Juges
26,476 juges
Die Beschwerdeführer sind dagegen nicht Inhaber des Kontos Nr. 3________. Insoweit sind sie nicht zur Beschwerde berechtigt
1 arrêts8 consultationsDie Beschwerdeführer sind damit verpflichtet
1 arrêts12 consultationsDie Beschwerdeführer sind Eigentümer oder Pächter von Land in der Schänner Ebene
1 arrêts11 consultationsDie Beschwerdeführer sind ferner der Auffassung
1 arrêts10 consultationsDie Beschwerdeführer sind gemäss Art. 89 Abs. 1 BGG zur Beschwerde befugt
1 arrêts6 consultationsDie Beschwerdeführer sind grundsätzlich einverstanden
1 arrêts10 consultationsDie Beschwerdeführer sind in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt. Sie erfüllen jedoch nach eigenen unbestrittenen Angaben nicht die Anforderungen
1 arrêts10 consultationsDie Beschwerdeführer sind sodann der Ansicht
1 arrêts9 consultationsDie Beschwerdeführer stellen das nicht in Frage
1 arrêts10 consultationsDie Beschwerdeführer stellen die Ausführungen der Aufsichtsbehörde zu den rechtlichen Aspekten (Grundsätze
1 arrêts10 consultationsDie Beschwerdeführer stellen einleitend in ihrer Eingabe an das Bundesgericht den Sachverhalt aus eigener Sicht dar
1 arrêts9 consultationsDie Beschwerdeführer stellen in der Sache den Antrag
1 arrêts9 consultationsDie Beschwerdeführer stellen indessen diese Rechtsprechung in Frage. Sie behaupten
1 arrêts10 consultationsDie Beschwerdeführer stellen letztlich nicht in Frage
1 arrêts9 consultationsDie Beschwerdeführer stellen neben dem Antrag auf Aufhebung des obergerichtlichen Entscheides
1 arrêts9 consultationsDie Beschwerdeführer stellen schliesslich das Begehren
1 arrêts9 consultationsDie Beschwerdeführer stützen ihren Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege auf Art. 29 Abs. 3 BV. Sie behaupten selber nicht
1 arrêts9 consultationsDie Beschwerdeführer substanziieren ihre Behauptung
1 arrêts8 consultationsDie Beschwerdeführer tragen entsprechend dem Verfahrensausgang die Gerichtskosten (Art. 66 Abs. 1 BGG)
1 arrêts11 consultationsDie Beschwerdeführer unterlassen es
1 arrêts10 consultationsDie Beschwerdeführer unterliegen. Damit tragen sie die Kosten (Art. 66 Abs. 1 Satz 1 BGG)
1 arrêts8 consultationsDie Beschwerdeführer unterliegen zur Hauptsache. Unter den gegebenen Umständen (oben E. 6.5) werden jedoch keine Kosten erhoben (Art. 66 Abs. 1 Satz 2 BGG). Die Eidgenossenschaft hat den Vertretern der Beschwerdeführer wegen ihres teilweisen Obsiegens eine Entschädigung zu bezahlen (Art. 68 Abs. 1
1 arrêts9 consultationsDie Beschwerdeführer verkennen damit den Sinn
1 arrêts14 consultationsDie Beschwerdeführer verkennen die Tragweite ihrer Beanstandungen. Entgegen ihrer Auffassung sind ihre Rügen unter dem Gesichtswinkel der Garantie der politischen Rechte nicht von Bedeutung
1 arrêts9 consultationsDie Beschwerdeführer verkennen indes
1 arrêts9 consultationsDie Beschwerdeführer verlangen eine Änderung des Zonenplans der Gemeinde Oberriet durch Einzonung der Parzellen Nrn. 3186
1 arrêts8 consultationsDie Beschwerdeführer verlangen eine öffentliche Urteilsberatung durch das Bundesgericht. Eine solche setzt nach Art. 59 Abs. 1 BGG eine mündliche Beratung voraus. Diese wiederum findet gemäss Art. 58 Abs. 1 BGG nur statt
1 arrêts2 consultationsDie Beschwerdeführer verlangen jedoch nicht den Einbezug ihrer Parzellen in die IE R
1 arrêts9 consultationsDie Beschwerdeführer vermögen eine willkürliche Auslegung
1 arrêts8 consultationsDie Beschwerdeführer vermögen nicht aufzuzeigen
1 arrêts7 consultationsDie Beschwerdeführer vermuteten
1 arrêts8 consultationsDie Beschwerdeführer verneinen den Informationsanspruch der Beschwerdegegner. Sie hätten die Gesuche um Einsicht in die Einstellungsverfügung als Privatpersonen gestellt
1 arrêts9 consultationsDie Beschwerdeführer vertreten die Auffassung
1 arrêts10 consultationsDie Beschwerdeführer verweisen auf die für sie schwerwiegenden Konsequenzen einer Belassung ihrer Parzellen in der Landwirtschaftszone: Es bestünden keine Erweiterungsmöglichkeiten für den KMU-Betrieb
1 arrêts11 consultationsDie Beschwerdeführer verweisen auf ein Urteil der Schätzungskommission vom 29. Mai 1991. Dieses befasse sich ebenfalls mit der Frage
1 arrêts9 consultationsDie Beschwerdeführer verweisen darauf
1 arrêts11 consultationsDie Beschwerdeführer verweisen weiter auf die überaus sensible
1 arrêts8 consultationsDie Beschwerdeführer verweisen zur Begründung einzig auf die Erläuterungen des ARE zur Revision der Raumplanungsverordnung vom 4. Juli 2007. Diese Erläuterungen beziehen sich jedoch auf Art. 16a Abs. 1bis Satz 2 RPG
1 arrêts8 consultationsDie Beschwerdeführer waren bereits im vorinstanzlichen Verfahren anwaltlich vertreten
1 arrêts8 consultationsDie Beschwerdeführer weisen auf zwei sich bei den Verfahrensakten befindliche Merkblätter hin. Sie zeigen jedoch nicht konkret auf
1 arrêts11 consultationsDie Beschwerdeführer weisen in der Begründung ihrer Beschwerde darauf hin
1 arrêts11 consultationsDie Beschwerdeführer weisen jedoch zu Recht darauf hin
1 arrêts9 consultationsDie Beschwerdeführer wenden dagegen ein
1 arrêts10 consultationsDie Beschwerdeführer wenden demgegenüber ein
1 arrêts11 consultationsDie Beschwerdeführer wenden sich auch gegen die Kanalausweitung im Bereich Hänggelgiessen. An dieser Stelle soll der bestehende rechte Kanaldamm abgebrochen
1 arrêts9 consultationsDie Beschwerdeführer wenden sich gegen die Änderung von Art. 11 Abs. 1 SBV: Damit gehe nicht nur eine Präzisierung der Angaben im Gestaltungsplan
1 arrêts9 consultationsDie Beschwerdeführer wenden sich gegen diese obergerichtliche Erwägung
1 arrêts10 consultationsDie Beschwerdeführer wenden sich in ihrer Beschwerde nur gegen die vorinstanzliche Beurteilung der zeitlichen Abgrenzung
1 arrêts11 consultationsDie Beschwerdeführer wenden sich unter dem Titel "Kosten Führung 2001
1 arrêts11 consultationsDie Beschwerdeführer wenden sich weiter gegen den geplanten Warmwasserrückhaltetank. Sie bestreiten dessen Zonenkonformität
1 arrêts8 consultations