Richter
26,479 richter
Umsetzungsprobleme offen anzusprechen (MICHAEL O'FLAHERTY
1 Entscheide8 AufrufeUmsetzung von 14 entsprechenden Massnahmen beauftragt. Als Ergänzung dieses auf dauerhafte Massnahmen aufgebauten Aktionsplans hätten die Kantone ein Interventionskonzept Feinstaub mit temporären Massnahmen bei hohen Luftbelastungen beschlossen. Bezüglich der geforderten konkreten Massnahmen legte das BAFU einzeln die vom Bund bereits ergriffenen Massnahmen zur Reduktion der luftbelastenden Emissionen
1 Entscheide7 AufrufeUmstände
1 Entscheide9 AufrufeUmstände zugrunde legt
1 Entscheide12 AufrufeUmstände zu substanziieren
1 Entscheide9 AufrufeUmstritten ist die Einhaltung einer dem kantonalen Verfahrensrecht unterstehenden Frist
1 Entscheide8 AufrufeUmstritten ist die Erweiterung der beiden bestehenden Mobilfunkantennen auf dem Dach des Gebäudes Industriestrasse 9 (Grundstück Kat.-Nr. 10'154) in Stäfa mit einer UMTS-Antennenanlage durch die Sunrise Communications AG. Neben der umstrittenen Antennenanlage besteht auf demselben Dach eine Antennenanlage der Orange Communications SA. Die Beschwerdeführer bringen im vorliegenden Verfahren unter anderem verschiedene Rügen vor
1 Entscheide7 AufrufeUmstritten ist die Notwendigkeit der anwaltlichen Vertretung
1 Entscheide8 AufrufeUmstritten ist einerseits
1 Entscheide8 AufrufeUmstritten ist im vorliegenden Verfahren
1 Entscheide10 AufrufeUmstritten ist mithin der Messpunkt für die Bestimmung der Fassadenhöhe
1 Entscheide10 AufrufeUmstritten ist schliesslich
1 Entscheide9 AufrufeUmstritten ist vorliegend
1 Entscheide10 AufrufeUmstritten ist vorliegend neben dem Kriterium des Geldeinsatzes (dazu nachfolgend E. 5) das Kriterium der Planmässigkeit. Massgebend für dessen Prüfung ist die bisherige bundesgerichtliche Rechtsprechung; die Annahme des revidierten Verfassungsartikels (Art. 106 BV) ändert daran nichts (vorne E. 2.1)
1 Entscheide7 AufrufeUMTS-Antennen auf dem Dach des Industriegebäudes "An der Ron 7" (Grundstück Nr. 1245
1 Entscheide10 AufrufeUMTS). Das Baugesuch sieht vor
1 Entscheide11 AufrufeUMTS ein. Hierfür soll der bestehende Mast abgebrochen
1 Entscheide9 AufrufeUMTS mit Basisstation sind aufzuheben
1 Entscheide10 AufrufeUMTS-Mobilfunk
1 Entscheide8 AufrufeUMTS-Mobilfunk errichten. Diese soll als Gemeinschaftsanlage zusammen mit der Swisscom Schweiz AG (Swisscom)
1 Entscheide10 AufrufeUMTS) selbst bei maximaler Auslastung der Sendeanlagen nur 58 % der bewilligten Sendeleistung ausgenutzt wird."
1 EntscheideUMTS-Strahlung könne nicht genügend exakt gemessen werden. Die Baubewilligung sei deshalb zu verweigern. Das Verwaltungsgericht wies diesbezüglich auf die bundesgerichtliche Rechtsprechung hin
1 Entscheide8 AufrufeUmwandlung
1 Entscheide12 AufrufeUmwandlung in eine Sachwalterschaft bis zur personellen Ergänzung des Stiftungsrates
1 Entscheide10 AufrufeUmweltämter der Zentralschweiz vom 13. Januar 2003 zur Überprüfung der Felderträge auf Wiesen
1 Entscheide12 AufrufeUmwelt (ANU) anzuhören habe (Abschnitt I Auflage 4c)
1 Entscheide9 AufrufeUmwelt bereits am 22. Juni 2007 erfolgt sei. Das Departement hat den Genehmigungsentscheid weder der betroffenen Grundeigentümerin noch den Nachbarn eröffnet
1 Entscheide9 AufrufeUmwelt (BVU)
1 Entscheide12 AufrufeUmwelt (BVU) des Kantons Aargau mit Entscheid vom 10. Januar 2008 ab. Darauf gelangten C.________
1 Entscheide11 AufrufeUmwelt (BVU) des Kantons Aargau. Mit Entscheid vom 12. Dezember 2007 wies dieses die Beschwerden ab
1 Entscheide9 AufrufeUmwelt (BVU; Koordinationsstelle Baugesuche
1 Entscheide7 AufrufeUmwelt (BVU) stimmte dem Bauvorhaben am 25. Januar 2010 unter Auflagen zu. Am 12. Juli 2010 erteilte der Gemeinderat Muhen die Baubewilligung unter Bedingungen
1 Entscheide11 AufrufeUmwelt das Beschwerdeverfahren infolge Rückzugs der Beschwerde von der Geschäftskontrolle ab. Gegen diesen Entscheid erhoben Y.________
1 Entscheide7 AufrufeUmwelt den Entscheid vom 22. Juni 2007 betreffend Genehmigung des Gestaltungsplans "Wohnüberbauung Walzmühle" nach. Die Verfahrensbeteiligten haben von der Gelegenheit
1 Entscheide9 AufrufeUmwelt des Kantons Aargau (BVU) die Verwaltungsbeschwerde von Y.________
1 Entscheide10 AufrufeUmwelt des Kantons Aargau führte am 18. August 2010 eine Augenscheinsverhandlung durch. Anlässlich dieser Verhandlung erzielten die Parteien eine grundsätzliche Einigung
1 Entscheide9 AufrufeUmwelt des Kantons Graubünden hat sich nicht vernehmen lassen. In ihrer Stellungnahme dazu halten die Beschwerdeführer im Wesentlichen an ihren Anträgen
1 Entscheide9 AufrufeUmwelt des Kantons Thurgau (DBU) Einsprache. Nach verfahrensrechtlichen Zwischenschritten wies das DBU die Einsprache am 23. November 2011 ab. Mit Entscheid vom 1. Dezember 2011 genehmigte es den Gestaltungsplan Ildbach
1 Entscheide10 AufrufeUmwelt des Kantons Thurgau. Dieses wies den Rekurs am 29. August 2007 ab
1 Entscheide10 AufrufeUmwelt des Kantons Thurgau. Dieses wies den Rekurs mit Entscheid vom 7. Juni 2007 ab. Eine gegen diesen Entscheid gerichtete Beschwerde wies das Verwaltungsgericht des Kanton Thurgau mit Urteil vom 21. Mai 2008 ab
1 Entscheide12 AufrufeUmwelt des Kantons Thurgau (im Folgenden: Departement) insbesondere folgenden Antrag: Auf der Zürcher-
1 Entscheide10 AufrufeUmwelt des Kantons Thurgau. Mit Entscheid vom 24. Februar 2009 wies das Departement die Rekurse ab
1 Entscheide9 AufrufeUmweltdirektion des Kantons Nidwalden
1 Entscheide12 AufrufeUmwelt (EKUD) unterbreiten
1 Entscheide10 AufrufeUmwelt entstehen (lit. a)
1 Entscheide7 AufrufeUmweltfragen häufig - unter dem Gesichtspunkt der Interessenabwägung
1 Entscheide9 AufrufeUmwelt geschaffen werden (BGE 127 II 215 E. 3a S. 218 f. mit Hinweisen). Die Identität der Baute ist jedenfalls dann nicht mehr gewahrt
1 Entscheide8 AufrufeUmwelt Graubünden (ANU) seinen Fachbericht. Es kam zum Ergebnis
1 Entscheide6 AufrufeUmwelt in seiner Verfügung vom 26. November 2007 die Zustimmung zur Wegverbindung zwischen Bellikon
1 Entscheide16 AufrufeUmwelt möglichst wenig beeinträchtigen
1 Entscheide9 Aufrufe