Juges
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Das Kantonsgericht begründete das öffentliche Interesse an der vorgesehenen Umlegung des Bachs mit einer leichten Verbesserung der Hochwassersituation. Der Zustand des Rufigrabens werde merklich aufgewertet
1 arrêts8 consultationsDas Kantonsgericht erachtete auch die von den Beschwerdeführern pauschal bestrittene Übertragung von R.________-Aktien an Enkelkinder als unklar. Insoweit bestehe Klärungsbedarf
1 arrêts7 consultationsDas Kantonsgericht erwog indessen auch
1 arrêts10 consultationsDas Kantonsgericht hält fest
1 arrêts12 consultationsDas Kantonsgericht hat die Aktivlegitimation des Klägers zu einer sog. Grundbuchberichtigungsklage sui generis bejaht
1 arrêts10 consultationsDas Kantonsgericht hat die Aktivlegitimation des Klägers zur Grundbuchberichtigungsklage gemäss Art. 975 ZGB verneint
1 arrêts9 consultationsDas Kantonsgericht hat die Beschwerdelegitimation des Vereins "Parteiloses Komitee Wohnliches Reinach" in Zweifel gezogen
1 arrêts12 consultationsDas Kantonsgericht hat die Widerspruchsklage mit zwei selbständigen Begründungen abgewiesen. Zum einen hat es befunden
1 arrêts7 consultationsDas Kantonsgericht hat im angefochtenen Entscheid die Ausführungen der Beschwerdeführer
1 arrêts11 consultationsDas Kantonsgericht hat im angefochtenen Entscheid die Voraussetzungen für die Blaulichtbewilligung umschrieben: Nach Art. 8 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG; SR 741.01) erlässt der Bundesrat Vorschriften über die Ausrüstung von Motorfahrzeugen
1 arrêts7 consultationsDas Kantonsgericht hat insoweit zutreffend erwogen (was die Beschwerdeführer zudem nicht bestreiten)
1 arrêts16 consultationsDas Kantonsgericht ist im angefochtenen Entscheid zum Schluss gelangt
1 arrêts11 consultationsDas Kantonsgericht ist weiter davon ausgegangen
1 arrêts9 consultationsDas Kantonsgericht kam zum Schluss
1 arrêts9 consultationsDas Kantonsgericht Obwalden führte die Erbteilung durch. Sein Urteil vom 15. Januar 2008 wurde in praktisch allen Punkten von den Klägerinnen mit Appellation
1 arrêts9 consultationsDas Kantonsgericht reicht eine Vernehmlassung zur Beschwerde ein
1 arrêts10 consultationsDas Kantonsgericht stellt den Antrag auf Beschwerdeabweisung. Die Gemeinde Düdingen verzichtet auf eine Stellungnahme. Die D.________ AG beantragt
1 arrêts11 consultationsDas Kantonsgericht überwies die Klage an das Friedensrichteramt der Stadt Schaffhausen
1 arrêts12 consultationsDas Kantonsgericht verzichtet auf Vernehmlassung. Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft
1 arrêts12 consultationsDas Kantonsgericht Wallis schliesst auf Abweisung der Beschwerde. Die Stadtgemeinde Brig-Glis verweist in ihrer Vernehmlassung auf die in den vorangehenden Verfahren vor dem Staatsrat
1 arrêts11 consultationsDas Kantonsgericht wies die kantonale Baukommission mit Entscheid vom 20. Februar 2009 an
1 arrêts12 consultationsDas Kantonsgericht Zug
1 arrêts14 consultationsDas Kassationsgericht des Kantons Zürich wies mit Sitzungsbeschluss vom 3. März 2008 die von X.________
1 arrêts9 consultationsDas Klageverfahren wurde in der Folge im Hinblick auf das hängige Ehescheidungsverfahren mit mehreren Unterbrüchen sistiert. Mit Urteil vom 18. September 2007 verpflichtete das Bezirksgericht die Beschwerdeführerin 1 unter solidarischer Haftbarkeit mit dem Beschwerdeführer 2
1 arrêts9 consultationsDas Konkursamt beantragt bereits im Rahmen der Stellungnahme zum Gesuch um aufschiebende Wirkung die Abweisung der Beschwerde
1 arrêts2 consultationsDas Konkursamt verlangte in seiner Vernehmlassung vom 9. November 2010 die Abweisung der Beschwerde betreffend die Aufhebung der angefochtenen Verfügung
1 arrêts9 consultationsDas Kreisgericht (2. Abteilung) entschied am 15. September 2006
1 arrêts10 consultationsDas Kreisgericht sprach dem Beschwerdegegner 1 mit Entscheid vom 15. Juni 2009 insgesamt Fr. 912'507 nebst Zins zu 5 % seit 9. Oktober 2003
1 arrêtsDas Kreisgericht Wil entsprach dem Gesuch am 11. November 2011 superprovisorisch
1 arrêts9 consultationsDas Lärmgutachten verzichtet wie gesagt auf die Abschätzung des Lärmpegels bei den Immissionsorten. Es fehlt aber auch sonst jeglicher Hinweis darauf
1 arrêts11 consultationsDas Lärmsanierungsprojekt wurde vom 29. Januar bis 27. Februar 2007 öffentlich aufgelegt. Hiergegen gingen Einsprachen aus der Anwohnerschaft ein. Am 13. September 2007 genehmigte das UVEK das Ausführungsprojekt unter Auflagen zu Baulärm
1 arrêts9 consultationsDas Linthwerk erarbeitete daraufhin das Projekt Hochwasserschutz Linth 2000 mit den Teilprojekten Escherkanal
1 arrêts11 consultationsDas Mietgericht hatte eine Erstreckung bis 31. März 2008 bewilligt
1 arrêts10 consultationsDas Mietrecht für die Praxis
1 arrêts11 consultationsDas Migrationsamt beantragt
1 arrêts8 consultationsDas Migrationsamt des Kantons Zürich (nachfolgend: Migrationsamt) wies X.________s Gesuch vom 11. Januar 2007 um Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung am 11. Dezember 2008 ab. Die dagegen erhobenen kantonalen Rechtsmittel blieben erfolglos. Auf eine gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich vom 27. Januar 2010 erhobene Beschwerde trat das Bundesgericht mit Urteil 2C_213/2010 vom 11. Oktober 2010 nicht ein
1 arrêts8 consultationsDas Migrationsamt hat das zweite Gesuch der Beschwerdeführenden um Erteilung der Aufenthaltsbewilligung vom 30. Dezember 2010 als Wiedererwägungsgesuch qualifiziert. Es ist auf das Gesuch eingetreten
1 arrêts8 consultationsDas neue Bundesrecht über die direkten Steuern
1 arrêts11 consultationsDas neue Zürcher Volksschulrecht
1 arrêts11 consultationsDas Nichteintreten des Verwaltungsgerichts auf die Rügen gegen den Zonenplan ist somit nicht zu beanstanden
1 arrêts9 consultationsDas Obergericht behandelte die als "Aufsichtsbeschwerde wegen Rechtsverweigerung" eingereichte Eingabe der Beschwerdeführerinnen als Beschwerde im Sinn von Art. 321 Abs. 1 i.V.m. Art. 319 lit. c ZPO
1 arrêts10 consultationsDas Obergericht behandelte die als Aufsichtsbeschwerde wegen Rechtsverweigerung eingereichte Eingabe von X.________
1 arrêts9 consultationsDas Obergericht betont zunächst
1 arrêts10 consultationsDas Obergericht des Kantons Luzern anerkennt
1 arrêts11 consultationsDas Obergericht des Kantons Thurgau wies die Beschwerde am 5. Mai 2011 ab
1 arrêts7 consultationsDas Obergericht des Kantons Zürich bestrafte X.________ mit Urteil vom 27. Januar 2010 in zweiter Instanz zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren
1 arrêts11 consultationsDas Obergericht des Kantons Zürich erliess am 4. April 2007 eine neue Verordnung über die Gerichtsgebühren (GebV/ZH). § 2 regelt deren Bemessungsgrundlage; er lautet wie folgt:
1 arrêtsDas Obergericht des Kantons Zürich wies den von den Beschwerdeführern gegen die erstinstanzliche Verfügung eingelegten Rekurs ab (Beschluss vom 5. Mai 2008)
1 arrêts9 consultationsDas Obergericht erachtete deshalb die Grundbuchberichtigungsklage nach Art. 975 ZGB als anwendbar
1 arrêts9 consultationsDas Obergericht erliess gegen die Beschwerdeführer das Verbot
1 arrêts13 consultations