Giudici
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Diese Argumentation findet weder im Gesetz noch in der einschlägigen Bundesgerichtspraxis eine Stütze. Sie würde zu stossenden
1 sentenze10 visualizzazioniDiese Argumentation geht von der Vorstellung aus
1 sentenze11 visualizzazioniDiese Argumente
1 sentenze11 visualizzazioniDiese Auffassung teilt auch das BAFU in seiner Vernehmlassung
1 sentenze12 visualizzazioniDiese Auffassung überzeugt
1 sentenze11 visualizzazioniDiese Aufhebung der bisherigen Anstellungsverträge lässt sich mit den Grundsätzen von Treu
1 sentenze13 visualizzazioniDiese Auflage hat jedoch zur Folge
1 sentenze10 visualizzazioniDiese Ausführungen ändern allerdings nichts daran
1 sentenze9 visualizzazioniDiese Ausführungen belegen
1 sentenze11 visualizzazioniDiese Ausführungen beziehen sich gerade auf die Rechtslage
1 sentenze8 visualizzazioniDiese Ausführungen lassen keine Willkür erkennen. Sie stehen auch nicht im Widerspruch zum Bauentscheid betreffend das Nachbargrundstück (Parzelle Nr. 1088). Dieses umfasst nur 1826 m²
1 sentenze8 visualizzazioniDiese Ausführungen sind nicht zu beanstanden. Speziell zum BioInitiative-Report kann auf den Entscheid 1C_92/2008 vom 16. Dezember 2008 (E. 3.5) verwiesen werden. Auch die vom Beschwerdeführer 1 nachträglich eingereichte Patentanmeldung der Swisscom zur Reduzierung von Elektrosmog in drahtlosen lokalen Netzwerken (WLAN) vom 24. Februar 2003 vermittelt keine neuen Erkenntnisse
1 sentenzeDiese Ausführungen verweisen auf die Ausführungen zu Art. 18 Abs. 3 BZR (in E. 3.3). Dort hatte die Gemeinde dargelegt
1 sentenze10 visualizzazioniDiese Ausgangslage ändert nichts am Umstand
1 sentenze11 visualizzazioniDiese Auslegung des Konkordats erlaubt es
1 sentenze11 visualizzazioniDiese Aussage in der Botschaft zeige
1 sentenze14 visualizzazioniDiese Aussagen der Beschwerdeführerin 2 durfte die Vorinstanz - unbesehen der gegenteiligen Beteuerungen der Beschwerdeführer - dahingehend würdigen
1 sentenze9 visualizzazioniDiese Bestimmungen könnten allenfalls verletzt werden
1 sentenze8 visualizzazioniDiese Beurteilung ist nicht zu beanstanden. Es ist eine Erfahrungstatsache
1 sentenze6 visualizzazioniDiese Darlegungen sind zumindest vertretbar
1 sentenze10 visualizzazioniDiese Einschätzung der Baurekurskommission - so folgert die Vorinstanz - sei vertretbar. Ergänzend führt die Vorinstanz aus
1 sentenze12 visualizzazioniDiese Einschätzung hält der bundesgerichtlichen Rechtskontrolle stand. Die Vorinstanz hat eingehend begründet
1 sentenze9 visualizzazioniDiese Entstehungsgeschichte zeigt
1 sentenze9 visualizzazioniDiese Erklärung des Bezirksrates ist es nun
1 sentenze11 visualizzazioniDiese Erklärungen durfte die Vorinstanz in guten Treuen dahin verstehen
1 sentenze12 visualizzazioniDiese Erklärung war im Standortdatenblatt vom 31. Mai 2006
1 sentenze9 visualizzazioniDiese Erwägungen des Rückweisungsentscheids
1 sentenze10 visualizzazioniDiese Erwägungen entsprechen der bundesgerichtlichen Praxis (vgl. Urteil 1C_440/2010 vom 8. März 2011 E. 3.4 mit Hinweis)
1 sentenzeDiese Erwägungen lassen keine Willkür erkennen. Bereits in einem früheren
1 sentenze12 visualizzazioniDiese Erwägungen sind nicht zu beanstanden:
1 sentenze10 visualizzazioniDiese Erwägungen werden von den Enteignern nicht (substanziiert) kritisiert
1 sentenze12 visualizzazioniDiese Erwägung lässt keine Willkür erkennen. Dabei ist auch zu berücksichtigen
1 sentenze11 visualizzazioniDiese Feststellungen sind nicht offensichtlich unrichtig: Zwar waren die Eheleute bereits seit dem 24. März 2005 verheiratet. Das Verwaltungsgericht durfte angesichts der gesamten Umstände (Wohnverhältnisse
1 sentenze14 visualizzazioniDiese Feststellung kann nicht als offensichtlich unrichtig qualifiziert werden: Führt die Leitung mitten durch die Drumlinlandschaft
1 sentenze8 visualizzazioniDiese Frage betrifft die Anlage als solche
1 sentenze10 visualizzazioniDiese Frist hat die Vorinstanz bei Weitem nicht eingehalten. Die Beschwerde gegen den Entscheid des BFM ging bei ihr am 23. Juni 2010 ein. Erst knapp 21 Monate später fällte sie den angefochtenen Entscheid. Vom Eingang des Kostenvorschusses am 14. Juli 2010 bis zum Schreiben des Vertreters der Beschwerdeführerin vom 26. April 2011
1 sentenze10 visualizzazioniDiese Gegenausnahme wurde mit Bundesgesetz vom 1. Oktober 2010 über die Koordination des Asyl-
1 sentenze10 visualizzazioniDiese gesetzliche Regelung wurde durch die mit den Beschwerdeführern abgeschlossenen Anstellungsverträge ergänzt. Diese sind im Wesentlichen nach dem gleichen Muster abgefasst. Stellvertretend für diese Anstellungsverträge ist auf denjenigen mit dem Beschwerdeführer 1 hinzuweisen:
1 sentenze10 visualizzazioniDiese Grundsätze lassen die Beschwerdeführerinnen über weite Strecken ausser Acht. Sie wiederholen auf rund 80 Seiten ihrer Beschwerdeschrift wörtlich die Ausführungen
1 sentenze8 visualizzazioniDiese Grundsätze lassen die Beschwerdeführer über weite Strecken ausser Acht. Sie unterbreiten dem Bundesgericht eine eigene Darstellung des Sachverhalts unter freier Ergänzung der vorinstanzlichen Feststellungen
1 sentenze12 visualizzazioniDiese Grundsätze sind auch auf Fälle anzuwenden
1 sentenze11 visualizzazioniDiese Grundsätze sind auch in der vorliegenden Angelegenheit
1 sentenze11 visualizzazioniDiese hatte ausgeführt
1 sentenze9 visualizzazioniDiese hatte im Beschwerdeentscheid ausgeführt
1 sentenze12 visualizzazioniDie seit dem 1. Januar 2011 für die Strafuntersuchung zuständige Staatsanwaltschaft des Kantons Bern Region Oberland
1 sentenze6 visualizzazioniDiese Konstellation von Art. 5 Ziff. 1 lit. b EMRK darf nicht als weite Generalklausel verstanden werden
1 sentenze9 visualizzazioniDie selben Begründungsanforderungen gelten auch für die Beschwerdeantwort
1 sentenze11 visualizzazioniDieselbe Überlegung gilt jedoch auch in Bezug auf die §§ 10
1 sentenze10 visualizzazioniDie selbständige Anfechtbarkeit von Zwischenentscheiden bildet aus prozessökonomischen Gründen eine Ausnahme vom Grundsatz
1 sentenze12 visualizzazioniDie selbstständige Anfechtbarkeit von Zwischenentscheiden bildet aus prozessökonomischen Gründen eine Ausnahme vom Grundsatz
1 sentenze11 visualizzazioni