recht käme daher nur dann selbständige Bedeutung zu
1 arrêts
BBl 2001 S. 4236). Die Voraussetzungen von Art. 89 Abs. 1 lit. b
1 arrêts
Anforderungen an den Nachweis der Zulassung
1 arrêts
Dokumentation sowie nötigenfalls weitere Auflagen
1 arrêts
Energiedirektion des Kantons Appenzell-Innerrhoden vom 1. Oktober 1999
1 arrêts
Gemeindehaus
1 arrêts
Gestaltungsplan Materialabbau-
1 arrêts
Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) vertritt in seiner Vernehmlassung die Auffassung
1 arrêts
Landschaftsschutz ist das BAFU der Ansicht
1 arrêts
Gegen den kantonal letztinstanzlichen Entscheid des Verwaltungsgerichts über den Gestaltungsplan "Materialabbau-
1 arrêts
Die Beschwerdeführer rügen zunächst die Verletzung des rechtlichen Gehörs (Art. 29 BV i.V.m. §§ 12
1 arrêts
Breite der Ziegeleistrasse für das Gestaltungsplanverfahren nicht erheblich
1 arrêts
von Beweismitteln Kenntnis zu nehmen
1 arrêts
UVP geübt
1 arrêts
Eine Aufhebung des angefochtenen Entscheids
1 arrêts
Deponieareals. Schon heute genüge die Ziegeleistrasse den gesetzlichen Erschliessungsanforderungen nicht: Sie weise eine Breite von nur 5.10 m auf
1 arrêts
Abbau-
1 arrêts
Die Osterschliessung über einen neu zu erstellenden Abzweiger von der Kantonsstrasse her. Diese Erschliessungsroute wäre kürzer (200 bis 300 m)
1 arrêts
Nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung darf allerdings Art. 8 LSV nicht unbesehen auf alle Fälle von Änderungen bestehender ortsfester Anlagen angewendet werden: Nach dem Willen des Gesetzgebers betrifft Art. 25 USG nicht nur die Errichtung neuer
1 arrêts
Art. 8
1 arrêts
Gemäss Art. 9 lit. a LSV darf der Betrieb der erweiterten Deponie nicht dazu führen
1 arrêts
Nachdem die Lärmbelastung der Anwohner durch Strassenverkehr auch für die raumplanerische Zulässigkeit der Erschliessung über die Ziegeleistrasse bedeutsam ist (vgl. oben E. 3.1)
1 arrêts
Einsicht in die genauen Ausführungspläne verlangt; solche lägen jedoch noch nicht vor
1 arrêts
Diese Auffassung teilt auch das BAFU in seiner Vernehmlassung
1 arrêts
Die streitige Deponieerweiterung setzt eine Rodungsbewilligung voraus; schon aus diesem Grund handelt es sich um eine Bundesaufgabe (vgl. Art. 2 Abs. 1 lit. b NHG). Der Planungsperimeter grenzt im Osten
1 arrêts
Westen unmittelbar an das Objekt Nr. 1411 "Untersee-Hochrhein" des Bundesinventars der Landschaften
1 arrêts
Landschaftsschutz
1 arrêts
Luftemissionen ganz oder teilweise im Gestaltungsplan angeordnet werden müssen
1 arrêts
Beschwerdeführerinnen
1 arrêts
Dr. Martin Aebi
1 arrêts
Vincent Tattini
1 arrêts
Beschwerdegegnerinnen
1 arrêts
Internationales Schiedsgericht; Zuständigkeit
1 arrêts
Die Beschwerdeführerinnen rügen
1 arrêts
Lehre der höchstrichterlichen Judikatur (Urteil 4P.137/2002 vom 4. Juli 2003 E. 7.2.1)
1 arrêts
Das Recht der internationalen privaten Schiedsgerichtsbarkeit
1 arrêts
Insolvency in Arbitration [Swiss Law]
1 arrêts
S. 26 f.; Brown-Berset/Lévy
1 arrêts
Die Beschwerde wird abgewiesen
1 arrêts
Gemäss § 44 Ziff. 1 des Thurgauer Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Februar 1981 (VRG/TG) ist zum Rekurs berechtigt
1 arrêts
Zu dem von Amtes wegen anzuwendenden Bundesrecht gehört auch Art. 111 Abs. 1 BGG. Danach muss sich eine Person
1 arrêts
Im Folgenden ist die Rekursberechtigung der Beschwerdeführer daher am Massstab von Art. 89 Abs. 1 BGG zu prüfen
1 arrêts
Die Technische Verordnung über Abfälle vom 10. Dezember 1990 (TVA; SR 814.600) unterscheidet zwischen der Errichtungs-
1 arrêts
Unterhaltsarbeiten
1 arrêts
ARGVP 1999 S. 36)
1 arrêts
Im vorliegenden Fall ergibt sich Folgendes:
1 arrêts
Bedingungen für den Betrieb Rechnung getragen werden könnte
1 arrêts
von diesem umgesetzt werden können. So verlangt Ziff. 1.9 der Errichtungsbewilligung für die Inertstoffdeponie Paradies ausdrücklich
1 arrêts
Baugesuch: Das parallele Verfahren betrifft die Frage der Erweiterung der Deponie durch zusätzliche Ablagerungen über die frühere Terrainhöhe hinaus. Im vorliegenden Fall ist dagegen streitig
1 arrêts
Luftimmissionen des Deponiebetriebs verlangen. Im Übrigen ist die Beschwerde abzuweisen
1 arrêts
Luftimmissionen abgelehnt wurde. Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen
1 arrêts
Die Gerichtskosten von Fr. 2'000.-- werden den Beschwerdeführern
1 arrêts
Die Y.________ AG gewinnen in der Grube "Paradies" Bänderton für die Herstellung von Backsteinen. 1993/1994 erfolgte eine Erweiterungsplanung für den Materialabbau verbunden mit einer Waldrodung (Gestaltungsplan Abbauerweiterung Weierhau vom 15. November 1993; Generelle Rodungsbewilligung Abbauerweiterungsgebiet Weierhau vom 4. Oktober 1994)
1 arrêts
Im Hinblick auf den Natur-
1 arrêts
Am 13. Oktober 2008 wies das Bundesgericht das Gesuch um Gewährung der aufschiebenden Wirkung ab
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Deponieareals durch ein reines Wohngebiet zu führen. Alternativen zur gegenwärtigen Erschliessung seien nicht abgeklärt worden
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Die Norderschliessung
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Im UVB (S. 19) werden die Realisierungschancen beider Alternativen aus privat- wie aus bewilligungsrechtlicher Sicht als sehr gering eingestuft; in wirtschaftlicher Hinsicht wäre mit einem Aufwand von mehreren Millionen Franken zu rechnen
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Zielvorgaben
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Das Bundesgesetz über die Raumplanung
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S. 85; TSCHANNEN
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Ablagerungsgebiet festgelegt; im kommunalen Nutzungsplan ist hierfür eine Materialabbau-
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S. 19). Es besteht unstreitig eine grosse Nachfrage nach Deponievolumen; sodann ist die Deponie Paradies aufgrund ihres Bahnanschlusses besonders günstig gelegen. Insofern besteht ein öffentliches Interesse an der Erweiterung dieser Deponie
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Tatsächlich erscheint zumindest die Variante Norderschliessung aus Sicht des Landschaftsschutzes problematisch: Die Deponie grenzt unmittelbar an das BLN-Objekt Nr. 1411 Untersee-Hochrhein (vgl. dazu unten E. 6). Der Ausbau der bestehenden Feldwege
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Kantonsstrassenunterführung die Wirtschaftlichkeit der Deponieerweiterung in Frage stellen
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Inertstoffdeponie) sind rechtskräftig bewilligt. Würde der Gestaltungsplan "Materialabbau-
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Deponiebetrieb auf der Grundlage der bestehenden Bewilligungen unverändert fortgeführt werden
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Verbreiterung
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Lärmimmissionen zu verringern
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Die Beschwerdeführer rügen weiter
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Problematisch erscheint allerdings
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Allerdings fehlen in diesen abfallrechtlichen Bewilligungen die Auflagen
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Bedingungen zum Schutz der Umwelt (Art. 27 Abs. 3 TVA)
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Insofern werden die grundsätzlichen umweltschutzrechtlichen Fragen bereits im Verfahren der Errichtungsbewilligung
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Fraglich ist allerdings
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Die Beschwerdelegitimation könne daher nicht von einem Vergleich des Zustands mit
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Könnte die Betriebsbewilligung alle fünf Jahre grundsätzlich in Frage gestellt werden
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Auflagen. Dies wird nur in Ausnahmefällen dazu führen
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Diese Frage betrifft die Anlage als solche
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Die Auffassung der kantonalen Behörden
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Bedingungen zu diesem Punkt in die Betriebsbewilligung gehören. Das Amt für Umwelt hat denn auch in den Ziff. 18 ff. der Betriebsbewilligung vom 26. Juni 2007 zusätzliche Auflagen zum vorsorglichen Immissionsschutz erlassen. Ob diese ausreichen oder nicht
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Die Sache wird zur Neuverlegung der Kosten des vorangegangenen Verfahrens an das Verwaltungsgericht zurückgewiesen
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Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen
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Politische Gemeinde Schlatt
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Deponieareal Paradies
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Seit dem Jahr 2002 wird auf dem Grubengelände eine Inertstoffdeponie betrieben
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Heimatschutzkommission (ENHK) wurde eine Voranfrage betreffend die Landschaftsverträglichkeit des Projekts (BLN-Gebiet Bodensee-Hochrhein) unterbreitet
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Deponieareal Paradies" mit Sonderbauvorschriften
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Gegen dieses Erweiterungsvorhaben erhoben A.________
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Umwelt des Kantons Thurgau. Dieses wies den Rekurs am 29. August 2007 ab
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