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Giudici

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Das Kantonsgericht begründete das öffentliche Interesse an der vorgesehenen Umlegung des Bachs mit einer leichten Verbesserung der Hochwassersituation. Der Zustand des Rufigrabens werde merklich aufgewertet
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Das Kantonsgericht erachtete auch die von den Beschwerdeführern pauschal bestrittene Übertragung von R.________-Aktien an Enkelkinder als unklar. Insoweit bestehe Klärungsbedarf
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Das Kantonsgericht erwog indessen auch
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Das Kantonsgericht hält fest
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Das Kantonsgericht hat die Aktivlegitimation des Klägers zu einer sog. Grundbuchberichtigungsklage sui generis bejaht
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Das Kantonsgericht hat die Aktivlegitimation des Klägers zur Grundbuchberichtigungsklage gemäss Art. 975 ZGB verneint
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Das Kantonsgericht hat die Beschwerdelegitimation des Vereins "Parteiloses Komitee Wohnliches Reinach" in Zweifel gezogen
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Das Kantonsgericht hat die Widerspruchsklage mit zwei selbständigen Begründungen abgewiesen. Zum einen hat es befunden
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Das Kantonsgericht hat im angefochtenen Entscheid die Ausführungen der Beschwerdeführer
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Das Kantonsgericht hat im angefochtenen Entscheid die Voraussetzungen für die Blaulichtbewilligung umschrieben: Nach Art. 8 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG; SR 741.01) erlässt der Bundesrat Vorschriften über die Ausrüstung von Motorfahrzeugen
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Das Kantonsgericht hat insoweit zutreffend erwogen (was die Beschwerdeführer zudem nicht bestreiten)
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Das Kantonsgericht ist im angefochtenen Entscheid zum Schluss gelangt
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Das Kantonsgericht ist weiter davon ausgegangen
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Das Kantonsgericht kam zum Schluss
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Das Kantonsgericht Obwalden führte die Erbteilung durch. Sein Urteil vom 15. Januar 2008 wurde in praktisch allen Punkten von den Klägerinnen mit Appellation
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Das Kantonsgericht reicht eine Vernehmlassung zur Beschwerde ein
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Das Kantonsgericht stellt den Antrag auf Beschwerdeabweisung. Die Gemeinde Düdingen verzichtet auf eine Stellungnahme. Die D.________ AG beantragt
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Das Kantonsgericht überwies die Klage an das Friedensrichteramt der Stadt Schaffhausen
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Das Kantonsgericht verzichtet auf Vernehmlassung. Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft
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Das Kantonsgericht Wallis schliesst auf Abweisung der Beschwerde. Die Stadtgemeinde Brig-Glis verweist in ihrer Vernehmlassung auf die in den vorangehenden Verfahren vor dem Staatsrat
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Das Kantonsgericht wies die kantonale Baukommission mit Entscheid vom 20. Februar 2009 an
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Das Kantonsgericht Zug
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Das Kassationsgericht des Kantons Zürich wies mit Sitzungsbeschluss vom 3. März 2008 die von X.________
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Das Klageverfahren wurde in der Folge im Hinblick auf das hängige Ehescheidungsverfahren mit mehreren Unterbrüchen sistiert. Mit Urteil vom 18. September 2007 verpflichtete das Bezirksgericht die Beschwerdeführerin 1 unter solidarischer Haftbarkeit mit dem Beschwerdeführer 2
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Das Konkursamt beantragt bereits im Rahmen der Stellungnahme zum Gesuch um aufschiebende Wirkung die Abweisung der Beschwerde
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Das Konkursamt verlangte in seiner Vernehmlassung vom 9. November 2010 die Abweisung der Beschwerde betreffend die Aufhebung der angefochtenen Verfügung
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Das Kreisgericht (2. Abteilung) entschied am 15. September 2006
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Das Kreisgericht sprach dem Beschwerdegegner 1 mit Entscheid vom 15. Juni 2009 insgesamt Fr. 912'507 nebst Zins zu 5 % seit 9. Oktober 2003
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Das Kreisgericht Wil entsprach dem Gesuch am 11. November 2011 superprovisorisch
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Das Lärmgutachten verzichtet wie gesagt auf die Abschätzung des Lärmpegels bei den Immissionsorten. Es fehlt aber auch sonst jeglicher Hinweis darauf
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Das Lärmsanierungsprojekt wurde vom 29. Januar bis 27. Februar 2007 öffentlich aufgelegt. Hiergegen gingen Einsprachen aus der Anwohnerschaft ein. Am 13. September 2007 genehmigte das UVEK das Ausführungsprojekt unter Auflagen zu Baulärm
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Das Linthwerk erarbeitete daraufhin das Projekt Hochwasserschutz Linth 2000 mit den Teilprojekten Escherkanal
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Das Mietgericht hatte eine Erstreckung bis 31. März 2008 bewilligt
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Das Mietrecht für die Praxis
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Das Migrationsamt beantragt
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Das Migrationsamt des Kantons Zürich (nachfolgend: Migrationsamt) wies X.________s Gesuch vom 11. Januar 2007 um Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung am 11. Dezember 2008 ab. Die dagegen erhobenen kantonalen Rechtsmittel blieben erfolglos. Auf eine gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich vom 27. Januar 2010 erhobene Beschwerde trat das Bundesgericht mit Urteil 2C_213/2010 vom 11. Oktober 2010 nicht ein
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Das Migrationsamt hat das zweite Gesuch der Beschwerdeführenden um Erteilung der Aufenthaltsbewilligung vom 30. Dezember 2010 als Wiedererwägungsgesuch qualifiziert. Es ist auf das Gesuch eingetreten
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Das neue Bundesrecht über die direkten Steuern
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Das neue Zürcher Volksschulrecht
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Das Nichteintreten des Verwaltungsgerichts auf die Rügen gegen den Zonenplan ist somit nicht zu beanstanden
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Das Obergericht behandelte die als "Aufsichtsbeschwerde wegen Rechtsverweigerung" eingereichte Eingabe der Beschwerdeführerinnen als Beschwerde im Sinn von Art. 321 Abs. 1 i.V.m. Art. 319 lit. c ZPO
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Das Obergericht behandelte die als Aufsichtsbeschwerde wegen Rechtsverweigerung eingereichte Eingabe von X.________
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Das Obergericht betont zunächst
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Das Obergericht des Kantons Luzern anerkennt
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Das Obergericht des Kantons Thurgau wies die Beschwerde am 5. Mai 2011 ab
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Das Obergericht des Kantons Zürich bestrafte X.________ mit Urteil vom 27. Januar 2010 in zweiter Instanz zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren
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Das Obergericht des Kantons Zürich erliess am 4. April 2007 eine neue Verordnung über die Gerichtsgebühren (GebV/ZH). § 2 regelt deren Bemessungsgrundlage; er lautet wie folgt:
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Das Obergericht des Kantons Zürich wies den von den Beschwerdeführern gegen die erstinstanzliche Verfügung eingelegten Rekurs ab (Beschluss vom 5. Mai 2008)
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Das Obergericht erachtete deshalb die Grundbuchberichtigungsklage nach Art. 975 ZGB als anwendbar
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Das Obergericht erliess gegen die Beschwerdeführer das Verbot
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