Richter
26,476 richter
In einem letzten Punkt richten sich die Beschwerdeführer gegen die vorinstanzliche Beurteilung des Streitwertes. Die Bestimmung des für den Kostenentscheid massgebenden Streitwerts richtet sich nach kantonalem Verfahrensrecht. Dessen Anwendung überprüft das Bundesgericht nur
1 Entscheide8 AufrufeIn einem weiteren Entscheid aus dem Jahr 2000 prüfte das Bundesgericht
1 Entscheide10 AufrufeIn einem weiteren Schriftenwechsel haben die Verfahrensbeteiligten an ihnen Anträgen festgehalten
1 Entscheide8 AufrufeIn einem zweiten Schriftenwechsel haben die Beschwerdeführer
1 Entscheide9 AufrufeIn einer eigenen Eingabe hat sich S.________ zur Vernehmlassung des Bundesamtes geäussert
1 Entscheide13 AufrufeIn einer gemeinsamen Beschwerdeantwort vom 10. Oktober 2012 schliessen die W.________ AG
1 Entscheide8 AufrufeIn einer mit "Aenderungen durch Uebernahme der Aktien D.________" betitelten Übereinkunft vom 31. Oktober 1990 hielten sie u.a. unter dem Titel "Baurechtszinsen" fest:
1 Entscheide8 AufrufeIn einer Rangliste der Krankenkassen mit der Bewertung "sehr zufrieden" wurden die Firmenlogos "Sympany/ÖKK" mit 49 % auf dem zweitletzten von elf Plätzen verzeichnet
1 EntscheideIn einer Rangliste der Krankenkassen mit der Bewertung "très satisfait" wurden die Firmenlogos "Sympany/ÖKK" mit 49 % (Vorjahr: 67 %) auf dem zweitletzten von elf Plätzen verzeichnet
1 EntscheideIn einer Scheune auf der in der Landwirtschaftszone gelegenen Parzelle Kirchlindach Gbbl. Nr. 29 (Ortsteil Ausserortschwaben) betrieb der Grundstückeigentümer das Fest-
1 Entscheide9 AufrufeIn einer selbständig eröffneten Zwischenverfügung vom 24. Mai 2012 ordnete das Bundesverwaltungsgericht
1 Entscheide11 AufrufeIn einer weiteren Eingabe halten die Beschwerdeführerinnen sinngemäss an ihren Anträgen fest
1 Entscheide8 AufrufeIn einer weiteren Eingabe vom 17. Dezember 2012 beziehen sich die Beschwerdeführer auf das Urteil des Bundesgerichts 1C_510/2011 vom 18. April 2012. Sie ergänzen ihre Rechtsbegehren mit dem Antrag
1 EntscheideIn einer weiteren Eingabe vom 21. Februar 2012 halten die Schweizerische Volkspartei (SVP) des Kantons Bern
1 Entscheide8 AufrufeIn einer weiteren Zwischenverfügung vom 25. Februar 2011 wies die Instruktionsrichterin am Bundesverwaltungsgericht das Gesuch um Berichtigung
1 Entscheide7 AufrufeIn einer zweiten selbständigen Begründung erwog die Vorinstanz
1 Entscheide10 AufrufeInertstoffdeponie) sind rechtskräftig bewilligt. Würde der Gestaltungsplan "Materialabbau-
1 Entscheide8 AufrufeIn Erwägung:
1 Entscheide11 AufrufeInfektionsanfälligkeit sowie als "psychologisch" bezeichnete Erkrankungen wie Angststörung
1 Entscheide12 AufrufeInformationen (Abs. 1)
1 Entscheide7 AufrufeInformationen aus allgemein zugänglichen Quellen zu beschaffen (Freiheit der Informationsbeschaffung). Ob eine Informationsquelle im Sinne der Verfassungsbestimmung als allgemein zugänglich zu betrachten ist
1 Entscheide9 AufrufeInformationen ein. Es kann ihm deswegen aber nicht vorgeworfen werden
1 Entscheide12 AufrufeInformationen frei zu empfangen
1 Entscheide12 AufrufeInformationen lassen sich danach nur teilweise aussagekräftige Erkenntnisse
1 Entscheide13 AufrufeInformationen zu edieren:
1 Entscheide12 AufrufeInformationsbeschaffung zur Ermittlung von praktikablen Kriterien für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit
1 Entscheide8 AufrufeInformationsfreiheit
1 Entscheide9 AufrufeInformationspflichten) vorzuwerfen bzw. eine solche sei nicht hinreichend dargetan. Die Beschwerdeführerinnen halten dafür
1 Entscheide7 AufrufeInformationstafeln
1 Entscheide10 AufrufeIn formeller Hinsicht bestreitet die Beschwerdeführerin 1 die funktionelle Zuständigkeit des Einzelrichters des Obergerichts; vielmehr hätte die zuständige Abteilung des Obergerichts entscheiden müssen. Diese Rüge ist vorab zu prüfen
1 Entscheide8 AufrufeIn formeller Hinsicht machen die Beklagten eine Verletzung von Prozessgrundsätzen geltend (S. 9 f. Ziff. IV der Beschwerdeschrift)
1 Entscheide9 AufrufeIn Frage steht die Anwendung des kantonalen Gerichtsorganisationsrechts. Dieses ist von einer freien Überprüfung durch das Bundesgericht ausgenommen (Art. 95 BGG). Der Beschwerdeführer kann einzig vorbringen
1 Entscheide8 AufrufeIn Frage steht die einkommenssteuerrechtliche Qualifikation der Zahlung der Einwohnergemeinde B.________/BE an die Beschwerdeführer. Diese erfolgte als Gegenleistung dafür
1 EntscheideInfrastruktur
1 Entscheide6 AufrufeInfrastrukturanlagen auf den Parzellen Nrn. 143
1 Entscheide8 AufrufeInfrastruktur der ESchK trage. Der dringende gesetzgeberische Handlungsbedarf sei daher trotz Revision der Kostenverordnung gegeben
1 Entscheide9 AufrufeInfrastruktur des Kantons Luzern
1 Entscheide8 AufrufeInfrastruktur des Kantons Luzern (vif) publizierte am 20. November 2010 im Luzerner Kantonsblatt das von ihr am 15. November 2010 verfügte Lastwagenfahrverbot für die Geuenseestrasse zwischen der Ringstrasse
1 Entscheide5 AufrufeInfrastruktur des Stadtrates Bülach beantragt
1 Entscheide9 AufrufeInfrastruktur des Stadtrates Bülach sowie dem Verwaltungsgericht des Kantons Zürich
1 Entscheide9 AufrufeInfrastruktur des Stadtrates Bülach zurückzuweisen. In verfahrensrechtlicher Hinsicht beantragen sie die Durchführung eines Augenscheins
1 Entscheide10 AufrufeInfrastrukturkosten eines Unternehmens seien Gemeinkosten
1 Entscheide7 AufrufeInfrastruktur verfasst wurde
1 Entscheide7 AufrufeInfrastruktur zusammengelegt
1 Entscheide11 AufrufeIngenieurbüro sowie Vertretern des Kantons
1 Entscheide11 AufrufeIn Gutheissung der Beschwerde ist der angefochtene Entscheid aufzuheben
1 Entscheide10 AufrufeIn Gutheissung der Beschwerde wird das Urteil des Obergerichts des Kantons Luzern vom 8. Februar 2011 aufgehoben. Die Sache wird zu neuem Entscheid an das Bezirksgericht Kriens zurückgewiesen
1 Entscheide7 AufrufeIn Gutheissung der Beschwerde wird der angefochtene Beschluss des Handelsgerichts des Kantons Zürich vom 2. Oktober 2012 aufgehoben
1 Entscheide10 AufrufeIn Gutheissung der Beschwerde wird der Entscheid des Obergerichts des Kantons Luzern vom 4. Februar 2009 aufgehoben
1 Entscheide7 AufrufeIn Gutheissung der Beschwerde wird Disp.-Ziff. 5.1 des Entscheids des Bundesverwaltungsgerichts
1 Entscheide10 Aufrufe