Die Beschwerdeführer verneinen den Informationsanspruch der Beschwerdegegner. Sie hätten die Gesuche um Einsicht in die Einstellungsverfügung als Privatpersonen gestellt — Judges — Swissrulings
Die Beschwerdeführer verneinen den Informationsanspruch der Beschwerdegegner. Sie hätten die Gesuche um Einsicht in die Einstellungsverfügung als Privatpersonen gestellt