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Umfang des Wegrechts bestimmt sich damit gegenüber den Beschwerdeführern aufgrund des asphaltierten Weges

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4. März 11

Sachenrecht

5A 652/2010/II. zivilrechtliche Abteilung/Sachenrecht/Schwyz·DE·15 min·1
LeitentscheidBGEAbweisung