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Diese gesetzliche Regelung wurde durch die mit den Beschwerdeführern abgeschlossenen Anstellungsverträge ergänzt. Diese sind im Wesentlichen nach dem gleichen Muster abgefasst. Stellvertretend für diese Anstellungsverträge ist auf denjenigen mit dem Beschwerdeführer 1 hinzuweisen:

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21. Apr. 09

Öffentliches Dienstverhältnis

1C 168/2008/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Öffentliches Dienstverhältnis·DE·17 min·12
Gutheissung