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Die Beschwerdeführer verkennen die Tragweite ihrer Beanstandungen. Entgegen ihrer Auffassung sind ihre Rügen unter dem Gesichtswinkel der Garantie der politischen Rechte nicht von Bedeutung

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Jul 29, 09

Politische Rechte

1C 4/2009/First Public Law Division/Political Rights/Schwyz·DE·8 min·11
Dismissed