Judges
26,476 judges
Die Beschwerdeführer sind dagegen nicht Inhaber des Kontos Nr. 3________. Insoweit sind sie nicht zur Beschwerde berechtigt
1 rulings8 viewsDie Beschwerdeführer sind damit verpflichtet
1 rulings12 viewsDie Beschwerdeführer sind Eigentümer oder Pächter von Land in der Schänner Ebene
1 rulings11 viewsDie Beschwerdeführer sind ferner der Auffassung
1 rulings10 viewsDie Beschwerdeführer sind gemäss Art. 89 Abs. 1 BGG zur Beschwerde befugt
1 rulings6 viewsDie Beschwerdeführer sind grundsätzlich einverstanden
1 rulings10 viewsDie Beschwerdeführer sind in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt. Sie erfüllen jedoch nach eigenen unbestrittenen Angaben nicht die Anforderungen
1 rulings10 viewsDie Beschwerdeführer sind sodann der Ansicht
1 rulings9 viewsDie Beschwerdeführer stellen das nicht in Frage
1 rulings10 viewsDie Beschwerdeführer stellen die Ausführungen der Aufsichtsbehörde zu den rechtlichen Aspekten (Grundsätze
1 rulings10 viewsDie Beschwerdeführer stellen einleitend in ihrer Eingabe an das Bundesgericht den Sachverhalt aus eigener Sicht dar
1 rulings9 viewsDie Beschwerdeführer stellen in der Sache den Antrag
1 rulings9 viewsDie Beschwerdeführer stellen indessen diese Rechtsprechung in Frage. Sie behaupten
1 rulings10 viewsDie Beschwerdeführer stellen letztlich nicht in Frage
1 rulings9 viewsDie Beschwerdeführer stellen neben dem Antrag auf Aufhebung des obergerichtlichen Entscheides
1 rulings9 viewsDie Beschwerdeführer stellen schliesslich das Begehren
1 rulings9 viewsDie Beschwerdeführer stützen ihren Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege auf Art. 29 Abs. 3 BV. Sie behaupten selber nicht
1 rulings9 viewsDie Beschwerdeführer substanziieren ihre Behauptung
1 rulings8 viewsDie Beschwerdeführer tragen entsprechend dem Verfahrensausgang die Gerichtskosten (Art. 66 Abs. 1 BGG)
1 rulings11 viewsDie Beschwerdeführer unterlassen es
1 rulings10 viewsDie Beschwerdeführer unterliegen. Damit tragen sie die Kosten (Art. 66 Abs. 1 Satz 1 BGG)
1 rulings8 viewsDie Beschwerdeführer unterliegen zur Hauptsache. Unter den gegebenen Umständen (oben E. 6.5) werden jedoch keine Kosten erhoben (Art. 66 Abs. 1 Satz 2 BGG). Die Eidgenossenschaft hat den Vertretern der Beschwerdeführer wegen ihres teilweisen Obsiegens eine Entschädigung zu bezahlen (Art. 68 Abs. 1
1 rulings9 viewsDie Beschwerdeführer verkennen damit den Sinn
1 rulings14 viewsDie Beschwerdeführer verkennen die Tragweite ihrer Beanstandungen. Entgegen ihrer Auffassung sind ihre Rügen unter dem Gesichtswinkel der Garantie der politischen Rechte nicht von Bedeutung
1 rulings9 viewsDie Beschwerdeführer verkennen indes
1 rulings9 viewsDie Beschwerdeführer verlangen eine Änderung des Zonenplans der Gemeinde Oberriet durch Einzonung der Parzellen Nrn. 3186
1 rulings8 viewsDie Beschwerdeführer verlangen eine öffentliche Urteilsberatung durch das Bundesgericht. Eine solche setzt nach Art. 59 Abs. 1 BGG eine mündliche Beratung voraus. Diese wiederum findet gemäss Art. 58 Abs. 1 BGG nur statt
1 rulings2 viewsDie Beschwerdeführer verlangen jedoch nicht den Einbezug ihrer Parzellen in die IE R
1 rulings9 viewsDie Beschwerdeführer vermögen eine willkürliche Auslegung
1 rulings8 viewsDie Beschwerdeführer vermögen nicht aufzuzeigen
1 rulings7 viewsDie Beschwerdeführer vermuteten
1 rulings8 viewsDie Beschwerdeführer verneinen den Informationsanspruch der Beschwerdegegner. Sie hätten die Gesuche um Einsicht in die Einstellungsverfügung als Privatpersonen gestellt
1 rulings9 viewsDie Beschwerdeführer vertreten die Auffassung
1 rulings10 viewsDie Beschwerdeführer verweisen auf die für sie schwerwiegenden Konsequenzen einer Belassung ihrer Parzellen in der Landwirtschaftszone: Es bestünden keine Erweiterungsmöglichkeiten für den KMU-Betrieb
1 rulings11 viewsDie Beschwerdeführer verweisen auf ein Urteil der Schätzungskommission vom 29. Mai 1991. Dieses befasse sich ebenfalls mit der Frage
1 rulings9 viewsDie Beschwerdeführer verweisen darauf
1 rulings11 viewsDie Beschwerdeführer verweisen weiter auf die überaus sensible
1 rulings8 viewsDie Beschwerdeführer verweisen zur Begründung einzig auf die Erläuterungen des ARE zur Revision der Raumplanungsverordnung vom 4. Juli 2007. Diese Erläuterungen beziehen sich jedoch auf Art. 16a Abs. 1bis Satz 2 RPG
1 rulings8 viewsDie Beschwerdeführer waren bereits im vorinstanzlichen Verfahren anwaltlich vertreten
1 rulings8 viewsDie Beschwerdeführer weisen auf zwei sich bei den Verfahrensakten befindliche Merkblätter hin. Sie zeigen jedoch nicht konkret auf
1 rulings11 viewsDie Beschwerdeführer weisen in der Begründung ihrer Beschwerde darauf hin
1 rulings11 viewsDie Beschwerdeführer weisen jedoch zu Recht darauf hin
1 rulings9 viewsDie Beschwerdeführer wenden dagegen ein
1 rulings10 viewsDie Beschwerdeführer wenden demgegenüber ein
1 rulings11 viewsDie Beschwerdeführer wenden sich auch gegen die Kanalausweitung im Bereich Hänggelgiessen. An dieser Stelle soll der bestehende rechte Kanaldamm abgebrochen
1 rulings9 viewsDie Beschwerdeführer wenden sich gegen die Änderung von Art. 11 Abs. 1 SBV: Damit gehe nicht nur eine Präzisierung der Angaben im Gestaltungsplan
1 rulings9 viewsDie Beschwerdeführer wenden sich gegen diese obergerichtliche Erwägung
1 rulings10 viewsDie Beschwerdeführer wenden sich in ihrer Beschwerde nur gegen die vorinstanzliche Beurteilung der zeitlichen Abgrenzung
1 rulings11 viewsDie Beschwerdeführer wenden sich unter dem Titel "Kosten Führung 2001
1 rulings11 viewsDie Beschwerdeführer wenden sich weiter gegen den geplanten Warmwasserrückhaltetank. Sie bestreiten dessen Zonenkonformität
1 rulings8 views