Gegen diesen Entscheid erhoben die Beschwerdeführerinnen Beschwerde in Zivilsachen. Sie verlangen die Gutheissung ihrer Klage. Eventuell sei die Sache zu neuer Beurteilung an das Handelsgericht zurückzuweisen — Richter — Swissrulings
Gegen diesen Entscheid erhoben die Beschwerdeführerinnen Beschwerde in Zivilsachen. Sie verlangen die Gutheissung ihrer Klage. Eventuell sei die Sache zu neuer Beurteilung an das Handelsgericht zurückzuweisen