Giudici
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Ufer sichern sowie einer geregelten Geschiebeführung
1 sentenze11 visualizzazioniU.________ geäusserten Vorbringen seien haltlos; ohne Überprüfung hätte den entsprechenden Schreiben keine Beweiskraft zuerkannt werden dürfen
1 sentenze9 visualizzazioniUhren
1 sentenze7 visualizzazioniU.________ im Wesentlichen
1 sentenze10 visualizzazioniUlrichstrasse 14
1 sentenze9 visualizzazioniUltraschall
1 sentenze14 visualizzazioniUmarbeiten
1 sentenze10 visualizzazioniUmbau
1 sentenze7 visualizzazioniUm die Forderungen der Beschwerdeführerin 2 im Konkursverfahren der LBF in Zürich gleichwohl geltend machen zu können
1 sentenze8 visualizzazioniUm eine Übernutzung der Grundstücke auszuschliessen
1 sentenze8 visualizzazioniles Juges U.Meyer
1 sentenze9 visualizzazioniGiudici federali U. Meyer presidente
1 sentenze12 visualizzazioniUmfang der beanspruchten Hilfe unterschiedlich hoch. Für die Wahrnehmung der Rechte des Opfers im Strafverfahren nach Art. 5 ff. aOHG genügt es
1 sentenze8 visualizzazioniUmfang der betriebsnotwendigen Überwachungsaufgaben
1 sentenze11 visualizzazioniUmfang der Dienstbarkeit entnehmen lassen
1 sentenze16 visualizzazioniUmfang der Dienstbarkeit voraus (E. 3
1 sentenze12 visualizzazioniUmfang der Gesetzgebungspflicht im Wesentlichen bestimme
1 sentenze9 visualizzazioniUmfang der Gesetzgebungspflicht im Wesentlichen umgrenzte (BVerfGE 11
1 sentenze9 visualizzazioniUmfang der Grunddienstbarkeit
1 sentenze10 visualizzazioniUmfang der im Zonenplan kartografisch dargestellten Nutzungen zu umschreiben. Dieser letztgenannte Fall trifft auf die hier zu beurteilenden Norm von vornherein nicht zu
1 sentenze8 visualizzazioniUmfang der sich aus Treu
1 sentenze10 visualizzazioniUmfang der strittigen Grunddienstbarkeit anhand der Auslegungsregeln von Art. 738 ZGB (vgl. dazu BGE 5A_652/2010 vom 4. März 2011 E. 3; 132 III 651 E. 8 S. 655 f.; 131 III 345 E. 1.1 S. 347; 130 III 554 E. 3.1 S. 556 f.)
1 sentenzeUmfang des Wegrechts bestimmt sich damit gegenüber den Beschwerdeführern aufgrund des asphaltierten Weges
1 sentenze15 visualizzazioniUmfang des Wegrechts durch die örtlichen Gegebenheiten für jedermann sichtbar beschränkt
1 sentenze17 visualizzazioniUmfang dieses Wegrechts. Es kam in Anwendung von Art. 738 Abs. 1
1 sentenze9 visualizzazioniUmfang einer Dienstbarkeit betrifft eine Zivilsache (Art. 72 Abs. 1 BGG) in einer vermögensrechtlichen Angelegenheit
1 sentenze8 visualizzazioniUmfang einer Dienstbarkeit gibt Art. 738 ZGB eine Stufenordnung vor. Ausgangspunkt ist der Grundbucheintrag. Soweit sich Rechte
1 sentenze12 visualizzazioniUmfang einer Dienstbarkeit nicht mehr die ursprünglichen Vertragsparteien
1 sentenze13 visualizzazioniUmfang einer Dienstbarkeit richten sich bei den ungemessenen Dienstbarkeiten nach den Bedürfnissen des herrschenden Grundstücks oder der dienstbarkeitsberechtigten Person
1 sentenze9 visualizzazioniUmfang einer Grunddienstbarkeit betrifft eine Zivilsache (Art. 72 Abs. 1 BGG) in einer vermögensrechtlichen Angelegenheit. Die Beschwerde in Zivilsachen ist daher nur zulässig
1 sentenze9 visualizzazioniUmfang einer Grunddienstbarkeit betrifft eine Zivilsache (Art. 72 Abs. 1 BGG) in einer vermögensrechtlichen Angelegenheit. Die Beschwerde in Zivilsachen ist grundsätzlich nur zulässig
1 sentenze14 visualizzazioniUmfang eines Schadens grundsätzlich vom kantonalen Gericht abschliessend zu beurteilende Tatfragen (BGE 132 III 359 E. 4 S. 366
1 sentenze9 visualizzazioniUmfang klar umschrieben. Sie stellt keine Generalklausel dar
1 sentenze9 visualizzazioniUmfangs des Wegrechts in Anwendung von Art. 738 ZGB zum Ergebnis gelangt
1 sentenze11 visualizzazioniUmfang) verschiedene
1 sentenze8 visualizzazioniUmfang von Arealüberbauungen:
1 sentenze11 visualizzazioniUmfeld
1 sentenze6 visualizzazioniUmgebung) das massgebliche Landschafts-
1 sentenze9 visualizzazioniUmgebung. Die Vorinstanz habe sich mit diesen Beweismitteln nicht befasst; ebenso wenig habe sie begründet
1 sentenze5 visualizzazioniUmgebung (ohne die Städte Zürich
1 sentenze11 visualizzazioniUmgebungsarbeiten
1 sentenze7 visualizzazioniUmgebungsarbeiten sowie der wertvermehrenden Aufwendungen tiefer ist als der Realwert
1 sentenze9 visualizzazioniUmgebungsarbeiten von rund Fr. 80'000.--
1 sentenze9 visualizzazioniUmgekehrt kann ein Stadionverbot nach Art. 3 Abs. 1 lit. c Konkordat beim Erlass einer polizeilichen Massnahme mitberücksichtigt werden. Allerdings sind die Voraussetzungen für die Anordnung von polizeilichen Massnahmen im Einzelfall zu prüfen. Sie können vom Betroffenen im entsprechenden Verfahren bestritten werden (vgl. Urteil 1C_453/2009 vom 12. Januar 2010). Von privaten Sportverbänden oder -vereinen ausgesprochene Stadionverbote führen daher nicht schon von sich aus zu polizeilichen Massnahmen wie etwa Rayonverbote
1 sentenze7 visualizzazioniUmgestaltung öffentlicher Strassen
1 sentenze11 visualizzazioniUmiken
1 sentenze8 visualizzazioniUmnutzung
1 sentenze8 visualizzazioniUmnutzung des Ökonomiegebäudes; Einsprachebefugnis
1 sentenze8 visualizzazioniUmnutzungen von Gebäuden
1 sentenze11 visualizzazioniUmsetzungsprobleme mit sich
1 sentenze8 visualizzazioni