Richter
26,479 richter
Ufer sichern sowie einer geregelten Geschiebeführung
1 Entscheide11 AufrufeU.________ geäusserten Vorbringen seien haltlos; ohne Überprüfung hätte den entsprechenden Schreiben keine Beweiskraft zuerkannt werden dürfen
1 Entscheide9 AufrufeUhren
1 Entscheide7 AufrufeU.________ im Wesentlichen
1 Entscheide10 AufrufeUlrichstrasse 14
1 Entscheide9 AufrufeUltraschall
1 Entscheide14 AufrufeUmarbeiten
1 Entscheide10 AufrufeUmbau
1 Entscheide7 AufrufeUm die Forderungen der Beschwerdeführerin 2 im Konkursverfahren der LBF in Zürich gleichwohl geltend machen zu können
1 Entscheide8 AufrufeUm eine Übernutzung der Grundstücke auszuschliessen
1 Entscheide8 Aufrufeles Juges U.Meyer
1 Entscheide9 AufrufeGiudici federali U. Meyer presidente
1 Entscheide12 AufrufeUmfang der beanspruchten Hilfe unterschiedlich hoch. Für die Wahrnehmung der Rechte des Opfers im Strafverfahren nach Art. 5 ff. aOHG genügt es
1 Entscheide8 AufrufeUmfang der betriebsnotwendigen Überwachungsaufgaben
1 Entscheide11 AufrufeUmfang der Dienstbarkeit entnehmen lassen
1 Entscheide16 AufrufeUmfang der Dienstbarkeit voraus (E. 3
1 Entscheide12 AufrufeUmfang der Gesetzgebungspflicht im Wesentlichen bestimme
1 Entscheide9 AufrufeUmfang der Gesetzgebungspflicht im Wesentlichen umgrenzte (BVerfGE 11
1 Entscheide9 AufrufeUmfang der Grunddienstbarkeit
1 Entscheide10 AufrufeUmfang der im Zonenplan kartografisch dargestellten Nutzungen zu umschreiben. Dieser letztgenannte Fall trifft auf die hier zu beurteilenden Norm von vornherein nicht zu
1 Entscheide8 AufrufeUmfang der sich aus Treu
1 Entscheide10 AufrufeUmfang der strittigen Grunddienstbarkeit anhand der Auslegungsregeln von Art. 738 ZGB (vgl. dazu BGE 5A_652/2010 vom 4. März 2011 E. 3; 132 III 651 E. 8 S. 655 f.; 131 III 345 E. 1.1 S. 347; 130 III 554 E. 3.1 S. 556 f.)
1 EntscheideUmfang des Wegrechts bestimmt sich damit gegenüber den Beschwerdeführern aufgrund des asphaltierten Weges
1 Entscheide15 AufrufeUmfang des Wegrechts durch die örtlichen Gegebenheiten für jedermann sichtbar beschränkt
1 Entscheide17 AufrufeUmfang dieses Wegrechts. Es kam in Anwendung von Art. 738 Abs. 1
1 Entscheide9 AufrufeUmfang einer Dienstbarkeit betrifft eine Zivilsache (Art. 72 Abs. 1 BGG) in einer vermögensrechtlichen Angelegenheit
1 Entscheide8 AufrufeUmfang einer Dienstbarkeit gibt Art. 738 ZGB eine Stufenordnung vor. Ausgangspunkt ist der Grundbucheintrag. Soweit sich Rechte
1 Entscheide12 AufrufeUmfang einer Dienstbarkeit nicht mehr die ursprünglichen Vertragsparteien
1 Entscheide13 AufrufeUmfang einer Dienstbarkeit richten sich bei den ungemessenen Dienstbarkeiten nach den Bedürfnissen des herrschenden Grundstücks oder der dienstbarkeitsberechtigten Person
1 Entscheide9 AufrufeUmfang einer Grunddienstbarkeit betrifft eine Zivilsache (Art. 72 Abs. 1 BGG) in einer vermögensrechtlichen Angelegenheit. Die Beschwerde in Zivilsachen ist daher nur zulässig
1 Entscheide9 AufrufeUmfang einer Grunddienstbarkeit betrifft eine Zivilsache (Art. 72 Abs. 1 BGG) in einer vermögensrechtlichen Angelegenheit. Die Beschwerde in Zivilsachen ist grundsätzlich nur zulässig
1 Entscheide14 AufrufeUmfang eines Schadens grundsätzlich vom kantonalen Gericht abschliessend zu beurteilende Tatfragen (BGE 132 III 359 E. 4 S. 366
1 Entscheide9 AufrufeUmfang klar umschrieben. Sie stellt keine Generalklausel dar
1 Entscheide9 AufrufeUmfangs des Wegrechts in Anwendung von Art. 738 ZGB zum Ergebnis gelangt
1 Entscheide11 AufrufeUmfang) verschiedene
1 Entscheide8 AufrufeUmfang von Arealüberbauungen:
1 Entscheide11 AufrufeUmfeld
1 Entscheide6 AufrufeUmgebung) das massgebliche Landschafts-
1 Entscheide9 AufrufeUmgebung. Die Vorinstanz habe sich mit diesen Beweismitteln nicht befasst; ebenso wenig habe sie begründet
1 Entscheide5 AufrufeUmgebung (ohne die Städte Zürich
1 Entscheide11 AufrufeUmgebungsarbeiten
1 Entscheide7 AufrufeUmgebungsarbeiten sowie der wertvermehrenden Aufwendungen tiefer ist als der Realwert
1 Entscheide9 AufrufeUmgebungsarbeiten von rund Fr. 80'000.--
1 Entscheide9 AufrufeUmgekehrt kann ein Stadionverbot nach Art. 3 Abs. 1 lit. c Konkordat beim Erlass einer polizeilichen Massnahme mitberücksichtigt werden. Allerdings sind die Voraussetzungen für die Anordnung von polizeilichen Massnahmen im Einzelfall zu prüfen. Sie können vom Betroffenen im entsprechenden Verfahren bestritten werden (vgl. Urteil 1C_453/2009 vom 12. Januar 2010). Von privaten Sportverbänden oder -vereinen ausgesprochene Stadionverbote führen daher nicht schon von sich aus zu polizeilichen Massnahmen wie etwa Rayonverbote
1 Entscheide7 AufrufeUmgestaltung öffentlicher Strassen
1 Entscheide11 AufrufeUmiken
1 Entscheide8 AufrufeUmnutzung
1 Entscheide8 AufrufeUmnutzung des Ökonomiegebäudes; Einsprachebefugnis
1 Entscheide8 AufrufeUmnutzungen von Gebäuden
1 Entscheide11 AufrufeUmsetzungsprobleme mit sich
1 Entscheide8 Aufrufe