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Umfang der beanspruchten Hilfe unterschiedlich hoch. Für die Wahrnehmung der Rechte des Opfers im Strafverfahren nach Art. 5 ff. aOHG genügt es

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1. Feb. 12

Strafprozess

1C 208/2011/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Strafprozess·DE·15 min·12
Abweisung