Skip to content

Gegen diesen Entscheid erhoben die Eheleute X.________ sowie Y.________ am 26. Mai 2010 Verwaltungsgerichtsbeschwerde ans Verwaltungsgericht des Kantons Luzern. Dieses wies die Beschwerde mit Urteil vom 4. April 2011 ab

1 Entscheide·0 Präsident·2 Aufrufe