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Gegen diesen Beschluss erhoben die Beschwerdeführer Nichtigkeitsbeschwerde an das Kassationsgericht des Kantons Zürich. Dieses hiess die Beschwerde mit Sitzungsbeschluss vom 2. März 2009 gut

1 Entscheide·0 Präsident·9 Aufrufe
9. Nov. 09

Sachenrecht

5A 616/2009/II. zivilrechtliche Abteilung/Sachenrecht·DE·19 min·14
Teilweise Abweisung