Diese Aussagen der Beschwerdeführerin 2 durfte die Vorinstanz - unbesehen der gegenteiligen Beteuerungen der Beschwerdeführer - dahingehend würdigen — Richter — Swissrulings
Diese Aussagen der Beschwerdeführerin 2 durfte die Vorinstanz - unbesehen der gegenteiligen Beteuerungen der Beschwerdeführer - dahingehend würdigen