Giudici
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Die Beschwerdeführer sind dagegen nicht Inhaber des Kontos Nr. 3________. Insoweit sind sie nicht zur Beschwerde berechtigt
1 sentenze8 visualizzazioniDie Beschwerdeführer sind damit verpflichtet
1 sentenze12 visualizzazioniDie Beschwerdeführer sind Eigentümer oder Pächter von Land in der Schänner Ebene
1 sentenze11 visualizzazioniDie Beschwerdeführer sind ferner der Auffassung
1 sentenze10 visualizzazioniDie Beschwerdeführer sind gemäss Art. 89 Abs. 1 BGG zur Beschwerde befugt
1 sentenze6 visualizzazioniDie Beschwerdeführer sind grundsätzlich einverstanden
1 sentenze10 visualizzazioniDie Beschwerdeführer sind in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt. Sie erfüllen jedoch nach eigenen unbestrittenen Angaben nicht die Anforderungen
1 sentenze10 visualizzazioniDie Beschwerdeführer sind sodann der Ansicht
1 sentenze9 visualizzazioniDie Beschwerdeführer stellen das nicht in Frage
1 sentenze10 visualizzazioniDie Beschwerdeführer stellen die Ausführungen der Aufsichtsbehörde zu den rechtlichen Aspekten (Grundsätze
1 sentenze10 visualizzazioniDie Beschwerdeführer stellen einleitend in ihrer Eingabe an das Bundesgericht den Sachverhalt aus eigener Sicht dar
1 sentenze9 visualizzazioniDie Beschwerdeführer stellen in der Sache den Antrag
1 sentenze9 visualizzazioniDie Beschwerdeführer stellen indessen diese Rechtsprechung in Frage. Sie behaupten
1 sentenze10 visualizzazioniDie Beschwerdeführer stellen letztlich nicht in Frage
1 sentenze9 visualizzazioniDie Beschwerdeführer stellen neben dem Antrag auf Aufhebung des obergerichtlichen Entscheides
1 sentenze9 visualizzazioniDie Beschwerdeführer stellen schliesslich das Begehren
1 sentenze9 visualizzazioniDie Beschwerdeführer stützen ihren Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege auf Art. 29 Abs. 3 BV. Sie behaupten selber nicht
1 sentenze9 visualizzazioniDie Beschwerdeführer substanziieren ihre Behauptung
1 sentenze8 visualizzazioniDie Beschwerdeführer tragen entsprechend dem Verfahrensausgang die Gerichtskosten (Art. 66 Abs. 1 BGG)
1 sentenze11 visualizzazioniDie Beschwerdeführer unterlassen es
1 sentenze10 visualizzazioniDie Beschwerdeführer unterliegen. Damit tragen sie die Kosten (Art. 66 Abs. 1 Satz 1 BGG)
1 sentenze8 visualizzazioniDie Beschwerdeführer unterliegen zur Hauptsache. Unter den gegebenen Umständen (oben E. 6.5) werden jedoch keine Kosten erhoben (Art. 66 Abs. 1 Satz 2 BGG). Die Eidgenossenschaft hat den Vertretern der Beschwerdeführer wegen ihres teilweisen Obsiegens eine Entschädigung zu bezahlen (Art. 68 Abs. 1
1 sentenze9 visualizzazioniDie Beschwerdeführer verkennen damit den Sinn
1 sentenze14 visualizzazioniDie Beschwerdeführer verkennen die Tragweite ihrer Beanstandungen. Entgegen ihrer Auffassung sind ihre Rügen unter dem Gesichtswinkel der Garantie der politischen Rechte nicht von Bedeutung
1 sentenze9 visualizzazioniDie Beschwerdeführer verkennen indes
1 sentenze9 visualizzazioniDie Beschwerdeführer verlangen eine Änderung des Zonenplans der Gemeinde Oberriet durch Einzonung der Parzellen Nrn. 3186
1 sentenze8 visualizzazioniDie Beschwerdeführer verlangen eine öffentliche Urteilsberatung durch das Bundesgericht. Eine solche setzt nach Art. 59 Abs. 1 BGG eine mündliche Beratung voraus. Diese wiederum findet gemäss Art. 58 Abs. 1 BGG nur statt
1 sentenze2 visualizzazioniDie Beschwerdeführer verlangen jedoch nicht den Einbezug ihrer Parzellen in die IE R
1 sentenze9 visualizzazioniDie Beschwerdeführer vermögen eine willkürliche Auslegung
1 sentenze8 visualizzazioniDie Beschwerdeführer vermögen nicht aufzuzeigen
1 sentenze7 visualizzazioniDie Beschwerdeführer vermuteten
1 sentenze8 visualizzazioniDie Beschwerdeführer verneinen den Informationsanspruch der Beschwerdegegner. Sie hätten die Gesuche um Einsicht in die Einstellungsverfügung als Privatpersonen gestellt
1 sentenze9 visualizzazioniDie Beschwerdeführer vertreten die Auffassung
1 sentenze10 visualizzazioniDie Beschwerdeführer verweisen auf die für sie schwerwiegenden Konsequenzen einer Belassung ihrer Parzellen in der Landwirtschaftszone: Es bestünden keine Erweiterungsmöglichkeiten für den KMU-Betrieb
1 sentenze11 visualizzazioniDie Beschwerdeführer verweisen auf ein Urteil der Schätzungskommission vom 29. Mai 1991. Dieses befasse sich ebenfalls mit der Frage
1 sentenze9 visualizzazioniDie Beschwerdeführer verweisen darauf
1 sentenze11 visualizzazioniDie Beschwerdeführer verweisen weiter auf die überaus sensible
1 sentenze8 visualizzazioniDie Beschwerdeführer verweisen zur Begründung einzig auf die Erläuterungen des ARE zur Revision der Raumplanungsverordnung vom 4. Juli 2007. Diese Erläuterungen beziehen sich jedoch auf Art. 16a Abs. 1bis Satz 2 RPG
1 sentenze8 visualizzazioniDie Beschwerdeführer waren bereits im vorinstanzlichen Verfahren anwaltlich vertreten
1 sentenze8 visualizzazioniDie Beschwerdeführer weisen auf zwei sich bei den Verfahrensakten befindliche Merkblätter hin. Sie zeigen jedoch nicht konkret auf
1 sentenze11 visualizzazioniDie Beschwerdeführer weisen in der Begründung ihrer Beschwerde darauf hin
1 sentenze11 visualizzazioniDie Beschwerdeführer weisen jedoch zu Recht darauf hin
1 sentenze9 visualizzazioniDie Beschwerdeführer wenden dagegen ein
1 sentenze10 visualizzazioniDie Beschwerdeführer wenden demgegenüber ein
1 sentenze11 visualizzazioniDie Beschwerdeführer wenden sich auch gegen die Kanalausweitung im Bereich Hänggelgiessen. An dieser Stelle soll der bestehende rechte Kanaldamm abgebrochen
1 sentenze9 visualizzazioniDie Beschwerdeführer wenden sich gegen die Änderung von Art. 11 Abs. 1 SBV: Damit gehe nicht nur eine Präzisierung der Angaben im Gestaltungsplan
1 sentenze9 visualizzazioniDie Beschwerdeführer wenden sich gegen diese obergerichtliche Erwägung
1 sentenze10 visualizzazioniDie Beschwerdeführer wenden sich in ihrer Beschwerde nur gegen die vorinstanzliche Beurteilung der zeitlichen Abgrenzung
1 sentenze11 visualizzazioniDie Beschwerdeführer wenden sich unter dem Titel "Kosten Führung 2001
1 sentenze11 visualizzazioniDie Beschwerdeführer wenden sich weiter gegen den geplanten Warmwasserrückhaltetank. Sie bestreiten dessen Zonenkonformität
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