Diese Ausführungen sind nicht zu beanstanden. Speziell zum BioInitiative-Report kann auf den Entscheid 1C_92/2008 vom 16. Dezember 2008 (E. 3.5) verwiesen werden. Auch die vom Beschwerdeführer 1 nachträglich eingereichte Patentanmeldung der Swisscom zur Reduzierung von Elektrosmog in drahtlosen lokalen Netzwerken (WLAN) vom 24. Februar 2003 vermittelt keine neuen Erkenntnisse
1 arrêts