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In einem letzten Punkt richten sich die Beschwerdeführer gegen die vorinstanzliche Beurteilung des Streitwertes. Die Bestimmung des für den Kostenentscheid massgebenden Streitwerts richtet sich nach kantonalem Verfahrensrecht. Dessen Anwendung überprüft das Bundesgericht nur
1 rulings8 viewsIn einem weiteren Entscheid aus dem Jahr 2000 prüfte das Bundesgericht
1 rulings10 viewsIn einem weiteren Schriftenwechsel haben die Verfahrensbeteiligten an ihnen Anträgen festgehalten
1 rulings8 viewsIn einem zweiten Schriftenwechsel haben die Beschwerdeführer
1 rulings9 viewsIn einer eigenen Eingabe hat sich S.________ zur Vernehmlassung des Bundesamtes geäussert
1 rulings13 viewsIn einer gemeinsamen Beschwerdeantwort vom 10. Oktober 2012 schliessen die W.________ AG
1 rulings8 viewsIn einer mit "Aenderungen durch Uebernahme der Aktien D.________" betitelten Übereinkunft vom 31. Oktober 1990 hielten sie u.a. unter dem Titel "Baurechtszinsen" fest:
1 rulings8 viewsIn einer Rangliste der Krankenkassen mit der Bewertung "sehr zufrieden" wurden die Firmenlogos "Sympany/ÖKK" mit 49 % auf dem zweitletzten von elf Plätzen verzeichnet
1 rulingsIn einer Rangliste der Krankenkassen mit der Bewertung "très satisfait" wurden die Firmenlogos "Sympany/ÖKK" mit 49 % (Vorjahr: 67 %) auf dem zweitletzten von elf Plätzen verzeichnet
1 rulingsIn einer Scheune auf der in der Landwirtschaftszone gelegenen Parzelle Kirchlindach Gbbl. Nr. 29 (Ortsteil Ausserortschwaben) betrieb der Grundstückeigentümer das Fest-
1 rulings9 viewsIn einer selbständig eröffneten Zwischenverfügung vom 24. Mai 2012 ordnete das Bundesverwaltungsgericht
1 rulings11 viewsIn einer weiteren Eingabe halten die Beschwerdeführerinnen sinngemäss an ihren Anträgen fest
1 rulings8 viewsIn einer weiteren Eingabe vom 17. Dezember 2012 beziehen sich die Beschwerdeführer auf das Urteil des Bundesgerichts 1C_510/2011 vom 18. April 2012. Sie ergänzen ihre Rechtsbegehren mit dem Antrag
1 rulingsIn einer weiteren Eingabe vom 21. Februar 2012 halten die Schweizerische Volkspartei (SVP) des Kantons Bern
1 rulings8 viewsIn einer weiteren Zwischenverfügung vom 25. Februar 2011 wies die Instruktionsrichterin am Bundesverwaltungsgericht das Gesuch um Berichtigung
1 rulings7 viewsIn einer zweiten selbständigen Begründung erwog die Vorinstanz
1 rulings10 viewsInertstoffdeponie) sind rechtskräftig bewilligt. Würde der Gestaltungsplan "Materialabbau-
1 rulings8 viewsIn Erwägung:
1 rulings11 viewsInfektionsanfälligkeit sowie als "psychologisch" bezeichnete Erkrankungen wie Angststörung
1 rulings12 viewsInformationen (Abs. 1)
1 rulings7 viewsInformationen aus allgemein zugänglichen Quellen zu beschaffen (Freiheit der Informationsbeschaffung). Ob eine Informationsquelle im Sinne der Verfassungsbestimmung als allgemein zugänglich zu betrachten ist
1 rulings9 viewsInformationen ein. Es kann ihm deswegen aber nicht vorgeworfen werden
1 rulings12 viewsInformationen frei zu empfangen
1 rulings12 viewsInformationen lassen sich danach nur teilweise aussagekräftige Erkenntnisse
1 rulings13 viewsInformationen zu edieren:
1 rulings12 viewsInformationsbeschaffung zur Ermittlung von praktikablen Kriterien für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit
1 rulings8 viewsInformationsfreiheit
1 rulings9 viewsInformationspflichten) vorzuwerfen bzw. eine solche sei nicht hinreichend dargetan. Die Beschwerdeführerinnen halten dafür
1 rulings7 viewsInformationstafeln
1 rulings10 viewsIn formeller Hinsicht bestreitet die Beschwerdeführerin 1 die funktionelle Zuständigkeit des Einzelrichters des Obergerichts; vielmehr hätte die zuständige Abteilung des Obergerichts entscheiden müssen. Diese Rüge ist vorab zu prüfen
1 rulings8 viewsIn formeller Hinsicht machen die Beklagten eine Verletzung von Prozessgrundsätzen geltend (S. 9 f. Ziff. IV der Beschwerdeschrift)
1 rulings9 viewsIn Frage steht die Anwendung des kantonalen Gerichtsorganisationsrechts. Dieses ist von einer freien Überprüfung durch das Bundesgericht ausgenommen (Art. 95 BGG). Der Beschwerdeführer kann einzig vorbringen
1 rulings8 viewsIn Frage steht die einkommenssteuerrechtliche Qualifikation der Zahlung der Einwohnergemeinde B.________/BE an die Beschwerdeführer. Diese erfolgte als Gegenleistung dafür
1 rulingsInfrastruktur
1 rulings6 viewsInfrastrukturanlagen auf den Parzellen Nrn. 143
1 rulings8 viewsInfrastruktur der ESchK trage. Der dringende gesetzgeberische Handlungsbedarf sei daher trotz Revision der Kostenverordnung gegeben
1 rulings9 viewsInfrastruktur des Kantons Luzern
1 rulings8 viewsInfrastruktur des Kantons Luzern (vif) publizierte am 20. November 2010 im Luzerner Kantonsblatt das von ihr am 15. November 2010 verfügte Lastwagenfahrverbot für die Geuenseestrasse zwischen der Ringstrasse
1 rulings5 viewsInfrastruktur des Stadtrates Bülach beantragt
1 rulings9 viewsInfrastruktur des Stadtrates Bülach sowie dem Verwaltungsgericht des Kantons Zürich
1 rulings9 viewsInfrastruktur des Stadtrates Bülach zurückzuweisen. In verfahrensrechtlicher Hinsicht beantragen sie die Durchführung eines Augenscheins
1 rulings10 viewsInfrastrukturkosten eines Unternehmens seien Gemeinkosten
1 rulings7 viewsInfrastruktur verfasst wurde
1 rulings7 viewsInfrastruktur zusammengelegt
1 rulings11 viewsIngenieurbüro sowie Vertretern des Kantons
1 rulings11 viewsIn Gutheissung der Beschwerde ist der angefochtene Entscheid aufzuheben
1 rulings10 viewsIn Gutheissung der Beschwerde wird das Urteil des Obergerichts des Kantons Luzern vom 8. Februar 2011 aufgehoben. Die Sache wird zu neuem Entscheid an das Bezirksgericht Kriens zurückgewiesen
1 rulings7 viewsIn Gutheissung der Beschwerde wird der angefochtene Beschluss des Handelsgerichts des Kantons Zürich vom 2. Oktober 2012 aufgehoben
1 rulings10 viewsIn Gutheissung der Beschwerde wird der Entscheid des Obergerichts des Kantons Luzern vom 4. Februar 2009 aufgehoben
1 rulings7 viewsIn Gutheissung der Beschwerde wird Disp.-Ziff. 5.1 des Entscheids des Bundesverwaltungsgerichts
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