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Gegen diesen Entscheid erhoben die Beschwerdeführerinnen Beschwerde in Zivilsachen. Sie verlangen die Gutheissung ihrer Klage. Eventuell sei die Sache zu neuer Beurteilung an das Handelsgericht zurückzuweisen

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8. Feb. 10

Vertragsrecht

4A 306/2009/I. zivilrechtliche Abteilung/Vertragsrecht/Zurich·DE·1h 11min·12
Teilweise Abweisung