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Richter

26,476 richter

Gegen die Baubewilligung rekurrierten X.________
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Gegen die Baubewilligung sowie die Verfügung der Baudirektion erhoben A.________
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Gegen die Baubewilligung vom 18. Mai 2010 erhoben Y.________
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Gegen die Baubewilligung wandten sich die Ehegatten A.________ sowie weitere Einsprecher an das Departement Bau
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Gegen die Baugesuche samt Projektänderung erhoben A.________
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Gegen die beiden Entscheide führen D.________
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Gegen die Beschlagnahmeverfügung reichten die X.________ GmbH
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Gegen die Bewilligung des Nachzugs spricht
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Gegen die bezirksgerichtliche Verfügung vom 16. Dezember 2011 erhoben die Beschwerdeführer am 12. Januar 2012 (Postaufgabe) beim Kantonsgericht Schwyz Berufung. Nachdem das Kantonsgericht den Parteien Gelegenheit zur Stellungnahme zur Frage der Fristwahrung gegeben hatte
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Gegen die Entscheide des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich vom 24. Oktober 2007 (versandt am 21. November 2007) erheben A.________
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Gegen die Entscheide des Verwaltungsgerichts vom 16. Juni 2009 sowie vom 16. November 2011 haben A.________
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Gegen die Errichtungsbewilligung für die Deponie "Stockeri"
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Gegen die Erwägungen des Bundesverwaltungsgerichts wenden die Beschwerdeführerinnen ein
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Gegen die Inventarentlassung erhoben die Zürcherische Vereinigung für Heimatschutz (ZVH)
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Gegen die Kontosperren der Staatsanwaltschaft Nidwalden erhoben X.________
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Gegen die Plangenehmigung gelangten unter anderen die Einwohnergemeinden Härkingen
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Gegen die Präsidialverfügung der Strafkammer vom 19. Dezember 2008 gelangten Rechtsanwalt X.________ sowie Y.________ mit Beschwerde vom 16. Januar 2009 an das Bundesgericht. Sie beantragen (in der Hauptsache) die Zulassung des Beschwerdeführers 1 als erbetener privater Verteidiger des Beschwerdeführers 2 im hängigen gerichtlichen Hauptverfahren
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Gegen die prozessleitende Verfügung vom 11. Juli 2012 der Verfahrensleitung der Anklagekammer gelangten die Gesuchsteller mit Beschwerde vom 13. August 2012 an das Bundesgericht. Sie beantragen die Aufhebung des angefochtenen Entscheides. Die Vorinstanz habe die Staatsanwaltschaft für die Dauer des hängigen kantonalen Beschwerdeverfahrens (im Rahmen einer vorsorglichen Massnahme) anzuweisen
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Gegen die regierungsrätlichen Entscheide erhoben X.________
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Gegen die Rekursabweisung gelangten Kurt Klose
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Gegen die Schlussverfügung vom 10. März 2010 gelangten diverse natürliche
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Gegen diese Beschlüsse des Regierungsrats erhoben die Einsprecher am 17. September 2007 Verwaltungsgerichtsbeschwerde an das Verwaltungsgericht des Kantons Nidwalden
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Gegen diese Beschlüsse des Regierungsrats erhoben die Einsprecher Verwaltungsgerichtsbeschwerde an das Verwaltungsgericht des Kantons Nidwalden. Dessen Verwaltungsabteilung ist mit Urteil vom 23. Juni 2008 auf die Beschwerde nicht eingetreten
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Gegen diese Entscheide erhoben die Kläger beim Kantonsgericht des Kantons St. Gallen Berufung. Die Beklagten schlossen auf Abweisung der Berufungen
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Gegen diesen Beschluss erhoben A.________
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Gegen diesen Beschluss erhoben die Beschwerdeführer Nichtigkeitsbeschwerde an das Kassationsgericht des Kantons Zürich. Dieses hiess die Beschwerde mit Sitzungsbeschluss vom 2. März 2009 gut
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Gegen diesen Beschluss erhoben die X.________ AG sowie die Erbengemeinschaft Y.________ Rekurs beim Baudepartement des Kantons St. Gallen. Die Rekurrenten machten geltend
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Gegen diesen Beschluss erhoben Z.________
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Gegen diesen Beschluss führen A.X.________
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Gegen diesen Beschluss gelangen X.________ (Beschwerdeführer 1) sowie - wiederum in eigenem Namen - sein Rechtsvertreter Y.________ (Beschwerdeführer 2) mit Beschwerdeschrift vom 5. Mai 2011 an das Bundesgericht (wobei sich die Beschwerdeführerstellung von Y.________ einzig aus der Beschwerdebegründung
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Gegen diesen Beschluss haben Christian Thommen
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Gegen diesen Beschluss haben die Partei Alternative - die Grünen Zug
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Gegen diesen Beschluss rekurrierten A.________ als Kaufsberechtigter an beiden Grundstücken
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Gegen diesen Einspracheentscheid gelangten die Eheleute X.________ mit Rekurs
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Gegen diesen Entscheid des Kantonsgerichts haben die Firma "Mobile Ärzte Lob"
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Gegen diesen Entscheid des Regierungsrates haben die Demokratischen Juristinnen
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Gegen diesen Entscheid des Verwaltungsgerichts haben Anton Andermatt
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Gegen diesen Entscheid erhob die Interessengemeinschaft "Sichere Ziegeleistrasse"
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Gegen diesen Entscheid erhob die Orange Communications SA Rekurs beim Departement für Bau
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Gegen diesen Entscheid erhob die Swisscom Beschwerde an das Verwaltungsgericht des Kantons Luzern. Das Verfahren wurde sistiert
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Gegen diesen Entscheid erhoben die Beschwerdeführer am 31. März 2011 Beschwerde an das Obergericht des Kantons Aargau. Sie verlangten die Aufhebung des angefochtenen Entscheids
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Gegen diesen Entscheid erhoben die Beschwerdeführerinnen Beschwerde in Zivilsachen. Sie verlangen die Gutheissung ihrer Klage. Eventuell sei die Sache zu neuer Beurteilung an das Handelsgericht zurückzuweisen
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Gegen diesen Entscheid erhoben die Eheleute A.________
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Gegen diesen Entscheid erhoben die Eheleute X.________ sowie Y.________ am 26. Mai 2010 Verwaltungsgerichtsbeschwerde ans Verwaltungsgericht des Kantons Luzern. Dieses wies die Beschwerde mit Urteil vom 4. April 2011 ab
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Gegen diesen Entscheid erhoben die Erbengemeinschaft A.X.________
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Gegen diesen Entscheid erhoben die Gemeinde A.________
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Gegen diesen Entscheid erhoben Herr B.z.________
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Gegen diesen Entscheid erhoben Paul Eggli-Schwab
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Gegen diesen Entscheid führen X.________
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Gegen diesen Entscheid führten A.________
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