Das Kantonsgericht erachtete auch die von den Beschwerdeführern pauschal bestrittene Übertragung von R.________-Aktien an Enkelkinder als unklar. Insoweit bestehe Klärungsbedarf — Juges — Swissrulings
Das Kantonsgericht erachtete auch die von den Beschwerdeführern pauschal bestrittene Übertragung von R.________-Aktien an Enkelkinder als unklar. Insoweit bestehe Klärungsbedarf