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In Frage steht die Anwendung des kantonalen Gerichtsorganisationsrechts. Dieses ist von einer freien Überprüfung durch das Bundesgericht ausgenommen (Art. 95 BGG). Der Beschwerdeführer kann einzig vorbringen

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Feb 3, 12

Familienrecht

5A 649/2011/Second Civil Law Division/Family Law·DE·10 min·12
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