Richter
26,476 richter
Diese Argumentation findet weder im Gesetz noch in der einschlägigen Bundesgerichtspraxis eine Stütze. Sie würde zu stossenden
1 Entscheide10 AufrufeDiese Argumentation geht von der Vorstellung aus
1 Entscheide11 AufrufeDiese Argumente
1 Entscheide11 AufrufeDiese Auffassung teilt auch das BAFU in seiner Vernehmlassung
1 Entscheide12 AufrufeDiese Auffassung überzeugt
1 Entscheide11 AufrufeDiese Aufhebung der bisherigen Anstellungsverträge lässt sich mit den Grundsätzen von Treu
1 Entscheide13 AufrufeDiese Auflage hat jedoch zur Folge
1 Entscheide10 AufrufeDiese Ausführungen ändern allerdings nichts daran
1 Entscheide9 AufrufeDiese Ausführungen belegen
1 Entscheide11 AufrufeDiese Ausführungen beziehen sich gerade auf die Rechtslage
1 Entscheide8 AufrufeDiese Ausführungen lassen keine Willkür erkennen. Sie stehen auch nicht im Widerspruch zum Bauentscheid betreffend das Nachbargrundstück (Parzelle Nr. 1088). Dieses umfasst nur 1826 m²
1 Entscheide8 AufrufeDiese Ausführungen sind nicht zu beanstanden. Speziell zum BioInitiative-Report kann auf den Entscheid 1C_92/2008 vom 16. Dezember 2008 (E. 3.5) verwiesen werden. Auch die vom Beschwerdeführer 1 nachträglich eingereichte Patentanmeldung der Swisscom zur Reduzierung von Elektrosmog in drahtlosen lokalen Netzwerken (WLAN) vom 24. Februar 2003 vermittelt keine neuen Erkenntnisse
1 EntscheideDiese Ausführungen verweisen auf die Ausführungen zu Art. 18 Abs. 3 BZR (in E. 3.3). Dort hatte die Gemeinde dargelegt
1 Entscheide10 AufrufeDiese Ausgangslage ändert nichts am Umstand
1 Entscheide11 AufrufeDiese Auslegung des Konkordats erlaubt es
1 Entscheide11 AufrufeDiese Aussage in der Botschaft zeige
1 Entscheide14 AufrufeDiese Aussagen der Beschwerdeführerin 2 durfte die Vorinstanz - unbesehen der gegenteiligen Beteuerungen der Beschwerdeführer - dahingehend würdigen
1 Entscheide9 AufrufeDiese Bestimmungen könnten allenfalls verletzt werden
1 Entscheide8 AufrufeDiese Beurteilung ist nicht zu beanstanden. Es ist eine Erfahrungstatsache
1 Entscheide6 AufrufeDiese Darlegungen sind zumindest vertretbar
1 Entscheide10 AufrufeDiese Einschätzung der Baurekurskommission - so folgert die Vorinstanz - sei vertretbar. Ergänzend führt die Vorinstanz aus
1 Entscheide12 AufrufeDiese Einschätzung hält der bundesgerichtlichen Rechtskontrolle stand. Die Vorinstanz hat eingehend begründet
1 Entscheide9 AufrufeDiese Entstehungsgeschichte zeigt
1 Entscheide9 AufrufeDiese Erklärung des Bezirksrates ist es nun
1 Entscheide11 AufrufeDiese Erklärungen durfte die Vorinstanz in guten Treuen dahin verstehen
1 Entscheide12 AufrufeDiese Erklärung war im Standortdatenblatt vom 31. Mai 2006
1 Entscheide9 AufrufeDiese Erwägungen des Rückweisungsentscheids
1 Entscheide10 AufrufeDiese Erwägungen entsprechen der bundesgerichtlichen Praxis (vgl. Urteil 1C_440/2010 vom 8. März 2011 E. 3.4 mit Hinweis)
1 EntscheideDiese Erwägungen lassen keine Willkür erkennen. Bereits in einem früheren
1 Entscheide12 AufrufeDiese Erwägungen sind nicht zu beanstanden:
1 Entscheide10 AufrufeDiese Erwägungen werden von den Enteignern nicht (substanziiert) kritisiert
1 Entscheide12 AufrufeDiese Erwägung lässt keine Willkür erkennen. Dabei ist auch zu berücksichtigen
1 Entscheide11 AufrufeDiese Feststellungen sind nicht offensichtlich unrichtig: Zwar waren die Eheleute bereits seit dem 24. März 2005 verheiratet. Das Verwaltungsgericht durfte angesichts der gesamten Umstände (Wohnverhältnisse
1 Entscheide14 AufrufeDiese Feststellung kann nicht als offensichtlich unrichtig qualifiziert werden: Führt die Leitung mitten durch die Drumlinlandschaft
1 Entscheide8 AufrufeDiese Frage betrifft die Anlage als solche
1 Entscheide10 AufrufeDiese Frist hat die Vorinstanz bei Weitem nicht eingehalten. Die Beschwerde gegen den Entscheid des BFM ging bei ihr am 23. Juni 2010 ein. Erst knapp 21 Monate später fällte sie den angefochtenen Entscheid. Vom Eingang des Kostenvorschusses am 14. Juli 2010 bis zum Schreiben des Vertreters der Beschwerdeführerin vom 26. April 2011
1 Entscheide10 AufrufeDiese Gegenausnahme wurde mit Bundesgesetz vom 1. Oktober 2010 über die Koordination des Asyl-
1 Entscheide10 AufrufeDiese gesetzliche Regelung wurde durch die mit den Beschwerdeführern abgeschlossenen Anstellungsverträge ergänzt. Diese sind im Wesentlichen nach dem gleichen Muster abgefasst. Stellvertretend für diese Anstellungsverträge ist auf denjenigen mit dem Beschwerdeführer 1 hinzuweisen:
1 Entscheide10 AufrufeDiese Grundsätze lassen die Beschwerdeführerinnen über weite Strecken ausser Acht. Sie wiederholen auf rund 80 Seiten ihrer Beschwerdeschrift wörtlich die Ausführungen
1 Entscheide8 AufrufeDiese Grundsätze lassen die Beschwerdeführer über weite Strecken ausser Acht. Sie unterbreiten dem Bundesgericht eine eigene Darstellung des Sachverhalts unter freier Ergänzung der vorinstanzlichen Feststellungen
1 Entscheide12 AufrufeDiese Grundsätze sind auch auf Fälle anzuwenden
1 Entscheide11 AufrufeDiese Grundsätze sind auch in der vorliegenden Angelegenheit
1 Entscheide11 AufrufeDiese hatte ausgeführt
1 Entscheide9 AufrufeDiese hatte im Beschwerdeentscheid ausgeführt
1 Entscheide12 AufrufeDie seit dem 1. Januar 2011 für die Strafuntersuchung zuständige Staatsanwaltschaft des Kantons Bern Region Oberland
1 Entscheide6 AufrufeDiese Konstellation von Art. 5 Ziff. 1 lit. b EMRK darf nicht als weite Generalklausel verstanden werden
1 Entscheide9 AufrufeDie selben Begründungsanforderungen gelten auch für die Beschwerdeantwort
1 Entscheide11 AufrufeDieselbe Überlegung gilt jedoch auch in Bezug auf die §§ 10
1 Entscheide10 AufrufeDie selbständige Anfechtbarkeit von Zwischenentscheiden bildet aus prozessökonomischen Gründen eine Ausnahme vom Grundsatz
1 Entscheide12 AufrufeDie selbstständige Anfechtbarkeit von Zwischenentscheiden bildet aus prozessökonomischen Gründen eine Ausnahme vom Grundsatz
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