Das Kantonsgericht begründete das öffentliche Interesse an der vorgesehenen Umlegung des Bachs mit einer leichten Verbesserung der Hochwassersituation. Der Zustand des Rufigrabens werde merklich aufgewertet — Juges — Swissrulings
Das Kantonsgericht begründete das öffentliche Interesse an der vorgesehenen Umlegung des Bachs mit einer leichten Verbesserung der Hochwassersituation. Der Zustand des Rufigrabens werde merklich aufgewertet