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Juges

26,476 juges

Die Beschwerdeführer sind dagegen nicht Inhaber des Kontos Nr. 3________. Insoweit sind sie nicht zur Beschwerde berechtigt
1 arrêts8 consultations
Die Beschwerdeführer sind damit verpflichtet
1 arrêts12 consultations
Die Beschwerdeführer sind Eigentümer oder Pächter von Land in der Schänner Ebene
1 arrêts11 consultations
Die Beschwerdeführer sind ferner der Auffassung
1 arrêts10 consultations
Die Beschwerdeführer sind gemäss Art. 89 Abs. 1 BGG zur Beschwerde befugt
1 arrêts6 consultations
Die Beschwerdeführer sind grundsätzlich einverstanden
1 arrêts10 consultations
Die Beschwerdeführer sind in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt. Sie erfüllen jedoch nach eigenen unbestrittenen Angaben nicht die Anforderungen
1 arrêts10 consultations
Die Beschwerdeführer sind sodann der Ansicht
1 arrêts9 consultations
Die Beschwerdeführer stellen das nicht in Frage
1 arrêts10 consultations
Die Beschwerdeführer stellen die Ausführungen der Aufsichtsbehörde zu den rechtlichen Aspekten (Grundsätze
1 arrêts10 consultations
Die Beschwerdeführer stellen einleitend in ihrer Eingabe an das Bundesgericht den Sachverhalt aus eigener Sicht dar
1 arrêts9 consultations
Die Beschwerdeführer stellen in der Sache den Antrag
1 arrêts9 consultations
Die Beschwerdeführer stellen indessen diese Rechtsprechung in Frage. Sie behaupten
1 arrêts10 consultations
Die Beschwerdeführer stellen letztlich nicht in Frage
1 arrêts9 consultations
Die Beschwerdeführer stellen neben dem Antrag auf Aufhebung des obergerichtlichen Entscheides
1 arrêts9 consultations
Die Beschwerdeführer stellen schliesslich das Begehren
1 arrêts9 consultations
Die Beschwerdeführer stützen ihren Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege auf Art. 29 Abs. 3 BV. Sie behaupten selber nicht
1 arrêts9 consultations
Die Beschwerdeführer substanziieren ihre Behauptung
1 arrêts8 consultations
Die Beschwerdeführer tragen entsprechend dem Verfahrensausgang die Gerichtskosten (Art. 66 Abs. 1 BGG)
1 arrêts11 consultations
Die Beschwerdeführer unterlassen es
1 arrêts10 consultations
Die Beschwerdeführer unterliegen. Damit tragen sie die Kosten (Art. 66 Abs. 1 Satz 1 BGG)
1 arrêts8 consultations
Die Beschwerdeführer unterliegen zur Hauptsache. Unter den gegebenen Umständen (oben E. 6.5) werden jedoch keine Kosten erhoben (Art. 66 Abs. 1 Satz 2 BGG). Die Eidgenossenschaft hat den Vertretern der Beschwerdeführer wegen ihres teilweisen Obsiegens eine Entschädigung zu bezahlen (Art. 68 Abs. 1
1 arrêts9 consultations
Die Beschwerdeführer verkennen damit den Sinn
1 arrêts14 consultations
Die Beschwerdeführer verkennen die Tragweite ihrer Beanstandungen. Entgegen ihrer Auffassung sind ihre Rügen unter dem Gesichtswinkel der Garantie der politischen Rechte nicht von Bedeutung
1 arrêts9 consultations
Die Beschwerdeführer verkennen indes
1 arrêts9 consultations
Die Beschwerdeführer verlangen eine Änderung des Zonenplans der Gemeinde Oberriet durch Einzonung der Parzellen Nrn. 3186
1 arrêts8 consultations
Die Beschwerdeführer verlangen eine öffentliche Urteilsberatung durch das Bundesgericht. Eine solche setzt nach Art. 59 Abs. 1 BGG eine mündliche Beratung voraus. Diese wiederum findet gemäss Art. 58 Abs. 1 BGG nur statt
1 arrêts2 consultations
Die Beschwerdeführer verlangen jedoch nicht den Einbezug ihrer Parzellen in die IE R
1 arrêts9 consultations
Die Beschwerdeführer vermögen eine willkürliche Auslegung
1 arrêts8 consultations
Die Beschwerdeführer vermögen nicht aufzuzeigen
1 arrêts7 consultations
Die Beschwerdeführer vermuteten
1 arrêts8 consultations
Die Beschwerdeführer verneinen den Informationsanspruch der Beschwerdegegner. Sie hätten die Gesuche um Einsicht in die Einstellungsverfügung als Privatpersonen gestellt
1 arrêts9 consultations
Die Beschwerdeführer vertreten die Auffassung
1 arrêts10 consultations
Die Beschwerdeführer verweisen auf die für sie schwerwiegenden Konsequenzen einer Belassung ihrer Parzellen in der Landwirtschaftszone: Es bestünden keine Erweiterungsmöglichkeiten für den KMU-Betrieb
1 arrêts11 consultations
Die Beschwerdeführer verweisen auf ein Urteil der Schätzungskommission vom 29. Mai 1991. Dieses befasse sich ebenfalls mit der Frage
1 arrêts9 consultations
Die Beschwerdeführer verweisen darauf
1 arrêts11 consultations
Die Beschwerdeführer verweisen weiter auf die überaus sensible
1 arrêts8 consultations
Die Beschwerdeführer verweisen zur Begründung einzig auf die Erläuterungen des ARE zur Revision der Raumplanungsverordnung vom 4. Juli 2007. Diese Erläuterungen beziehen sich jedoch auf Art. 16a Abs. 1bis Satz 2 RPG
1 arrêts8 consultations
Die Beschwerdeführer waren bereits im vorinstanzlichen Verfahren anwaltlich vertreten
1 arrêts8 consultations
Die Beschwerdeführer weisen auf zwei sich bei den Verfahrensakten befindliche Merkblätter hin. Sie zeigen jedoch nicht konkret auf
1 arrêts11 consultations
Die Beschwerdeführer weisen in der Begründung ihrer Beschwerde darauf hin
1 arrêts11 consultations
Die Beschwerdeführer weisen jedoch zu Recht darauf hin
1 arrêts9 consultations
Die Beschwerdeführer wenden dagegen ein
1 arrêts10 consultations
Die Beschwerdeführer wenden demgegenüber ein
1 arrêts11 consultations
Die Beschwerdeführer wenden sich auch gegen die Kanalausweitung im Bereich Hänggelgiessen. An dieser Stelle soll der bestehende rechte Kanaldamm abgebrochen
1 arrêts9 consultations
Die Beschwerdeführer wenden sich gegen die Änderung von Art. 11 Abs. 1 SBV: Damit gehe nicht nur eine Präzisierung der Angaben im Gestaltungsplan
1 arrêts9 consultations
Die Beschwerdeführer wenden sich gegen diese obergerichtliche Erwägung
1 arrêts10 consultations
Die Beschwerdeführer wenden sich in ihrer Beschwerde nur gegen die vorinstanzliche Beurteilung der zeitlichen Abgrenzung
1 arrêts11 consultations
Die Beschwerdeführer wenden sich unter dem Titel "Kosten Führung 2001
1 arrêts11 consultations
Die Beschwerdeführer wenden sich weiter gegen den geplanten Warmwasserrückhaltetank. Sie bestreiten dessen Zonenkonformität
1 arrêts8 consultations