Richter
26,476 richter
Die Beschwerdeführer sind dagegen nicht Inhaber des Kontos Nr. 3________. Insoweit sind sie nicht zur Beschwerde berechtigt
1 Entscheide8 AufrufeDie Beschwerdeführer sind damit verpflichtet
1 Entscheide12 AufrufeDie Beschwerdeführer sind Eigentümer oder Pächter von Land in der Schänner Ebene
1 Entscheide11 AufrufeDie Beschwerdeführer sind ferner der Auffassung
1 Entscheide10 AufrufeDie Beschwerdeführer sind gemäss Art. 89 Abs. 1 BGG zur Beschwerde befugt
1 Entscheide6 AufrufeDie Beschwerdeführer sind grundsätzlich einverstanden
1 Entscheide10 AufrufeDie Beschwerdeführer sind in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt. Sie erfüllen jedoch nach eigenen unbestrittenen Angaben nicht die Anforderungen
1 Entscheide10 AufrufeDie Beschwerdeführer sind sodann der Ansicht
1 Entscheide9 AufrufeDie Beschwerdeführer stellen das nicht in Frage
1 Entscheide10 AufrufeDie Beschwerdeführer stellen die Ausführungen der Aufsichtsbehörde zu den rechtlichen Aspekten (Grundsätze
1 Entscheide10 AufrufeDie Beschwerdeführer stellen einleitend in ihrer Eingabe an das Bundesgericht den Sachverhalt aus eigener Sicht dar
1 Entscheide9 AufrufeDie Beschwerdeführer stellen in der Sache den Antrag
1 Entscheide9 AufrufeDie Beschwerdeführer stellen indessen diese Rechtsprechung in Frage. Sie behaupten
1 Entscheide10 AufrufeDie Beschwerdeführer stellen letztlich nicht in Frage
1 Entscheide9 AufrufeDie Beschwerdeführer stellen neben dem Antrag auf Aufhebung des obergerichtlichen Entscheides
1 Entscheide9 AufrufeDie Beschwerdeführer stellen schliesslich das Begehren
1 Entscheide9 AufrufeDie Beschwerdeführer stützen ihren Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege auf Art. 29 Abs. 3 BV. Sie behaupten selber nicht
1 Entscheide9 AufrufeDie Beschwerdeführer substanziieren ihre Behauptung
1 Entscheide8 AufrufeDie Beschwerdeführer tragen entsprechend dem Verfahrensausgang die Gerichtskosten (Art. 66 Abs. 1 BGG)
1 Entscheide11 AufrufeDie Beschwerdeführer unterlassen es
1 Entscheide10 AufrufeDie Beschwerdeführer unterliegen. Damit tragen sie die Kosten (Art. 66 Abs. 1 Satz 1 BGG)
1 Entscheide8 AufrufeDie Beschwerdeführer unterliegen zur Hauptsache. Unter den gegebenen Umständen (oben E. 6.5) werden jedoch keine Kosten erhoben (Art. 66 Abs. 1 Satz 2 BGG). Die Eidgenossenschaft hat den Vertretern der Beschwerdeführer wegen ihres teilweisen Obsiegens eine Entschädigung zu bezahlen (Art. 68 Abs. 1
1 Entscheide9 AufrufeDie Beschwerdeführer verkennen damit den Sinn
1 Entscheide14 AufrufeDie Beschwerdeführer verkennen die Tragweite ihrer Beanstandungen. Entgegen ihrer Auffassung sind ihre Rügen unter dem Gesichtswinkel der Garantie der politischen Rechte nicht von Bedeutung
1 Entscheide9 AufrufeDie Beschwerdeführer verkennen indes
1 Entscheide9 AufrufeDie Beschwerdeführer verlangen eine Änderung des Zonenplans der Gemeinde Oberriet durch Einzonung der Parzellen Nrn. 3186
1 Entscheide8 AufrufeDie Beschwerdeführer verlangen eine öffentliche Urteilsberatung durch das Bundesgericht. Eine solche setzt nach Art. 59 Abs. 1 BGG eine mündliche Beratung voraus. Diese wiederum findet gemäss Art. 58 Abs. 1 BGG nur statt
1 Entscheide2 AufrufeDie Beschwerdeführer verlangen jedoch nicht den Einbezug ihrer Parzellen in die IE R
1 Entscheide9 AufrufeDie Beschwerdeführer vermögen eine willkürliche Auslegung
1 Entscheide8 AufrufeDie Beschwerdeführer vermögen nicht aufzuzeigen
1 Entscheide7 AufrufeDie Beschwerdeführer vermuteten
1 Entscheide8 AufrufeDie Beschwerdeführer verneinen den Informationsanspruch der Beschwerdegegner. Sie hätten die Gesuche um Einsicht in die Einstellungsverfügung als Privatpersonen gestellt
1 Entscheide9 AufrufeDie Beschwerdeführer vertreten die Auffassung
1 Entscheide10 AufrufeDie Beschwerdeführer verweisen auf die für sie schwerwiegenden Konsequenzen einer Belassung ihrer Parzellen in der Landwirtschaftszone: Es bestünden keine Erweiterungsmöglichkeiten für den KMU-Betrieb
1 Entscheide11 AufrufeDie Beschwerdeführer verweisen auf ein Urteil der Schätzungskommission vom 29. Mai 1991. Dieses befasse sich ebenfalls mit der Frage
1 Entscheide9 AufrufeDie Beschwerdeführer verweisen darauf
1 Entscheide11 AufrufeDie Beschwerdeführer verweisen weiter auf die überaus sensible
1 Entscheide8 AufrufeDie Beschwerdeführer verweisen zur Begründung einzig auf die Erläuterungen des ARE zur Revision der Raumplanungsverordnung vom 4. Juli 2007. Diese Erläuterungen beziehen sich jedoch auf Art. 16a Abs. 1bis Satz 2 RPG
1 Entscheide8 AufrufeDie Beschwerdeführer waren bereits im vorinstanzlichen Verfahren anwaltlich vertreten
1 Entscheide8 AufrufeDie Beschwerdeführer weisen auf zwei sich bei den Verfahrensakten befindliche Merkblätter hin. Sie zeigen jedoch nicht konkret auf
1 Entscheide11 AufrufeDie Beschwerdeführer weisen in der Begründung ihrer Beschwerde darauf hin
1 Entscheide11 AufrufeDie Beschwerdeführer weisen jedoch zu Recht darauf hin
1 Entscheide9 AufrufeDie Beschwerdeführer wenden dagegen ein
1 Entscheide10 AufrufeDie Beschwerdeführer wenden demgegenüber ein
1 Entscheide11 AufrufeDie Beschwerdeführer wenden sich auch gegen die Kanalausweitung im Bereich Hänggelgiessen. An dieser Stelle soll der bestehende rechte Kanaldamm abgebrochen
1 Entscheide9 AufrufeDie Beschwerdeführer wenden sich gegen die Änderung von Art. 11 Abs. 1 SBV: Damit gehe nicht nur eine Präzisierung der Angaben im Gestaltungsplan
1 Entscheide9 AufrufeDie Beschwerdeführer wenden sich gegen diese obergerichtliche Erwägung
1 Entscheide10 AufrufeDie Beschwerdeführer wenden sich in ihrer Beschwerde nur gegen die vorinstanzliche Beurteilung der zeitlichen Abgrenzung
1 Entscheide11 AufrufeDie Beschwerdeführer wenden sich unter dem Titel "Kosten Führung 2001
1 Entscheide11 AufrufeDie Beschwerdeführer wenden sich weiter gegen den geplanten Warmwasserrückhaltetank. Sie bestreiten dessen Zonenkonformität
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