Richter
26,476 richter
Die Rüge der Verletzung des Rechtsverzögerungsverbots gemäss Art. 5 Abs. 1 StPO erweist sich damit im heutigen Zeitpunkt als begründet
1 Entscheide11 AufrufeDie Rüge der Verletzung von Art. 30 Abs. 1 BV
1 Entscheide11 AufrufeDie Rüge des offensichtlich unrichtig festgestellten Sachverhalts erweist sich als offensichtlich unhaltbar
1 Entscheide9 AufrufeDie Rüge geht fehl. Die Aufsichtsbehörde hat den Beschwerdeführern mit Verfügung vom 7. November 2012 eine Kopie der Vernehmlassung zugestellt
1 Entscheide10 AufrufeDie Rüge geht fehl: Wie die Vorinstanz im angefochtenen Entscheid zutreffend festgestellt hat
1 Entscheide13 AufrufeDie Rüge geht fehl: Wie die Vorinstanz zutreffend festgehalten hat
1 Entscheide13 AufrufeDie Rüge geht ins Leere
1 Entscheide10 AufrufeDie Rüge ist unbegründet: Bei Grundstücken im Privatvermögen können gemäss Art. 32 Abs. 2 DBG zwar u.a. die Versicherungsprämien abgezogen werden
1 Entscheide10 AufrufeDie Rüge ist unbegründet. Die erste Instanz hat ihrer Berechnung zutreffend die bundesgerichtlichen Grundsätze über den "Fortführungsschaden" zufolge Konkursverschleppung zugrunde gelegt. Unter Hinweis auf BGE 136 III 322 E. 3.2 hat sie ausgeführt
1 Entscheide8 AufrufeDie Rüge ist unbegründet. Wie aus der betreffenden Erwägung deutlich hervorgeht
1 Entscheide13 AufrufeDie Rüge ist unbegründet. Wie das Bundesverwaltungsgericht in E. 3.2 des angefochtenen Entscheids zutreffend festgestellt hat
1 Entscheide7 AufrufeDie Rüge ist von vornherein unbegründet. Das angefochtene Konkordat stellt
1 Entscheide10 AufrufeDie Rügen sind demnach unbegründet
1 Entscheide10 AufrufeDie Rüge (S. 6 f. Ziff. 9.1 Beschwerdeschrift) offensichtlich unrichtiger Sachverhaltsfeststellung
1 Entscheide8 AufrufeDie russischen Behörden führen eine Strafuntersuchung gegen zwei Personen wegen Betrugs
1 Entscheide9 AufrufeDie Sache an den Regierungsrat zurückzuweisen
1 Entscheide16 AufrufeDie Sache ist daher in Gutheissung der Beschwerde an die Vorinstanz zur materiellen Beurteilung zurückzuweisen. Bei diesem Ausgang des Verfahrens trägt die Beschwerdegegnerin 2
1 Entscheide8 AufrufeDie Sache ist daher mit dieser Vorgabe an die erste Instanz zurückzuweisen. Da das BFE an die Erwägungen des bundesgerichtlichen Rückweisungsentscheids gebunden ist
1 Entscheide11 AufrufeDie Sache ist daher zur Prüfung dieser Fragen an das Verwaltungsgericht zurückzuweisen
1 Entscheide10 AufrufeDie Sache wird zu neuem Entscheid betreffend die geplante Bachverlegung im Bereich der Parzellen Nrn. 1403
1 Entscheide9 AufrufeDie Sache wird zu neuer Entscheidung über die Kosten-
1 Entscheide8 AufrufeDie Sache wird zur Beurteilung des von den Beschwerdeführern erhobenen Rechtsmittels an den Regierungsrat des Kantons Aargau zurückgewiesen
1 Entscheide12 AufrufeDie Sache wird zur Neuregelung der Kosten-
1 Entscheide12 AufrufeDie Sache wird zur Neuverlegung der Kosten-
1 Entscheide8 AufrufeDie Sache wird zur Neuverlegung der Kosten des kantonalen Verfahrens an die Vorinstanz zurückgewiesen
1 Entscheide9 AufrufeDie Sache wird zur Neuverlegung der Kosten des vorangegangenen Verfahrens an das Bundesverwaltungsgericht zurückgewiesen
1 Entscheide13 AufrufeDie Sache wird zur Neuverlegung der Kosten des vorangegangenen Verfahrens an das Verwaltungsgericht zurückgewiesen
1 Entscheide15 AufrufeDie Sache wird zur umgehenden Einsetzung eines Sachwalters für die Arthur
1 Entscheide9 AufrufeDie Sachlegitimation ist eine Frage des materiellen Rechts (BGE 138 III 232 E. 4.2; 123 III 60 E. 3a S. 62). Sie ist für den Beschwerdeführer 1 mit Bezug auf die erhobene Leistungsklage zu bejahen
1 Entscheide8 AufrufeDie Sachurteilsvoraussetzungen der Beschwerde in Zivilsachen sind erfüllt
1 Entscheide10 AufrufeDie Sachurteilsvoraussetzungen sind an sich erfüllt
1 Entscheide8 AufrufeDie Sachurteilsvoraussetzungen sind erfüllt
1 Entscheide8 AufrufeDie Sachurteilsvoraussetzungen von Art. 78 ff. BGG geben zu keinen Vorbemerkungen Anlass
1 Entscheide9 AufrufeDie Sachurteilsvoraussetzungen von Art. 78 ff. BGG sind erfüllt. Insbesondere droht den Beschwerdeführern die Verweigerung des Rechts-
1 Entscheide9 AufrufeDie S.________ AG (S.________; heute im Konkurs) war eine auf Informatikdienstleistungen spezialisierte Gesellschaft
1 Entscheide6 AufrufeDie Sanierung des Linthkanals sei in der Weise auszuführen
1 Entscheide10 AufrufeDies bedeutet jedoch nicht
1 Entscheide12 AufrufeDies bedeutet umgekehrt
1 Entscheide9 AufrufeDies bestätige auch die Vorlage für die Gemeindeversammlung vom 4. Dezember 1997 zur Revision der Ortsplanung: Im Dokument "Wohnzone W1 + W2 (bisher E1 + E2) / Ausnützungs-/Überbauungsziffer-Vergleich zum altrechtlichen Stand 1987")
1 EntscheideDies bestätigt Folgendes: Die Eltern des Beschwerdeführers 1 reisten zusammen mit den Beschwerdeführern in die Schweiz ein
1 Entscheide10 AufrufeDie Schätzungskommission entschied sich für die Grundbelastung 45 dB
1 Entscheide9 AufrufeDie Schätzungskommission hat vor Bundesverwaltungsgericht dargelegt
1 Entscheide10 AufrufeDie Schätzungskommission Kreis 9 trat am 3. Januar 2011 mangels Zuständigkeit nicht auf das Gesuch ein
1 Entscheide10 AufrufeDie Schätzungskommission stellte anhand der t-
1 Entscheide12 AufrufeDie Schätzungskommission traf eine Unterscheidung zwischen der Fläche des Grundstücks Nr. 768
1 Entscheide9 AufrufeDie Schule Altendorf übernimmt die Organisation
1 Entscheide11 AufrufeDie Schweizerische Eidgenossenschaft hat der Beschwerdeführerin 2
1 Entscheide10 AufrufeDie schweizerische Rechtsprechung zum Personenfreizügigkeitsabkommen - ein Überblick
1 Entscheide8 AufrufeDiese Anliegen weisen einen engen Konnex mit den im UVP-Verfahren zu prüfenden Massnahmen zur vorsorglichen Emissionsbegrenzung auf. Die Sicherheit der Erschliessungsstrasse ist überdies ein öffentliches Interesse
1 Entscheide12 AufrufeDiese Argumentation findet in den Akten keine Stütze. Der Vorwurf der Beschwerdeführer
1 Entscheide10 Aufrufe